Schmerzensgeld - Körperverletzung Diskothek

20. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Anker911
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Schmerzensgeld - Körperverletzung Diskothek

Hallo,
Nachdem mich ein Barkeeper über den Tisch ziehen wollte und ich mit Ihm eine Diskussion angefangen habe, hat mir dieser Geldmünzen ins Auge geworfen. Das Auge hatte dann eine Prellung (Blutfleck auf den weißen Auge), zum Glück nichts schlimmes da Geld eben ein stumpfer Gegenstand ist.
Falls relevant, ich hatte Alkohol getrunken.
Kurz dannach kam dann die Polizei vorbei und hat alles und auch den Barkeeper aufgenommen. Ich habe einen Zeugen und laut Geschäftsführer gibt es Kameras. Ob diese Filme dann auch tatsächlich auftauchen ist eine andere Frage, der Geschäftsführer war nicht wirklich auf meiner Seite.

Frage 1:
Jedenfalls wollte ich fragen ob ich Fragen ob sich der Aufwand einer Schmerzensgeldklage lohnt. Mein Arzt meinte, er hatte schon viele Fälle und man kann vielleicht mit 300-400€ rechnen und ich solle mir deshalb Überlegen ob sich der Aufwand lohnt. Allerdings geht es mir gar nicht so wirklich um das Geld sondern viel mehr um den Herrn für sein Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Rechtschutzversicherung habe ich, aber wiegesagt ist das natürlich jetzt ein großer Aufwand.

Kann ich auch die Strafrechtliche Klage vom Staatsanwalt (wahrscheinlich erst im Sommer), bzw. ein Urteil vom Richter (wenn das Verfahren den überhaupt stattfindet?) abwarten, und mich mit der Scherzensgeldklage dann auf das Urteil beziehen um meine Chancen zu erhöhen?

Frage 2:
Die Polizei wusste zwar von meinem Zeugen, er stand auch bei mir draußen, hat Ihn allerdings nicht vernommen oder die Personalien aufgenommen. Auch würde ich eventuell an meiner Aussage noch etwas ändern wollen.
Jetzt frage ich mich, ob ich das beides jetzt noch machen soll (Zeugen angeben, eventuelle die Aussage ändern) oder kommt erst noch was vom Staatsanwalt? Weil wenn der Staatsanwalt nichts von einem Zeugen weis, und daher das Verfahren einstellt (weil er glaubt das wird nichts oder so, kenne mich da auch nicht aus), dann kann ich ja wohl kaum im Nachhinein sagen, "ja hey ich hatte ja noch einen Zeugen".

Danke und viele Grüße

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17251x hilfreich)

Na ja - Schmerzensgeld setzt zunächst eine Einschränkung des Wohlbefindes voraus: Eben Schmerzen oder hier z. B. zeitweilige Sehstörungen. Davon schreiben Sie aber nichts.
Kann ich auch die Strafrechtliche Klage vom Staatsanwalt (wahrscheinlich erst im Sommer), bzw. ein Urteil vom Richter (wenn das Verfahren den überhaupt stattfindet?) abwarten, und mich mit der Scherzensgeldklage dann auf das Urteil beziehen um meine Chancen zu erhöhen? Das können Sie nicht nur, das wäre sogar zu empfehlen, denn dann die Beweisfrage weitgehend abgegessen. By the way liegt auch hier nur eine Körperverletzung vor, wenn es die oben erwähnten Folgen hatte - ein Blutfleck im Auge dürfte da nicht reichen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anker911
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, danke für Ihre Antwort.

Naja Schmerzen hatte ich schon, aber keine großen. Ich bin auch eher heilfroh das nichts passiert ist. Der Arzt hat auch nichts extra aufgeschrieben bezgl. Schmerzen, da er meint mit dem Begriff dieser Prellung sind Schmerzen bereits "inbegriffen".
Wie gesagt eigentlich ist es mir egal ob da jetzt 20€ oder 200€ raus kommen. Es geht mir viel mehr darum, dem Herrn klar zu machen, das es so nicht geht. Ich meine, ich kann doch nicht jemandem voller Wucht Geld ins Auge werfen mit dem Wissen, das mir eh nichts passieren kann - finde das ist eine komische Vorstellung?!


-- Editiert von Anker911 am 20.03.2016 15:26

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17251x hilfreich)

Ich bin auch eher heilfroh das nichts passier ist. Das ist schön, aber Schmerzensgeld gibt es für Schmerzen und nicht zwecks Erziehung. Abgesehen davon steht das Strafverfahren ja noch aus - da ist es eine mutige Aussage, daß dem Täter nichts passieren wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anker911
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, verstehe haben Sie wohl Recht.

Haben Sie auch eine Ahnung zu meiner expliziten 2. Frage?


-- Editiert von Anker911 am 20.03.2016 16:33

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17251x hilfreich)

Na, vermutlich wird es doch noch eine Vorladung zur Polizei geben oder zumindest einen Anhörungsbogen. Da können Sie das alles vorbringen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
By the way liegt auch hier nur eine Körperverletzung vor, wenn es die oben erwähnten Folgen hatte - ein Blutfleck im Auge dürfte da nicht reichen.


? Eine Ohrfeige ist auch eine KV, obwohl sie nicht die "oben erwähnten" Folgen hat. Schon der Schmerz des Aufpralls genügt, das zu bejahen.
Allerdings haben wir hier nur den (in der Regel) leichteren Tatbestand des bedingten Vorsatzes.
Und der Alkoholisierungsgrad des TE wird auch eine Rolle spielen. Ergo werden sich da gerichtliche Schritte wohl nicht lohnen. Im Zweifelsfall stellt der Barkeeper seine Reaktion als Notwehr gegen einen aggressiven alkoholisierten Gast dar, der Zeuge des TE war womöglich auch alkoholisiert, Ausgang unklar.
Da hilft einem auch kein "wenn die Gegenseite nur ihre Aufnahmen vorlegt, wird sich schon zeigen, daß meine Darstellung richtig ist".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Man könnte zudem auf die Idee kommen, daß es eine Vorgeschichte gibt. Ich war früher auch sehr viel unterwegs, aber bis heute hat mich noch nie jemand mit Geld beworfen. Da hab ich ja richtig Glück gehabt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Naja, die Story des TE klingt ja nach "der Barkeeper hat mir 5 EUR zu viel berechnet und als ich mich beschwert habe, hat er nach kurzem Streit mir die Münzen mit 'da haste, biste jetzt glücklich' zurückgeworfen und mich dabei im Gesicht getroffen".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anker911
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

richtig, es gab keine Vorgeschichte. Ich wurde sonst auch noch nie mit Geld beworfen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Exul1967
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

[WERBESPAM GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 19.04.2016 16:38

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.893 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen