Schmerzensgeld Glatteis

5. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Baldi1987
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Schmerzensgeld Glatteis

Guten Tag,

ich bin am Sonntag Morgen gegen 8:05 Uhr zuhause vor dem Wohnhaus (mehrere Mietparteien) auf Glatteis ausgerutscht und habe mir eine Prellung an der oberen LWS zugezogen. Montag war ich früh beim Arzt und hab es ansehen lassen => Krankschreibung 2 Wochen sowie Medikamente.

zum Vorfall selbst.

Zur Haustür gehen vom Gehweg 2 Treppen hinauf mit links und rechts Geländer es war nur ca. 70cm breit (etwa wie auf den Bildern zu sehen )gestreut. Ich bin mittig ( etwa Haustür) gelaufen. An dem Tag lag um die Uhrzeit noch kein Schnee deshalb hab ich die Bilder erst später gemacht. Ich bin dann auf der 2 Treppe auf der 2 Stufe ausgerutscht. Meine Parterin kam kurze Zeit später worauf ich sie hingewiesen habe, dass es glatt sei.. Sie wäre auch fast hingefallen. Am Freitag wurde ich gefragt, ob wir keinen Winterdienst oder Hausmeister haben, da die Person auch fast hingefallen wäre!

meine Frage nun..

Steht mir Schmerzensgeld von der Verwaltung zu? Wenn ja in welcher Höhe

anbei die bilder

https://www.bilder-upload.eu/bild-961ddd-1549363347.jpg.html

https://www.bilder-upload.eu/bild-b0338f-1549363804.jpg.html

https://www.bilder-upload.eu/bild-9b0d62-1549363835.jpg.html

https://www.bilder-upload.eu/bild-4c59e9-1549363872.jpg.html

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Schlechte Aussichten:
Sonntags besteht eine Räumpflicht im Regelfall erst ab 9 Uhr. Der Vorfall war aber vor 9 Uhr.

https://www.finblog.de/schnee-raumen-sonntag-9-uhr-bgh-urteil/

-- Editiert von drkabo am 05.02.2019 12:37

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat:
Am Freitag wurde ich gefragt, ob wir keinen Winterdienst oder Hausmeister haben, da die Person auch fast hingefallen wäre!
Und, haben Sie einen oder nicht? Was steht zum Thema Räumpflichten im Mietvertrag? Was ist im Ortsrecht zu den Räumpflichten und-zeiten geregelt, insbesondere an Sonn- und Feiertagen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Als erstes sollte man doch mal versuchen, eine sinnvolle Antwort auf zwei Fragen zu finden:
1.) weshalb ist man nicht auf der erkennbar gestreuten Fläche gelaufen, sondern auf der anderen
2.) weshalb hat man bei der bekannten und erkennbaren Gefährlichkeit das vorhandene Sicherungssytem nicht genutzt.

Wenn man die hat, kann man weiter überlegen. Denn derzeit liegt das Mitverschulden bei 100% für den der dort gegangen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Das sehe ich ebenso. Die Treppe hat einen Handlauf. Dieser ist zu benutzen. Bei Glätte zu Laufen ist sowieso groß fahrlässig, man geht dann ganz gemütlich und vorsichtig. Es war glatt, es war geräumt und gestreut. Mehr kann man wirklich nicht verlangen. Ich sehe hier 0% Verschulden eines anderen, aber 100% Verschulden beim Fragesteller.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Baldi1987):
An dem Tag lag um die Uhrzeit noch kein Schnee deshalb hab ich die Bilder erst später gemacht.
?

Das heißt, Sie sind ohne Schnee ausgerutscht und haben die Bilder dann gemacht, als dann Schnee lag, weil.....? Bzw wozu? Was will man damit beweisen, wenn die Bilder nicht die konkrete Situation widerspiegeln? Im schlimmsten Fall könnte man vermuten, hier sollte etwas vorgespiegelt werden, was so nicht der Fall war...? Es reicht schon aus wenn man die Bilder übermittelt mit den Worten "um diese Zeit war noch nicht gestreut" und schon bewegt man sich im Bereich eines möglichen Betrugs, würde ich mal vermuten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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