Schmerzensgeld/ Schadenersatz

2. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Chris868
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld/ Schadenersatz

Guten Tag,

folgendes Sachverhalt: meine Schwiegermutter ist Anfang letzten Jahres auf dem Weg zur Toilette in einem Friseursalon gestürzt und sich den Arm gebrochen. Erwähnenswert ist, dass das Licht im Friseursalon damals nicht funktionierte. Sie wurde am Arm im Krankenhaus operiert, die OP lief wohl auch verkehrt, und musste nach einiger Zeit in einer anderen Klinik wieder operiert werden, es wird vermutet, das Krankenhaus könnte einen Fehler gemacht haben (soweit ich weiß versucht die Krankenkasse, das Krankenhaus in Regress zu nehmen). Die Genesung läuft sehr langsam. Weil Sie lange nicht arbeiten konnte wurde Ihre Arbeitsstelle auch gekündigt.

Ich frage mich, ob es sich lohnen könnte, aus dem Hintergrund "Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld" zu einem Anwalt zu gehen. Ich wäre für (eine grobe) rechtliche Einordnung dankbar. Vielen Dank!

-- Editiert von Moderator topic am 2. März 2025 15:25

-- Thema wurde verschoben am 2. März 2025 15:25




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39433 Beiträge, 6470x hilfreich)

Zitat (von Chris868):
meine Schwiegermutter ist Anfang letzten Jahres auf dem Weg zur Toilette in einem Friseursalon gestürzt
Als Kundin? Sie hätte gleich Schmerzensgeld fordern können.
Zitat (von Chris868):
wurde Ihre Arbeitsstelle auch gekündigt.
Sie hätte dann auch Schadensersatz fordern können.

Zitat (von Chris868):
Ich frage mich, ob es sich lohnen könnte,...zu einem Anwalt zu gehen?
Lohnen für wen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von Chris868):
Ich frage mich, ob es sich lohnen könnte, aus dem Hintergrund "Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld" zu einem Anwalt zu gehen.

Für den Anwalt lohnt sich das immer.
Ansonsten hängt es davon ab, was mal selber als "lohnen" sieht und ob man dem Arzt / Krankenhaus einen Fehler nachweisen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Chris868
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
i


Danke für die Rückmeldung. Ich persönlich bezweifele, dass man den Fehler des Arztes tatsächlich beweisen kann. Ist eine Schadenersatzforderung gegenüber den Friseursalon realistisch? Oder von welchen Faktoren wäre dieses Szenario abhängig?
Bin ich richtig in der Annahme, dass man in solchen Fällen drei Jahre Zeit hat, die eigenen Forderungen geltend zu machen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von Chris868):
Ist eine Schadenersatzforderung gegenüber den Friseursalon realistisch?

Wer einfach ins dunkle läuft, dürfte für die negativen Folgen dieser Fehlentscheidung ein Mitverschulden von bis zu 100% bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wer einfach ins dunkle läuft, dürfte für die negativen Folgen dieser Fehlentscheidung ein Mitverschulden von bis zu 100% bekommen.


Die Alternative war genau was?

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#6
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Die Alternative war genau was?

... mit diesem Wissen:
Zitat (von Chris868):
Erwähnenswert ist, dass das Licht im Friseursalon damals nicht funktionierte.

nicht ins Dunkle laufen...

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#7
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Der Weg ging aber nicht zum Kaffeeautomaten, sondern zur Toilette. Mag nicht sagen, dass sich hieraus ein Anspruch bildet. Allerdings wäre die Alternative eben ggf. gewesen sich die Hosen zu befeuchten. Nicht jeder hat immer eine Taschenlampe dabei.

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#8
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Allerdings wäre die Alternative eben ggf. gewesen sich die Hosen zu befeuchten.

In Anbetracht dessen, dass Friseure unter Umständen gar keine Gästetoilette haben müssen - oder dass es wie hier geschehen immer passieren kann, dass die Örtlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht, wären die Alternativen:
- vorher woanders auf die Toilette gehen
- nachher woanders auf die Toilette gehen

Entschließt man sich dazu, ins Dunkle zu gehen, tut man das m.E. auf eigenes Risiko.
Man könnte nun behaupten, der Friseur habe die Toilette komplett zu sperren, bis die Reperatur des Lichts erledigt ist. Ob man damit Erfolg hat? Ich weiß es nicht.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Despi):
In Anbetracht dessen, dass Friseure unter Umständen gar keine Gästetoilette haben müssen - oder dass es wie hier geschehen immer passieren kann, dass die Örtlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht, wären die Alternativen:
- vorher woanders auf die Toilette gehen
- nachher woanders auf die Toilette gehen


Ja, kommt natürlich auf den Friseur an und die Größe. Aber hier wurde sie ja offensichtlich angeboten.




Zitat (von Despi):
Entschließt man sich dazu, ins Dunkle zu gehen, tut man das m.E. auf eigenes Risiko.
Man könnte nun behaupten, der Friseur habe die Toilette komplett zu sperren, bis die Reperatur des Lichts erledigt ist. Ob man damit Erfolg hat? Ich weiß es nicht.


