Schäden an Hecke durch Glasfaser-Bauarbeiten

15. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
OperatingSystem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden an Hecke durch Glasfaser-Bauarbeiten

Guten Tag.

Ich habe vor einigen Wochen einen Glasfaser-Vertrag abgeschlossen und die Bauarbeiten im Außenbereich scheinen zunächst abgeschlossen zu sein. Das Bauunternehmen hatte die öffentliche Straße entlang unserer Grundstücksgrenze aufgerissen, an der sich auch unsere immergrüne Ligusterhecke befindet. Die Arbeiten in unserem Haus, unserem Garten und auf der öffentlichen Straße wurden vom selben Bauunternehmen durchgeführt.

Direkt nach Beendigung der Bauarbeiten sind mir erhebliche Schäden an der Hecke aufgefallen. Es sind mehrere große, braune, vertrocknete Areale sichtbar und stellenweise sehen die Zweige und Blätter dort regelrecht schwarz bzw. verbrannt aus. Die Schäden müssen in der letzten Phase der Bauarbeiten verursacht worden sein, als die die Bauarbeiter die Straße wieder verschlossen haben. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Bauarbeiter mit lauten und stinkenden Maschinen sehr dicht an unserer Hecke gearbeitet haben.

Nun habe ich ja streng genommen weder die unmittelbare Verursachung des Schadens noch den Verursacher live beobachten können. Habe ich trotzdem gute Chancen, Schadenersatz für meine beschädigte Hecke zu bekommen, und wenn ja, vom wem?

Ich bedanke mich und wünsche euch einen schönen Tag.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von OperatingSystem):
mehrere große, braune, vertrocknete Areale sichtbar und stellenweise sehen die Zweige und Blätter dort regelrecht schwarz bzw. verbrannt aus.

Liest sich erst mal nach Ligusterblattlaus, Rußtau, andere pilzliche Infektion oder akutem Trockenstress.



Zitat (von OperatingSystem):
Habe ich trotzdem gute Chancen, Schadenersatz für meine beschädigte Hecke zu bekommen

Nö.



Zitat (von OperatingSystem):
wenn ja, vom wem?

Vom Haftenden. In der Regel wäre des der Verursacher, oft aber auch der Auftraggeber wenn der Verursacher nur Erfüllungsgehilfe war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 96x hilfreich)

Zitat (von OperatingSystem):
unsere immergrüne Ligusterhecke befindet.


Wann wurde der `Frühjahrsschnitt`durchgeführt?



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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20257 Beiträge, 7335x hilfreich)

Zitat (von OperatingSystem):
Schäden an Hecke durch

Das ist die Frage, wie eindeutig diese Zuordnung von Ursache und Wirkung ist.
Eine gewisse Plausibilität mag anzunehmen sein, ob sie reicht ..?
Andererseits kostet es nicht so arg viel Mühe, der Versicherung den Schaden zur Begutachtung vorzulegen.
Nur: Wie willst du den Schaden beziffern.

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#4
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 96x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Andererseits kostet es nicht so arg viel Mühe, der Versicherung den Schaden zur Begutachtung vorzulegen.


Welche Versicherung?

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#5
 Von 
OperatingSystem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Liest sich erst mal nach Ligusterblattlaus, Rußtau, andere pilzliche Infektion oder akutem Trockenstress.


Das möchte ich ausschließen. Am Morgen sah die Hecke noch wie immer aus und am Abend waren dann große Bereiche braun statt grün und neben Blättern auch Äste schwarz angekokelt. Es ist ein Hitzeschaden, wie z.B. durch Abgase aus einem heißen Auspuff.

Zitat (von Harry van Sell):
Nö.


Da man aus Schaden angeblich klug wird, frage ich mich, wie ich zukünftig sicherstellen kann, so einen Schaden zumindest ersetzt zu bekommen? Von meinem Grundstück aus kann ich die zur Straße zeigende Seite der Hecke nicht einsehen, ohne die Straße zu betreten. Tägliche Vorher-Nachher-Fotos während der Bauarbeiten zeigen nicht den Verursacher und die Arbeiten an der Hecke mit Videokameras zu überwachen dürfte wegen der öffentlichen Straße wohl auch nicht erlaubt sein.

Zitat (von 9elfer):
Wann wurde der `Frühjahrsschnitt`durchgeführt?


Die Hecke hat bereits die gewünschte Höhe und Dichte und wird daher aktuell nicht im Frühjahr zurückgeschnitten. Wir sind uns in der Familie auch sicher, dass der beschriebene Schaden am letzten Tag der Bauarbeiten entstanden ist, an dem die Bauarbeiter die Straße wieder verschlossen haben.

Zitat (von blaubär+):
Andererseits kostet es nicht so arg viel Mühe, der Versicherung den Schaden zur Begutachtung vorzulegen.


Ich wollte nicht vorpreschen ohne um Rat gefragt zu haben.

Zitat (von blaubär+):
Nur: Wie willst du den Schaden beziffern.


Das ist eine gute Frage. Ein GaLaBau-Unternehmen wird nach Begutachtung des Schadens hoffentlich sagen können, was das Entfernen der beschädigten Pflanzen und das Einpflanzen passender Gewächse ungefähr kosten wird. Damit sieht die Hecke zwar noch nicht wieder wie vorher aus, aber das wäre für mich verschmerzbar, da die Hecke sowieso gepflegt wird und das Loch nach ein paar Jahren zuwächst.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von OperatingSystem):
Tägliche Vorher-Nachher-Fotos während der Bauarbeiten zeigen nicht den Verursacher

Richtig, das wären allenfalls Indizien. Es müssten im Idealfalle schon etwas mehr Fotos sein. Wie z.B. von den eingesetzten Maschinen. Sind die Äste dann verbrannt und das in Höhe der Abgasöffnungen der Maschinen, hat man schon sehr gewichtige Indizien.



Zitat (von OperatingSystem):
und die Arbeiten an der Hecke mit Videokameras zu überwachen dürfte wegen der öffentlichen Straße wohl auch nicht erlaubt sein.

Vermutlich ja. Bleibe noch die persönliche Überwachung, die unterliegt noch keiner DSGVO.



Zitat (von blaubär+):
Andererseits kostet es nicht so arg viel Mühe, der Versicherung den Schaden zur Begutachtung vorzulegen.

Dazu muss es aber auch erst mal eine Versicherung geben, der man was vorlegen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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