Schäden an der Wohnung bei Küchenaufbau

10. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
det192
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden an der Wohnung bei Küchenaufbau

Guten Tag,

ich habe gerade ein Problem, bei welchem mich Ihre Einschätzungen und Ratschläge zum weiteren Vorgehen und den Chancen interessieren würden.

Folgende Sachlage:

Mitte April ließ ich eine Küche bei mir einbauen (Wohnsituation: Neubau, Erstbezug, zur Miete). Diese habe ich bei einem Küchenstudio als Komplettpaket (Küche incl. Einbau und Anschluss) bestellt. Das Küchenstudio hat ein Subunternehmen mit Lieferung, Einbau und Anschluss beauftragt.

Lieferung, Einbau und Anschluss fanden an einem Donnerstag durch zwei Monteure des Subunternehmens statt. Am darauffolgenden Wochenende fielen mir lange Kratzer im Parkett vor dem Kühlschrank und vereinzelt bis unter den Kühlschrank auf, die nur bei genauerer Betrachtung oder günstigen Lichtverhältnissen auffallen, jedoch mit dem Finger auch spürbar sind. Dieser Schaden wurde nach erfolglosen telefonischen Kontaktversuchen am folgenden Montag und Dienstag (Corona-bedingt war die Hotline zu) am Dienstag schriftlich dem Küchenstudio als Kaufvertragspartner mitgeteilt. Dieses entschuldigte sich schriftlich, dass mir beim Aufbau ein Schaden entstanden sei und bat um Einholen und Zustellen eines Kostenvoranschlags zur Reparatur, welcher dann an die Schadensabteilung weitergeleitet werde.

Mehrere Tage später sind mir dann beim Wischen der Wandfliesen über der Arbeitsplatte Haarrisse in zwei Fliesen aufgefallen, bei denen ich davon ausgehe, dass diese ebenfalls beim Aufbau zustande kamen. Auch diesen Schaden habe ich dann unmittelbar schriftlich dem Küchenstudio mitgeteilt und angekündigt, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.

Dann kam ein Vertreter des aufbauenden Subunternehmens vorbei und hat den Schaden selbst begutachtet. Aussage seinerseits: Er möchte, dass ich als Kunde zufrieden bin und kann mir einen Gutschein anbieten und dann wäre die Sache erledigt. Dies habe ich abgelehnt, woraufhin er dann sagte, die Schäden am Boden seien zu gering, man sehe diese ja kaum. Die Entstehung der Fliesenschäden beim Küchenaufbau wurden durch ihn angezweifelt. Außerdem hätte ich den Schaden zu spät gemeldet. Ich bin dann beharrlich geblieben und habe angekündigt, bzgl. der Kostenvoranschläge so vorzugehen, wie ich es dem Küchenbauunternehmen bereits schrieb.

Ca. zwei Wochen später hatte ich dann nach Begutachtungen durch die beiden Unternehmen, welche die Fliesen und den Boden im Neubau verlegten die Kostenvoranschläge für die Reparaturen beisammen und sendete diese an das Küchenstudio. Kurz darauf erhielt ich vom Subunternehmen eine Mail, es hätte die Schäden bei seiner Versicherung gemeldet.

Wenige Tage später hat sich dann ein von der Versicherung beauftragter Gutachten-Dienstleister bei mir gemeldet und einen Termin für eine Videoschadensbegutachtung mittels Handy-App mit mir gemacht. Diese Begutachtung fand statt, war jedoch geprägt von starken Videoqualitätsproblemen, sodass die Schäden kaum erkennbar waren. Der Gutachter schien nach einigen Versuchen jedoch zufrieden und sagte, er könne ausreichend etwas erkennen. Aufgrund meiner Zweifel daran habe ich daraufhin noch hochauflösende Fotos der Schäden via Mail an den Gutachten-Dienstleister nachgesendet mit der Bitte um Beachtung bei der Gutachtenerstellung. Eine Antwort darauf erhielt ich nicht.

