Schmerzensgeld - Paddock, am Elektrozaun hängen geblieben... Hofbetreiber lügt!

5. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jaclyn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld - Paddock, am Elektrozaun hängen geblieben... Hofbetreiber lügt!

Hallo,
meine Tochter ist auf einem Reiterhof auf einem Reitplatz der ab und an auch als Paddock genutzt wird, mit ihrem Schuh am Elektrozaun hängen geblieben. Beim Versuch den Schuh zu befreien, fiel sie vom Pferd und blieb mit ihrer Hand am Stromzaun hängen, erst eine Freundin konnte sie befreien.
Sie hatte Verbrennungen an der Hand und mußte 3 Tage zur Intensivbetreuung ins Krankenhaus wg Herzrytmusstörungen.
Als uns der Hofbetreiber dumm kam, nach dem Hinweis, dass sein Weidezaun nicht in Ornung sein kann, klagten wir auf Schmerzensgeld.
Die Klage wurde abgewiesen, nachdem der Hofbetrieber munter darauflos lügte, dass meine Tochter auf einem unreitbaren Pferd nur mit Strick und ohne Sattel geritten wäre (Tochter d.Betriebers bezeugte das gleiche) und die Verbrennungen kämen vom Strick.
Die Richter meinte auch ein Attest des Krankenhauses genüge nicht usw. und meine Tochter und ihre Freundin wären nicht glaubwürdig usw.
Was kann ich tun, möchte solche Lügen nicht im Raum stehen lassen. Man kann doch nicht so machtlos sein ??

Bin für jede Antwort dankbar


Jaclyn

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Doch. Kann man. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Wer etwas behauptet, hat es zu beweisen. Da ihr in der Beweispflicht seid, sitzt ihr leider am kürzeren Hebelende...

Joh. 19, 22

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#2
 Von 
Katinka1948
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum nicht einen Sachverständigen beauftragen? Katinka

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"Reno-Katinka "

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#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Eine Möglichkeit wäre wohl gewesen eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die hätten dann schon eher die Möglichkeit gehabt zu ermitteln, ob der Zaun in Ordnung war oder ob vielleicht was nicht stimmte.

Immerhin wäre es wohl als fahrlässige Körperverletzung zu werten, wenn er auf Gelände, das von Reiterinnen betreten werden kann einen Zaun hat "auf dem zu viel Strom drauf ist".

Durch die Anzeige bekommt ihr zwar noch kein Schmerzensgeld - aber wenn festgestellt wird, dass der Zaun defekt war, wirkt sich das auch auf den Schmerzensgeldprozess aus.

Jetzt könnte es für die Anzeige aber wohl schon zu spät sein, da er den Zaun eventuell repariert hat.


-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend Jaclyn,

auch hier schliesse ich mich den Ausführungen meines Kollegen McNeubert an. Jedoch würde ich trotzdem dem Rat der Anzeige folgen aufgrund der Erheblichkeit der Verletzungen und der Höhe der dadurch angefallenen Kosten.

Mit freundlichen Grüßen,

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#5
 Von 
suleika
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

mein Arbeitskolege hat mich mit einen stabler angefahren . er wollte mir aus spass angst einjagen ,fuhr auf mich zu und wollte mir an den hals fassen.der stabler rollte noch kurz vor mir wollte er bremsen hat aber das bremmspedal mit Dem gaspedal vertaucht und hat mich zwischen einer Palette gedrückt.so das ich mit verletzungen ins Krankenhaus kam. habe ich anspruch auf Schmerzensgeld????

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" "

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

aber natürlich haben Sie in dem von Ihnen geschilderten Fall einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Zudem haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz (Ersatz der Krankenhauskosten, Auslagen etc., also alle Kosten, die durch den Unfall angefallen sind).

Mit freundlichen Grüßen,

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