Schmerzensgeld Ansprüche von einem Anwalt oder selbst fordern?

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)
Schmerzensgeld Ansprüche von einem Anwalt oder selbst fordern?

Hallo zusammen,
ich hatte gestern Abend einen Unfall.
Als ich mit unserem Hund raus ging, wurde ein Haltestellenschild 30x40cm aus Kunststoff von einer Windböe abgerissen
und ist mir dabei auf den Kopf aus etwa 3 Meter Höhe auf den Kopf gefallen.
(DWS gab für den 07.01-08.01 eine Wetterwarnung mit Böen um die 60-70 KmH heraus)

Ich habe die Polizei benachrichtigt und die Verkehrsbetriebe kamen auch.
Die Polizei hat es nur aufgenommen und die Verkehrsbetriebe aufnahmen gemacht, Daten aufgenommen und das Schild mitgenommen, man fragte mich ob ich einen RTW benötige aber da ich nicht geblutet habe habe ich abgelehnt, da ich nur Kopfschmerzen hatte.
Nach etwa 3 Std. konnte ich den Kopf nicht mehr bewegen.
Im KH wurde dann festgestellt: Schädelprellung mit vegetativen Begleiterscheinungen und eine HWS Distorsion.
Der Arzt stellte mir auch ein Attest aus.
Jetzt zu meinen Fragen:
Kann ich Schmerzensgeld Ansprüche geltend machen und wenn ja gegen wen? Stadt oder Verkehrsgesellschaft?
Wie hoch sollte man dieses ansetzen und vor allem sollte ich besser nen Anwalt nehmen?
Muss ich die Kosten übernehmen da ich keine Rechtsschutzversicherung habe oder wie läuft das?

Ich hoffe Ihr könnt mir hier etwas helfen

Gruß
Astrafan

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Kann ich Schmerzensgeld Ansprüche geltend machen und wenn ja gegen wen? Stadt oder Verkehrsgesellschaft?

Man kann versuchen, Ansprüche gegen den Aufsteller des Schildes geltend zu machen.
Problem: Erfolgreich wird man nur sein, wenn den Aufsteller des Schildes ein Verschulden trifft (z.B. Schild nicht ordentlich festgeschraubt).

Bevor man man Kosten auslöst (z.B. Awalt), auf denen man eventuell sitzen bleibt, solltem man in Erfahrung bringen, weshalb das Schild runtergefallen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

Der Aufsteller des Schildes ist die Verkehrsgesellschaft der Stadt. Und das Schild ist abgebrochen (Direkt an der Halterung), Materialermüdung bzw. durch den Wechseldruck des Windes durch die Windböen. Da es sich um Kunststoff handelt welches etwa 10 mm dick ist, hat es den Windböen nicht viel entgegen zu setzen gehabt.

Im Normalfall müsste doch der Besitzer / der aufkommen auf dessen Grundstück dieses Schild angebracht ist.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Im Normalfall müsste doch der Besitzer / der aufkommen auf dessen Grundstück dieses Schild angebracht ist.

Nicht unbedingt.
Schadensersatz setzt (bis auf ganz wenige Ausnahmen) eine Pflichtverletzung oder ein Fehlverhalten voraus.
Wenn das Schild von vornherein aus ungeeignetem Material bestand, dann könnte(!) das so eine Pflichtverletzung sein.
Wenn es sich dagegen um ein unvorhersehbares Ereignis handelte, dann könnte(!) es unter "allgemeines Lebensrisiko" fallen.
Auch wenn es viele Leute nicht glauben wollen: Es gibt Konstellationen, wo niemand haftbar gemacht werden kann.
Um Schadensersatz erfolgreich durchsetzen zu können, wird man beweisen können müssen, dass (a) der Schaden vorhersehbar war, und (b) der Schaden bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte vermieden werden können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

Hmm ok,danke für die Information, das wusste ich bisher auch nicht das es ggf. und "allg. Lebensrisiko" fallen könnte.
Aber das Nachweisen zu können wird kein Problem... Werde dann morgen noch einmal hochauflösende Fotos von der Halterung machen ggf. nachmessen und alles dokumentieren.