Ca. zwei Wochen später kam nun ein Schreiben von der Versicherung: Für ein Verschulden des Versicherten lägen keine Anhaltspunkte vor, der Versicherte hätte seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt - Antrag abgelehnt.

Auf Nachfrage beim Versicherer wurden zwar Schäden beim Gutachten festgestellt, diese seien jedoch nicht dem Küchenaufbau zuzuordnen. Der Versicherte streite die Verursachung der Schäden darüber hinaus ab.

Ich habe nun um eine Aushändigung des Gutachtens gebeten. Die Ansprechperson beim Versicherer teilte mir mit, dass ich eigentlich in der Nachweispflicht sei und sie nicht wisse, ob sie mir das Gutachten senden dürfte, jedoch nachfrage.

Ich bin nun nicht schlüssig, wie in diesem Fall am besten vorzugehen ist. Ich habe angekündigt, Widerspruch einzulegen (hierzu habe ich 4 Wochen Zeit, wenn ich richtig informiert bin). Zusätzlich gibt es einen Zeugen, der ebenfalls beim Aufbau dabei war und bzgl. des Schadens am Boden bestätigen kann, dass der Kühlschrank über den Boden geschoben wurde.

Ich sehe nun folgende Möglichkeiten:

a) Schriftlich Widerspruch einlegen, Zeugenbericht einreichen und um eine erneute Prüfung bitten.
b) Anwalt einschalten bzw. Erstberatung einholen (RSV jedoch nicht vorhanden) – Erfolgsaussichten?
c) Küchenstudio miteinbeziehen. Dieses ist aktuell raus aus dem Geschehen, aber ist das so rechtens? Schließlich ist dieses Studio mein Vertragspartner.

Die Summe der Schäden laut Kostenvoranschlägen beträgt etwas unter 4000 €, wovon ca. 80 % auf die Reparatur des Bodens fallen.

Da es sich um die Beschädigung des Eigentums meines (bereits informierten) Vermieters handelt und damit in letzter Konsequenz spätestens beim Auszug ich ihm gegenüber schadensersatzpflichtig wäre, fiele mir noch ein:

d) Meine PHV einbeziehen.

Wie sind Ihre Ratschläge zum weiteren Vorgehen?

Ich bedanke mich vielmals im Voraus!

Grüße
det

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119515 Beiträge, 39734x hilfreich)

Man würde wohl beweisen müssen, das Schäden an der Wohnung durch den Küchenaufbau entstanden sind.
Jetzt die Frage, wie genau man das beweisen könnte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31959 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von det192):
wovon ca. 80 % auf die Reparatur des Bodens fallen.
Du meinst, das Parkett vor dem Kühlschrank müsste mit Kosten von 3.200,- --repariert--- werden? Was soll dort lt. Gutachten bzw. KVA gemacht werden?
Zitat (von det192):
die nur bei genauerer Betrachtung oder günstigen Lichtverhältnissen auffallen, jedoch mit dem Finger auch spürbar sind.
Wohl eher bei ungünstigen Lichtverhältnissen.

Wie viel Gutschein-€ hatte der Sub dir angeboten?
Deine PHV kannst du vorsorglich einbeziehen.
Wer wäre dein Zeuge?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
det192
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Zitat (von Harry van Sell):
Man würde wohl beweisen müssen, das Schäden an der Wohnung durch den Küchenaufbau entstanden sind.
Jetzt die Frage, wie genau man das beweisen könnte?


Ja, genau das ist das Problem. Auf Video habe ich die Aktion leider nicht.


Zitat (von Anami):
Zitat (von det192):
wovon ca. 80 % auf die Reparatur des Bodens fallen.
Du meinst, das Parkett vor dem Kühlschrank müsste mit Kosten von 3.200,- --repariert--- werden? Was soll dort lt. Gutachten bzw. KVA gemacht werden?
Zitat (von det192):
die nur bei genauerer Betrachtung oder günstigen Lichtverhältnissen auffallen, jedoch mit dem Finger auch spürbar sind.
Wohl eher bei ungünstigen Lichtverhältnissen.