Grundsätzlich würde ich natürlich zustimmen, allerdings haben öffentliche Betriebe natürlich eine recht hohe Sicherungspflicht.

Zunächst einmal ist natürlich die Frage in wieweit die Dame überhaupt beschlossen hat ins Dunkle zu gehen oder dies mehr unwissend geschah. Wusste sie vorher dass nun das Licht kaputt ist? Mag jetzt dumm klingen, aber evtl. ist sie gewohnt dass es dort einen Bewegungsmelder gibt der anspringt wenn man ein paar Meter in die Dunkelheit zurück gelegt hat. Als die Nichttätigkeit selbigen bemerkt wurde, war man schon im Dunkeln und sowohl der Weg vor als auch zurück wäre im dunkeln geschehen. Da man noch dazu ein gewisses Bedürfnis hat und davon ausgeht dort eine Toilette vorzufinden (wie es sonst auch üblich war), geht man den Weg vorwärts.

Hier wäre dann zu klären ob der Friseur entweder den Ausfall des Lichts ignoriert hat und/oder auf die Gefahr nicht nachhaltig genug hingewiesen hat.

Also lag es in der Pflicht des Friseurs hier den Kunden von seinem eigenen Unglück abzuhalten und zu sagen "Geh nicht auf den Pott, Licht nix gut!" oder nicht?

Will da gar nicht in eine Richtung gehen, so 100% eindeutig erscheint mir die Sache aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39433 Beiträge, 6470x hilfreich)

Zitat (von Chris868):
Ich persönlich bezweifele, dass man den Fehler des Arztes tatsächlich beweisen kann
Dann sollte man das mit dem *Lohnen* nochmal gründlich überlegen.
Wenn die KK schon Versuche unternimmt, gegen das KH bzw. den Arzt Regressforderungen durchzusetzen, könnte man sich evtl. noch mit dranhängen. Man könnte die KK fragen. Dazu braucht man keinen eigenen Anwalt.
Zitat (von Chris868):
Ist eine Schadenersatzforderung gegenüber den Friseursalon realistisch?
Wer soll das hier wissen? Ist ja schon >1 Jahr her... Fordern und verlangen kann man alles mögliche. Erfolg zeigt sich---> später.
Das Fordern dürfte auch ohne Anwalt möglich sein.
Man sollte sich auf den Schaden/die Schmerzen wegen des Armbruchs beschränken, dessen Ursache *kein Licht* war.
Ich nehme an, die *Kettenreaktionen*/Folgen bis hin zur Arbeitslosigkeit würde der Friseursalon erfolgreich abwehren. Dass dort grad mal kein Licht war, führt nicht zu vermuteten OP-Fehlern eines Arztes usw.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18907 Beiträge, 10202x hilfreich)

Zitat (von Chris868):
(soweit ich weiß versucht die Krankenkasse, das Krankenhaus in Regress zu nehmen)

Versucht die Krankenkasse denn auch, den Frisör in Regress zu nehmen?
Das könnte sie nämlich, wenn sie da Erfolgsaussicht sähe.

Das Problem wird sein, die Schäden durch den Sturz und die Schäden von der Fehlbehandlung zu trennen.
Wenn die Krankenkasse nur das Krankenhaus aber nicht den Frisör in Regress nimmt, deutet das stark darauf hin, dass nicht genug "Schaden" übrig ist, den man allein dem Frisör anlasten kann.

Sie sollten sich zunächst um eine Einschätzung der Krankenkasse bemühen.

Zitat (von Chris868):
Ich frage mich, ob es sich lohnen könnte, aus dem Hintergrund "Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld" zu einem Anwalt zu gehen.

Für den Anwalt lohnt es sich immer :-)
Scherz beiseite: Frisör und Krankenhaus werden sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Sowas endet mit teuren Gutachten, die möglicherweise mehr kosten als am Ende an Schadensersatz "drin" ist. Deshalb wäre es geschickt, sich erstmal an die eingene Krankenkasse "dranzuhängen". Möglicherweise kann man (bzw. ein Anwalt) dann auf deren Einschätzung (oder gar deren erfolgreichen Regressforderungen) aufbauen.

Die Frage des Mitverschuldens muss man sich leider in der Tat stellen.
Wenn der Boden rutschig ist, und dann ausruscht - dann kann man evtl. argumentieren, dass man einem Boden nicht ansieht, dass er rutschig ist. Aber Dunkelheit kann man nicht übersehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Mag jetzt dumm klingen,

Nein, ganz im Gegenteil, dass
Zitat (von Sarmand):
aber evtl. ist sie gewohnt dass es dort einen Bewegungsmelder gibt der anspringt wenn man ein paar Meter in die Dunkelheit zurück gelegt hat. Als die Nichttätigkeit selbigen bemerkt wurde, war man schon im Dunkeln und sowohl der Weg vor als auch zurück wäre im dunkeln geschehen. Da man noch dazu ein gewisses Bedürfnis hat und davon ausgeht dort eine Toilette vorzufinden (wie es sonst auch üblich war), geht man den Weg vorwärts.

könnte das Mitverschulden erheblich reduzieren.



