Schmerzensgeld!! Berät mein Anwalt mich richtig?

22. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tobi1987
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld!! Berät mein Anwalt mich richtig?

Hallo nette user,
wir wurde am 28.12.2006 die nase gebrochen,sie musste operiert werden. anzeige wurde auch gemacht! der anwalt hat nach der ersten op eine "zahlungsaufforderung" gemacht die der nette herr nicht nachgekommen ist! letztens war verhandlung und er wurde verurteilt, jetzt meinte mein anwalt wir warten erstmal ab ob er sich meldet und wenn nicht wird eine zivilklage gemacht! im Januar? ist die vorgehensweise richtig? oder sollte der schläger erstmal eine komplette forderung erhalten? da ich keine rechtsschutzversicherung habe was kostet so eine zivilklage ungefähr für mich! der schläger ist noch schüler und macht jetzt sein abi!

danke für schnelle antworten

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Die Verhandlung war wegen der Körperverletzung?

Es ist tatsächlich so, dass die Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgeld in einer Zivilklage separat geltend machen musst, wenn der Schädiger sich nicht bereit erklärt freiwillig einen Betrag X an dich zu zahlen.

Ungewöhnlich empfinde ich das Verhalten deines RA aber schon. Der Schädiger wird sich mit Sicherheit nicht bei deinem RA melden. Darauf wette ich. Normalerweise wäre es so, dass du ihn jetzt über deinen RA (kannst du auch selber machen) aufforderst dir Summe X als SChmerzensgeld zukommen zu lassen. Rührt er sich nicht, dann kannst du Klage einreichen.

Bzgl. der auf dich zukommenden Prozesskosten verweise ich dich auf nachfolgenden Link: http://rvg.pentos.ag/

Da gibst du ein welche Summe du einklagen willst und der rechnet dir dann aus, was zunächst an Kosten auf dich zukommen. Wird der Schädiger verurteilt, muss er auch deine RA und Gerichtskosten tragen. Aber Vorsicht: Ist bei dem Schädiger nichts zu holen (weil evtl. schon EV abgegeben - man weiß ja nie), dann musst du zunächst die Kosten selber tragen und könntest dann 30 Jahre lang versuchen aus dem Titel zu vollstrecken.

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"Scientia potentia est."

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