Wie viel Gutschein-€ hatte der Sub dir angeboten?
Deine PHV kannst du vorsorglich einbeziehen.
Wer wäre dein Zeuge?


Genau so ist es. Laut KVA: Austausch von 8 Dielen (vor und unter dem Kühlschrank) (Netto ca. 400 Eur Materialkosten, 1800 Eur Arbeitsaufwand, der Rest für Fahrtkosten, Lieferkosten, Sockelleistenarbeiten und Pauschalen (Anlieferung, Baustelleneinrichtung, Entsorgung, ...) Incl. MwSt ergibt sich dann Brutto dieser Betrag.

Einen genauen Betrag hatte der Subunternehmer bzgl. des Gutscheins nicht genannt. Es wären aber auf jeden Fall unter 500 Eur gewesen, da er anmerkte, 500 Eur sei seine Selbstbeteilung bei der Versicherung und bei höheren Beträgen würde er es dann bei dieser melden.

Mein Zeuge wäre ein Familienmitglied, welches beim Aufbau teilweise anwesend war (und eben zu dem Zeitpunkt, an dem der Kühlschrank über den Boden geschoben wurde).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119515 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von det192):
Mein Zeuge

Kann was genau bezeugen? Das der Kühlschrank über den Boden geschoben wurde dürfte etwas wenig sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
det192
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von det192):
Mein Zeuge

Kann was genau bezeugen? Das der Kühlschrank über den Boden geschoben wurde dürfte etwas wenig sein ...


Ja, kann bezeugen, dass der Kühlschrank trotz mehrmaliger Hinweise auf die Empfindlichkeit des Fußbodens an dieser Stelle über diesen geschoben wurde.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Meiner Meinung nach reicht das unter Berücksichtigung der Gesamtumstände als Nachweis aus, sollten die Spuren dann auch zum Kühlschrank passen.
War der Boden neu?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
det192
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, sie passen, an der Unterseite ist hinten eine durchgängige Metallschiene montiert, lediglich vorne sind zwei Füße vorhanden.

Der Boden war zu dem Zeitpunkt ca. 2,5 Monate drin (Neubau und Erstbezug) und absolut unversehrt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Und warum genau, wenn man doch mit Zeuge die Mitarbeiter drauf hingewiesen hat, dass man einen Kühlschrank nicht unfallfrei über Parkett schieben kann, sind einem die Schäden erst 3 Tage später aufgefallen?

Ich hätte das sofort im Beisein aller kontrolliert und beanstandet.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von det192):
Am darauffolgenden Wochenende fielen mir lange Kratzer im Parkett vor dem Kühlschrank und vereinzelt bis unter den Kühlschrank auf, die nur bei genauerer Betrachtung oder günstigen Lichtverhältnissen auffallen, jedoch mit dem Finger auch spürbar sind.


Lies:

Zitat (von Yogi1):
Und warum genau, wenn man doch mit Zeuge die Mitarbeiter drauf hingewiesen hat, dass man einen Kühlschrank nicht unfallfrei über Parkett schieben kann, sind einem die Schäden erst 3 Tage später aufgefallen?


Wir haben ähnliches erlebt....

Küche wurde aufgebaut und dort in der Küche, wo der Aufbauer in eine Holzverkleidung mit einer Bohrkrone Löcher für die Steckdosen gebohrt hat, war ein Halbkreis und ein Loch in dessen Mitte in der Bodendiele (er hatte das an einem anderen Ort in der Küche am Boden liegend gebohrt)

Ist uns auch erst eine Woche nach Aufbau aufgefallen...... Wurde vom Küchenstudio auch vehement abgestritten, dass das der Aufbauer gewesen wäre, ob wir das nicht selber aus Versehen reingebohrt hätten usw....

Hier in dem Fall des TE denke ich auch, wenn die Kratzer zum Weg des Kühlschrankes passen, sieht es eher gut für den TE aus.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@philosoph32: ich habe das gelesen.

