Schmerzensgeld Fußgänger

23. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Basti8101
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld Fußgänger

Hallo, ich wurde als Fußgänger von einem Auto angefahren. Mein Bein musste operiert werden und ich lag 11 Tage im Krankenhaus. Bin jetzt schon 8 Wochen krank geschrieben. Mein Mann muss den ganzen Haushalt machen, da ich das Bein nicht belasten darf.Mein Arzt meinte es wäre eine Tibialkopffraktur und in der Klassifikation nach AO B3. Meine Frage ist: Es steht mir ja Schmerzensgld zu. Wie hoch ist das? bzw gegen wen mach ich das geltend ( Versicherung oder Autofahrer?
Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Ist die Schuldfrage des Unfalls bereits abschließend geklärt?

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#2
 Von 
Basti8101
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja , bin bei grün über die Straße gegangen; Polizei meinte klare Sache , Autofahrer ist alleine schuld

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Dann steht Ihnen selbstverständlich Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz zu.

Aufgrund der Tragweite des Unfalls (mögliche Spätfolgen etc.) sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
bin bei grün über die Straße gegangen; Polizei meinte klare Sache , Autofahrer ist alleine schuld
Die Schukldfrage ist damit bei weitem NICHT geklärt! Die Polizei kann sagen was sie will, aber mehr als Vermutungen anstellen ist bei denen nicht drin.
Wenn es keine Schuldanerkenntniss des Unfallgegners gibt, dan wird ein Richter letztendlich entscheiden wer wie Schuld hat.

Selbst wenn die Polizei mal sagt, ist eindeutig, kann es auch sein, dass ein Richter da mal genau ganz andersrum entscheidet...

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Basti8101):
Meine Frage ist: Es steht mir ja Schmerzensgld zu.
Mit dem Zustehen ist es immer so eine Sache...mit der Höhe auch.
ICH würde mich damit an die Versicherung des Autofahrers wenden.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ab zum Anwalt, und zwar sofort. Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse irgendwas im Sinne des Geschädigten zu regeln. Da gibt es dann eine Minimalregelung, die an den tatsächlichen Gegebenheiten Meilen vorbeigehen kann. Insbesondere, was auch zukünftige SChäden angeht. Eventuell steht ja auch eine (Mini) Rente im Raum. Also, sofort zum Anwalt.

wirdwerden

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ICH würde mich damit an die Versicherung des Autofahrers wenden.


Nö.
Man wendet sich mit seinem Anliegen sowohl an den Schädiger, als auch an dessen Versicherung. ;)
Die Kommunikation überlässt man dabei aber dem eigenen Anwalt!

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Natürlich an beide. Denn wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, dann ist es immer von Vorteil, wenn der Verursacher nicht als Zeuge in Betracht kommt, sondern Partei ist.

wirdwerden

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