Schäden an gestohlenem Fahrrad

16. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
chrispnw
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden an gestohlenem Fahrrad

Hallo

Mir wurde im Februar mein Fahrrad aus dem Keller gestohlen (Fahrrad war unabgeschlossen). Inzwischen ist es wieder aufgetaucht, Täter wurde ermittelt. Allerdings ist es in einem schlechten Zustand. Es war quasi neuwertig, ich schätze mal für das was alles fehlt oder kaputt ist, werde ich ca 150 eur zahlen müssen. Dazu kommt noch der Tranport, da es in einer anderen Stadt gefunden wurde, mit nochmal 20 eur.

Mal ganz abgesehen davon, dass ich mir inzwischen auch ein neues gekauft habe, nochmal 500 eur.

Sollte ich den Burschen auf Schadenersatz verklagen? Von dem was ich bisher weiss, gehe ich nicht davon aus, dass er das zahlen wird bzw kann. Es wird also vermutlich nicht viel dabei raus kommen.

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Sollte ich den Burschen auf Schadenersatz verklagen?


Das hast du dir mit

quote:
gehe ich nicht davon aus, dass er das zahlen wird bzw kann. Es wird also vermutlich nicht viel dabei raus kommen.


ja schon selbst beantwortet.

Entscheidend ist letztlich nur, ob er kann. Wenn er kann, wird er schon, dafür sorgt spätestens der Gerichtsvollzieher. :-)

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Dir steht aber nur Schadensersatz für das alte Rad zu, der Kaufpreis des neuen Rads ist kein Schaden, das Rad hast du ja noch. Da könntest du höchsten die Kreditkosten geltend machen, wenn du dir für den Kauf Geld geliehen hast.

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