Deshalb nochmal: wenn ich doch daneben stehe und bereits ANGST um mein Parkett habe wegen des Verhaltens der Monteure.... Sorry, aber ich hätte da sofort GENAUER hingeschaut und wär auch mal mit dem Finger drüber gefahren

Für mich passt das halt nicht so Recht zusammen, einerseits die Monteure angeblich drauf hinweisen, dass ihr Vorgehen das Parkett beschädigen wird, und dann aber andererseits nicht genauer hinschauen. Ich jedenfalls wär sofort übers Parkett gekrochen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Nicht falsch verstehen, natürlich muss derjenige der einen Schaden verursacht auch dafür aufkommen, aber hier liegt doch einiges im Argen.

Neben der Beweisproblematik, was soll das eigentlich für ein Parkett sein, bei dem bei leichten Kratzern, Dielen getauscht werden müssen?

Parkett zeichnet sich normalerweise dadurch aus, dass es (sogar mehrfach) abgeschliffen werden kann.

Zitat (von det192):
trotz mehrmaliger Hinweise auf die Empfindlichkeit des Fußbodens


Und das in einer Küche, viel Spaß mit dem Parkett bis zum Auszug...



-- Editiert von spatenklopper am 25.06.2020 12:40

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119515 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Sorry, aber ich hätte da sofort GENAUER hingeschaut

Ja, das hätte die Beweisnot entschärft.

Aber es gibt ja noch ein weiteres Problem. Wer bei so was untätig daneben steht, da würde ich als Gegenseite immer mit dem Zeigefinger wedeln und "Mitverschulden" gelten machen.



Zitat (von spatenklopper):
Und das in einer Küche, viel Spaß mit dem Parkett bis zum Auszug...

Naja, der eigentliche Spass wird erst nach Auszug anfangen, wenn der Vermieter das alles auf Kosten des Mieters neu machen will ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31959 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Sorry, aber ich hätte da sofort GENAUER hingeschaut und wär auch mal mit dem Finger drüber gefahren
Da haben wir wieder das bekannte und übliche Problem: hätte-hätte-wäre doch----bringt hier nichts mehr.
Wir sollten abwarten, ob der TE sich nochmal meldet, wenn es *Neues* gibt. zB von der Versicherung und/oder vom Vermieter.
---------------------------------------------------------

Was anderes wundert mich:
Die 8 Dielen zum Austausch wurden mit 400,- Materialkosten beziffert. Ist schon heftig teuer.
Ob Dielenboden oder Parkett oder Dielenparkett oder Parkettdielen, weiß nur der TE. Oder gar nur der Vermieter.

Zitat (von det192):
1800 Eur Arbeitsaufwand, der Rest für Fahrtkosten, Lieferkosten, Sockelleistenarbeiten und Pauschalen (Anlieferung, Baustelleneinrichtung, Entsorgung, ...) Incl. MwSt ergibt sich dann Brutto dieser Betrag.
WOW---das sieht nach *Neubau* aus... ;)

400+1.800+1.800=4.000 brutto.
pffff
für nur bei besonderem Lichteinfall sichtbare und nur mit dem Finger spürbare Spuren...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was anderes wundert mich:


Mich ebenfalls.
Für billiges Laminat, ist das alles zu teuer.
Für Parkett und / oder Dielenboden meiner Ansicht nach einfach die falsche Vorgehensweise, da reicht schleifen und neu versiegeln, bei oberflächlichen Kratzern muss doch nichts ausgetauscht werden. :???:

Für die 4000€ kann man sich gut 100 - 120 m² Parkett schleifen und lackieren lassen, wenn es eine Fachfirma macht, welche im oberen Preisrahmen abrechnet.
Mit nem "guten Einzelkämpfer" kann man sich für das Geld die komplette Wohnung neu legen lassen....

-- Editiert von spatenklopper am 26.06.2020 12:26

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.778 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen