Schmerzensgeld Abgelehnt!!! Richtig oder falsch?

27. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mitsu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld Abgelehnt!!! Richtig oder falsch?

Guten Morgen,
ich hatte vor einem Monat ein Verkehrsauffahrunfall. Seit dem war ich Regelmässig beim Artz da ich Schmerzen im Nacken hatte., Die diagnose war HWS-Schleudertrauma. Ich war 3 Wochen in der Bahandlung, doch ich hatte leider nur 1 Tag Krankenschein genommen, weil ich im Büro arbeite und dachte mir dass es schon irgendwie gehen wird mit der Halskrause.
Die begründung von der Versicherung ist dass man für ein Tag der Krankschreibung kein Schmerzensgeld bekommt. Aber ist es nicht so dass man für den Schmerz das Geld bekommen sol und nicht dafür wie lange man krankgeschrieben ist.
Würde mich sehr freuen wenn mir einer helfen könte.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ab zum Anwalt! Wie immer bei Personenschäden.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Mitsu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

soll ich nicht selber erst die Versicherung anschreiben?

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>soll ich nicht selber erst die Versicherung anschreiben? <<

wenn Sie Zeit vertrödeln wollen, dann ja.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Was epoeri richtigerweise meint: Versicherungen reagieren zu 90% nicht auf Ihr Schreiben oder zahlen allenfalls viel weniger, als Ihnen zusteht.

In solchen Fällen hilft nur, sofort mit einem Anwalt aufzufahren. Die Kosten für den Anwalt hat auch die Versicherung zu zahlen, also kein Risiko für Sie.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
Mitsu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

aber steht mit eigentlich was zu. wenn ich tatsächlich nur 1 Tag krankgeschrieben war und trotzdem knapp 3 wochen in der behandlung war?

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#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ihnen steht auf jeden Fall Schmerzensgeld zu.

Hierzu ist aber regelmäßig ein ärztliches Attest notwendig, welches Sie ja vorlegen können.

Wie bereits genannt. Schalten Sie einen Anwalt ein. Sie haben keine weitere Arbeit und die Kosten trägt komplett der Gegner (wenn Unfall nicht mitverschuldet).

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