Hallo zusammen,
ich wende mich hier im Namen meines Cousins an das Forum.
Mein Cousin, der sowohl einen deutschen als auch einen polnischen Ausweis besitzt, spricht kaum deutsch, was die Sache auch ein wenig erschwert.
Er wohnte ab März 2013 in Bayern und arbeitete dort in einer Fabrik für Bauelemente als Gabelstaplerfahrer. Wärend seiner Arbeitszeit war er gesetzlich bei der BG Krankenversichert.
Im Juli 2013 war er dann Opfer eine schweren Unfalls.
Er kam zur Arbeit, und auf dem Weg in die Umkleidekabine ( der durch die Halle führte in welcher er die Arbeit tätigte), fiehlen 20 Tonnen schwere Betonpfeiler, die übereinander gestapelt wurden, aus 1,5-4,5 Meter höhe auf ihn drauf.
Er kann sich noch genau an die Situation erinnern, wie zB. Sein Schuh inklusive Zehen neben seinem Gesicht lag.
Er war bis zur Ankunft im Krankenhause bei vollem Bewusstsein. Natürlich kann man sich sich seine Schmerzen kaum vorstellen. Er hatte sich 8 Rippen und seine Dornfortsätze gebrochen, und litt unter schweren inneren Blutungen.
Es folgten 12 Operationen, eine Vorfuß-Amputation, die Milz musste entfernt werden und etliche Hauttransplantationen.
Sein Zustand heute ist hervorragend, trotzdem steht seine Rehabilitation noch an.
Sein Chef hat ihm einen Job im Büro angeboten, von einer Entschädigung war jedoch bis keine Rede. Auch wollte mein Cousin die Frage nach einer Entschädigung nicht in den Raum stellen.
Der Berater bei der BG meinte zu ihm, das ihm keine Entschädigung zusteht, einzig und alleine eine kleine lebenslange Rente (mindestens 200€).
Muss mein Cousin sich damit zufrieden geben?
Falls ich wichtige Details ausgelassen habe, werde ich diese schnellstmöglich nachtragen.
Vielen Dank für eure Hilfe
Schmerzensgeld - Arbeitsunfall
9. September 2014
Thema abonnieren
Frage vom 9. September 2014 | 22:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld - Arbeitsunfall
#1
Antwort vom 10. September 2014 | 11:29
Von
Status: Legende (19210 Beiträge, 10341x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Muss mein Cousin sich damit zufrieden geben? <hr size=1 noshade>
Ja.
Durch die gesetzliche Unfallversicherung (BG) sind alle Ansprüche des Arbeitnehmers (AN) gegenüber gem Arbeitgeber (AG) abgegolten.
Der AN hat Ansprüche auf das volle Leistungsprogramm der BG (Übernahme der Behandlungskosten, Reha, evtl. Umschulung und lebenslange Rente), aber keine weiteren Ansprüche gegen den AG.
Die BG wirkt in etwa so wie eine Haftpflichtversicherung für den AG. Dadurch dass der AG Beiträge für die BG zahlt, muss er im Falle eines Unfalls nichts zahlen, die BG wickelt dann alles ab.
Der AG muss nichts auf die Leistungen der BG "drauflegen", also auch kein Schmerzensgeld o.ä.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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