Hallo!
Nehmen wir mal an:
Ein Angestellter einer Discothek schlägt aus Eifersucht einen Gast zusammen. Er wird daraufhin angezeigt & verurteilt auf Grund der vorsätzlichen Körperverletzung.
Zivilrechtlich wurden 2000,00 Euro Schmerzensgeld
geltend gemacht. Allerdings hat der Kellner danach die EV abgeben und wurde ebenfalls von der Discothek gekündigt.
Keine Aussicht an das Geld zu kommen, da er arbeitslos ist und nichts pfändbares existiert.
Kann mann nicht irgendwie die Discothek/die Betreiber der Disco haftbar machen und von denen das Geld fordern?
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Schmerzensgeld - Kann man die Betreiber der Disco haftbar machen und von denen das Geld fordern?
22. April 2011
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Frage vom 22. April 2011 | 17:21
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld - Kann man die Betreiber der Disco haftbar machen und von denen das Geld fordern?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 22. April 2011 | 23:57
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1300x hilfreich)
Wenn der Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfe der Discothek fahrlässig einem Kunden einen Schaden verursacht hätte ja.
Eine Haftung für vorsätzliches strafrechtliches Handeln scheidet aber verständlicherweise aus. Hier fehlt jeder Zusammenhang zur Arbeit.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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