Hallo
Mir wurde im Februar mein Fahrrad aus dem Keller gestohlen (Fahrrad war unabgeschlossen). Inzwischen ist es wieder aufgetaucht, Täter wurde ermittelt. Allerdings ist es in einem schlechten Zustand. Es war quasi neuwertig, ich schätze mal für das was alles fehlt oder kaputt ist, werde ich ca 150 eur zahlen müssen. Dazu kommt noch der Tranport, da es in einer anderen Stadt gefunden wurde, mit nochmal 20 eur.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich mir inzwischen auch ein neues gekauft habe, nochmal 500 eur.
Sollte ich den Burschen auf Schadenersatz verklagen? Von dem was ich bisher weiss, gehe ich nicht davon aus, dass er das zahlen wird bzw kann. Es wird also vermutlich nicht viel dabei raus kommen.
Schäden an gestohlenem Fahrrad
16. Juni 2011
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Frage vom 16. Juni 2011 | 09:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden an gestohlenem Fahrrad
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 16. Juni 2011 | 14:29
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Sollte ich den Burschen auf Schadenersatz verklagen?
Das hast du dir mit
quote:
gehe ich nicht davon aus, dass er das zahlen wird bzw kann. Es wird also vermutlich nicht viel dabei raus kommen.
ja schon selbst beantwortet.
Entscheidend ist letztlich nur, ob er kann. Wenn er kann, wird er schon, dafür sorgt spätestens der Gerichtsvollzieher. :-)
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#2
Antwort vom 25. Juni 2011 | 18:45
Von
Status: Lehrling (1980 Beiträge, 1537x hilfreich)
Dir steht aber nur Schadensersatz für das alte Rad zu, der Kaufpreis des neuen Rads ist kein Schaden, das Rad hast du ja noch. Da könntest du höchsten die Kreditkosten geltend machen, wenn du dir für den Kauf Geld geliehen hast.
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