Guten Morgen,
ich hatte vor einem Monat ein Verkehrsauffahrunfall. Seit dem war ich Regelmässig beim Artz da ich Schmerzen im Nacken hatte., Die diagnose war HWS-Schleudertrauma. Ich war 3 Wochen in der Bahandlung, doch ich hatte leider nur 1 Tag Krankenschein genommen, weil ich im Büro arbeite und dachte mir dass es schon irgendwie gehen wird mit der Halskrause.
Die begründung von der Versicherung ist dass man für ein Tag der Krankschreibung kein Schmerzensgeld
bekommt. Aber ist es nicht so dass man für den Schmerz das Geld bekommen sol und nicht dafür wie lange man krankgeschrieben ist.
Würde mich sehr freuen wenn mir einer helfen könte.
Schmerzensgeld Abgelehnt!!! Richtig oder falsch?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ab zum Anwalt! Wie immer bei Personenschäden.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
soll ich nicht selber erst die Versicherung anschreiben?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
>>soll ich nicht selber erst die Versicherung anschreiben? <<
wenn Sie Zeit vertrödeln wollen, dann ja.
Was epoeri richtigerweise meint: Versicherungen reagieren zu 90% nicht auf Ihr Schreiben oder zahlen allenfalls viel weniger, als Ihnen zusteht.
In solchen Fällen hilft nur, sofort mit einem Anwalt aufzufahren. Die Kosten für den Anwalt hat auch die Versicherung zu zahlen, also kein Risiko für Sie.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
aber steht mit eigentlich was zu. wenn ich tatsächlich nur 1 Tag krankgeschrieben war und trotzdem knapp 3 wochen in der behandlung war?
Ihnen steht auf jeden Fall Schmerzensgeld zu.
Hierzu ist aber regelmäßig ein ärztliches Attest notwendig, welches Sie ja vorlegen können.
Wie bereits genannt. Schalten Sie einen Anwalt ein. Sie haben keine weitere Arbeit und die Kosten trägt komplett der Gegner (wenn Unfall nicht mitverschuldet).
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