Scherze auf Kosten anderer =>Schadensersatz

28. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)
Scherze auf Kosten anderer =>Schadensersatz

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
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#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Watt?

Millionen sitzen vor dem Fernseher, sehen DEIN Gesicht jeden Tag, und in Verbindung damit ständig sexuell anzügliche "Witze" (Haha!) und derbste Beleidigungen. Jeden Tag. Du wirst in der Schule ständig deswegen gehänselt, Mitschüler zeigen mit dem Finger auf dich, nennen dich "Pornoqueen" und Schlimmeres, die Beleidigungen vom Fernseher werden von deinen Mitmenschen wiederholt, wildfremde Menschen lachen dich auf der Straße aus, rufen dich an und beleidigen dich.

Kein Schaden???

Du willst Pragrafen? Wie wär es mit Art. 2 und 1 GG ? Wie wäre es mit Beleidigung?

Ist das nicht etwas überzogen?

Nein, gewiss nicht.

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"><(((º> "

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#2
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

>>Watt?

Millionen sitzen vor dem Fernseher, sehen DEIN Gesicht jeden Tag, und in Verbindung damit ständig sexuell anzügliche "Witze" (Haha!) und derbste Beleidigungen. Jeden Tag. Du wirst in der Schule ständig deswegen gehänselt, Mitschüler zeigen mit dem Finger auf dich, nennen dich "Pornoqueen" und Schlimmeres, die Beleidigungen vom Fernseher werden von deinen Mitmenschen wiederholt, wildfremde Menschen lachen dich auf der Straße aus, rufen dich an und beleidigen dich.<<

Bitte nicht immer übertreiben.

Für 70.000 Euro darf bei mir jeder gerne machen. Es gibt ja noch Leute, die Spaß verstehen.

>>Kein Schaden???
Ich schrieb etwas von einem tatsächlichen Schaden.

>>Du willst Pragrafen? Wie wär es mit Art. 2 und 1 GG ? Wie wäre es mit Beleidigung?<<
1. Das Grundgesetz ist nur mittelbar für den einzelnen Bürger maßgeblich, nämlich durch andere Gesetze. 2. steht in den Artikeln nichts von Schadensersatz. Und eine Beleidigung ist zwar ein Straftatbestand, aber wo steht, dass man dadurch ein Recht auf Schadensersatz hat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Anspruchsgrundlage ist § 823 BGB ->bitte mal lesen. Verletztes Rechtsgut ist hier das Persönlichkeitsrecht, das sich aus Art. 2 , 1 GG ergibt.

Unter Schadenersatz fallen auch Schäden, die nicht Vermögensschäden sind. Stichwort Sühne, Genugtuung.

Das war bestimmt nicht übertrieben. Bitte nicht von dir auf andere, insbesondere kleine Schulkinder schließen.

Guten Rutsch.

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