Schmerzensgeld - Kann man die Betreiber der Disco haftbar machen und von denen das Geld fordern?

22. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
DanLee
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld - Kann man die Betreiber der Disco haftbar machen und von denen das Geld fordern?

Hallo!

Nehmen wir mal an:

Ein Angestellter einer Discothek schlägt aus Eifersucht einen Gast zusammen. Er wird daraufhin angezeigt & verurteilt auf Grund der vorsätzlichen Körperverletzung.

Zivilrechtlich wurden 2000,00 Euro Schmerzensgeld geltend gemacht. Allerdings hat der Kellner danach die EV abgeben und wurde ebenfalls von der Discothek gekündigt.

Keine Aussicht an das Geld zu kommen, da er arbeitslos ist und nichts pfändbares existiert.

Kann mann nicht irgendwie die Discothek/die Betreiber der Disco haftbar machen und von denen das Geld fordern?

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Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Wenn der Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfe der Discothek fahrlässig einem Kunden einen Schaden verursacht hätte ja.

Eine Haftung für vorsätzliches strafrechtliches Handeln scheidet aber verständlicherweise aus. Hier fehlt jeder Zusammenhang zur Arbeit.



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