Zitat (von Sarmand):
Die Alternative war genau was?

Hirn einschalten, nicht ins Dunkle laufen.
Hirn weiter aktiviert lassen, in Folge
A) Taschenlampe am Handy aktivieren
B) umdrehen und Mitteilung machen



Zitat (von Sarmand):
Allerdings wäre die Alternative eben ggf. gewesen sich die Hosen zu befeuchten.

Naja, zwischen der Phase des Lebensanfang und der Phase des Lebensendes gibt eine beachtliche Zeitspanne in der man dann in der Regel doch "stubenrein" ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, zwischen der Phase des Lebensanfang und der Phase des Lebensendes gibt eine beachtliche Zeitspanne in der man dann in der Regel doch "stubenrein" ist.


Die Stubenreinheit und die damit einhergehende Kontrolle über die eigene Blase ist aber auch nur begrenzt. Im Prinzip heißt es auch nur, dass es nicht überraschend passiert, sondern man bei beginnenden Druck entsprechend einen Besuch der Örtlichkeit einplant. Das heißt noch lange nicht, dass man es sich über mehrere Stunden verkneifen kann.

Nehmen wir mal an die Dame lässt sich eine Dauerwelle machen. Sie weiß dass in dem Laden eine Toilette ist und entschließt sich zu gehen, sobald die Wickler drin sind und eine kurze Ruhephase ist, will sie gehen. Erst zu dem Zeitpunkt stellt sie fest, dass eben das Licht kaputt ist.

Dann ist die Sache doch recht alternativlos.

ALLERDINGS hat man dazu ja in Deutschland auch allgemein eine recht ambivalente Einstellung. So gilt "Notstand" ja regelmäßig nicht als Rechtfertigung für wildpinkeln bis auf wenige Ausnahmen (übrigens vollkommen zu Recht. In dem Fall sollte die Abwegung ja eher sein ob man im Zweifelsfall das Bußgeld bezahlt). Andere Auswüchse sind natürlich die Auswüchse welche ein bestimmter Betreiber von Autobahn-Bedürfnissanstalten da veranstalten, aber das ist ein anderes Thema.


Zitat (von Harry van Sell):
Hirn einschalten, nicht ins Dunkle laufen.
Hirn weiter aktiviert lassen, in Folge
A) Taschenlampe am Handy aktivieren
B) umdrehen und Mitteilung machen


Es soll tatsächlich noch Menschen ohne Handy geben. Wenn man schon Schwiegermutter ist, liegt zumindest der Verdacht nah dass man nicht gerade jemanden hat die noch ihren Ausweis vorzeigen muss wenn sie mal ne Flasche Wein kauft.

Hier ist dann halt ganz klar die Frage ob man da beim Friseur wusste dass a) das Licht kaputt ist und b) den Kunden nicht darauf hingewiesen hat, sondern ihn (wie passend) im Dunkeln darüber gelassen. Hier hätte man dann meiner Meinung nach in diesem Fall selbsttätig für eine Absicherung sorgen müssen, zum Beispiel indem man einen der Mitarbeiter mitschickt der den Gang ausleuchtet und dann auf dem Pott selbst zumindest eine Lichtquelle (wie eine Taschenlampe) zur Verfügung stellt.


Man möge mich nicht falsch verstehen, grundsätzlich halte ich die praktischen Chancen hier etwas raus zu bekommen für sehr gering. Wenn dann eher gegen das Krankenhaus wegen eines Behandlungsfehlers.

Nur theoretisch fallen mir durchaus einige Szenarien ein wo der Friseur zumindest eine Teilschuld an der ganzen Sache hat. Ähnliches ergibt sich ja zum Teil auch in Supermärkten. Da kann man ja auch den Betreiber haftbar machen, wenn man auf verschütteter Ware ausrutscht solange hier nicht alle 20 Minuten kontrolliert wird. (halte ich übrigens auch für überzogen, aber so sind halt die Gesetze)

Wenn der Friseur hier also das Risiko gekannt aber keine Abhilfe geschaffen hat, dann würde ich das durchaus kritisch sehen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Chris868
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@Sarmand & co vielen Dank für die Auffassung. Unabhängig von der Blasenkapazität meiner Schwiegermutter, das hilft mir, das Ganze einzuordnen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12889 Beiträge, 4643x hilfreich)

Es ist doch erstmal einerlei ob es dunkel war oder nicht.
Die Frage ist warum die Schwiegermutter gestürzt ist, denn nur weil es dunkel ist, fällt man nicht auf die Nase (den Arm).

Wenn sie über ihre eigenen Füße gestolpert ist, wäre es ebenso passiert, als wenn der Weg zur Toilette voll ausgeleuchtet gewesen wäre = kein Verschulden des Salons.

Lagen auf dem Weg diverse, wegen der Dunkelheit unsichtbare Gegenstände und die Schwiegermutter ist darüber gefallen, sieht die Sache hingegen ganz anders aus.

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