Schlüssel gestohlen - Vermieter will Schadenersatz

16. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Stefanw123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schlüssel gestohlen - Vermieter will Schadenersatz

Hallo in die Runde!

Mir wurde mein Haustürschlüssel gestohlen - und nun besteht mein Vermieter Auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens. Aber ich kann ja nichts für den Diebstahl. Hat der Vermieter trotzdem Recht? Und wenn ja, müsste dann nicht meine Haftpflichtversicherung einspringen?



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und wenn ja, müsste dann nicht meine Haftpflichtversicherung einspringen? <hr size=1 noshade>

Und wurde die von Schandenereignis schon informiert bzw. gefragt?



quote:<hr size=1 noshade>und nun besteht mein Vermieter Auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens. <hr size=1 noshade>

Welcher Schaden soll denn entstanden sein? 2,50 EUR für einen neuen Schlüssel?

War der Schlüssel denn dem Haus ansatzweise zuzuordnen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Versicherungen zahlen nur, wenn in den Versicherungen auch der Verlusst des Schlüssels mit integriert ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Also Harry, ich bin fest davon überzeugt, dass du dir nicht einfach einen Ersatzschlüssel für 2,5€ anfertigen lassen wirst wenn man dir deinen Haustürschlüssel klaut.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefanw123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)



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Welcher Schaden soll denn entstanden sein? 2,50 EUR für einen neuen Schlüssel?
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Schlüssel aus zentralen Schließanlagen sind "marginal" teurer. Im Raum steht sogar eine Forderung, aus Sicherheitsgründen die gesamte Anlage austauschen zu lassen.

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War der Schlüssel denn dem Haus ansatzweise zuzuordnen?
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Gute Frage; unter den gegebenen Umständen mit hoher Sicherheit nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Der Vermieter hat Recht, die Versicherung Zahlt nur wenn auch dafür Versichert wurde.
Mehr brauch man dazu nun wirklich nicht sagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also Harry, ich bin fest davon überzeugt, dass du dir nicht einfach einen Ersatzschlüssel für 2,5€ anfertigen lassen wirst wenn man dir deinen Haustürschlüssel klaut <hr size=1 noshade>

Seit ich die Selbstschußanlage bei eBay ersteigert habe, schließe ich nicht mal mehr ab ...
:devil:

Aber ernsthaft, das Problema ist bei mir, das beim Haus da nur die Haustüre wäre und keine Wohnungstüren mehr dahinter. Also nur eine Sicherung.


Und bezüglich der Vermieterforderungen bei verlorenen Schlüsseln gab es je einige Urteile was der Mieter dem Vermieter wann wie ersetzen/zahlen muss und was der Vermieter als Restrisiko selbst tragen muss.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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