Da das Schild nur zwischen 2 Druckplatten mit 2 Schrauben gespannt war.
Auch die Verkehrsbetriebe haben Fotos gemacht und das Schild mitgenommen.... hoffe die entsorgen es nicht...:-(
Mit einer anderen Art der Befestigung wäre es bestimmt nicht passiert.

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#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Astrafan):
uch die Verkehrsbetriebe haben Fotos gemacht und das Schild mitgenommen.... hoffe die entsorgen es nicht...:-(

Könnte eher zu Deinem Vorteil sein. Du musst zwar grundsätzlich beweisen, dass ein Verschulden der Verkehrsbetriebe vorliegt, es ist allerdings schon mal ein Verdacht da, dass ein Verschulden vorliegen könnten (korrekt angebrachte Schilder fallen bei den Windgeschwindigkeiten normalerweise nicht herunter) und die Verkehrsbetriebe haben ein wichtiges Beweismittel in Besitz genommen. Da greift meines Erachtens die sekundäre Darlegungslast, die Verkehrsbetriebe müssen mindestens das Schild für eine gutachterliche Prüfung vorlegen können. Können Sie das nicht, so könnte ein Richter zu Deinen Gunsten entscheiden. Sicher ist das aber nicht.

Im Übrigen hätte man die Polizei auffordern können, das Schild als Beweismittel zu beschlagnahmen, da ja durchaus eine fahrlässige Körperverletzung im Raum steht. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob ich in dem Moment daran gedacht hätte.

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#6
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

So, die Verkehrsgesellschaft hat sich mal geäußert und lehnt die Regulierung ab.
Diese sagen sie hätten am 3.12.15 und 6.1.16 das Verkehrsschild geprüft und es sei alles ok gewesen.
Somit seien Sie der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Der Wind sei schuld.
Zum Glück habe ich kurz nach dem Unfall hochauflösende Foto´s von der Halterung mit der Bruchstelle gemacht.
Leider weiß ich nicht ob die das Schild sichergestellt haben oder entsorgt haben.

Habe ich überhaupt Chancen Schmerzensgeld zu bekommen, immerhin habe ich 2 Wochen mit der HWS zu kämpfen gehabt bis der Arzt den 2. Halswirbel wieder einrenken konnte.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Die Verkehrsbetriebe wissen halt auch, worauf es im Schadensersatz-Recht ankommt.
Ich schrieb in Antwort #3:
Um Schadensersatz erfolgreich durchsetzen zu können, wird man beweisen können müssen, dass (a) der Schaden vorhersehbar war, und (b) der Schaden bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte vermieden werden können.

Die Verkehrsbetriebe argumentieren nun, dass sie die erforderliche Sorgfalt aufgewendet haben indem sie das Schild monatlich kontrolliert haben (das letzte Mal erst 1 Tag vor dem Schadensfall). Schäden die trotz sorgfältiger Kontrolle entstehen, fallen unter "allgemeines Lebensrisiko".

Wenn man jetzt nicht nachweisen kann, dass die Kontrolle am 6.1 schlampig ausgeführt wurde, sieht es schlecht aus mit Schmerzensgeld.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

Nunja ich, wie kann ein Schild 24 Std. später vom Himmel fallen, wenn sie es "sorgfältig" geprüft haben, so stark war der wind nicht... max. 60 Kmh. Ich gehe auch nicht davon aus, das die Verkehrsbetriebe 700 Haltestellen mit 2-4 Schilder pro Haltestelle einmal im Monat prüfen können, zzgl. Verkehrszeichen auf dem Streckennetz.

Da die Verkehrsbetriebe das Schild ja eingesackt haben, wird es schwierig da etwas nach zu weisen, jedoch habe ich noch die Foto´s.
Dann werde ich nun über einen Rechtsanwalt klage einreichen müssen, da ich nicht klein bei geben werde.
Wenn von meinem Haus nen Ziegel runter fällt muss ich bzw. meine Versicherung dafür aufkommen.... und die meinen sich so einfach aus allem heraus reden zu können.

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