Scheibe in Schule beschädigt

20. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jaha88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheibe in Schule beschädigt

Durch unvorsichtiges tragen einer langen Metallstange ist die Stange gegen ein Fenster des Werkraumes gerammt worden. In dieser ist jetzt ein Sprung.

Allerdings war zu dieser Zeit kein Lehrer anwesend.
Auch zu sagen ist, dass es eine freie Beschäftigung war und kein Auftrag des Lehrers, die Stange zu bewegen.

Wer muss zahlen? Haftpflicht, Schulversicherung oder der Schüler selbst?

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Ich würde mal sagen, dass hier die Schulversicherung eintreten muss.
Wenn auch freie Beschäftigung, war es doch wohl während der Schulzeit.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ob eine Schulversicherung für diesen Schaden eintritt entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn aber eine private Haftpflichtversicherung besteht muss diese eintreten.

0x Hilfreiche Antwort

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