Durch unvorsichtiges tragen einer langen Metallstange ist die Stange gegen ein Fenster des Werkraumes gerammt worden. In dieser ist jetzt ein Sprung.
Allerdings war zu dieser Zeit kein Lehrer anwesend.
Auch zu sagen ist, dass es eine freie Beschäftigung war und kein Auftrag des Lehrers, die Stange zu bewegen.
Wer muss zahlen? Haftpflicht, Schulversicherung oder der Schüler selbst?
Scheibe in Schule beschädigt
20. Juni 2007
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Frage vom 20. Juni 2007 | 16:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheibe in Schule beschädigt
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2007 | 00:33
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 78x hilfreich)
Ich würde mal sagen, dass hier die Schulversicherung eintreten muss.
Wenn auch freie Beschäftigung, war es doch wohl während der Schulzeit.
Gruss
#2
Antwort vom 21. Juni 2007 | 17:54
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Ob eine Schulversicherung für diesen Schaden eintritt entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn aber eine private Haftpflichtversicherung besteht muss diese eintreten.
Und jetzt?
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