Schmerzensgeld / Schadensersatz

22. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mich_lu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)
Schmerzensgeld / Schadensersatz

Hallo

Bin neu hier und hab auch gleich eine Frage, hoffe mir kann jemand einen Tip geben.

Habe von einem Anwalt einen Brief zur Aufforderung einer Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz bekommen (1000€ Schmerzensg + 10€ Schadensersatz)

Zu meiner Tat stehe ich, habe jemanden aus Fahrlässigkeit verletzt (lt. Anwaltsbrief lag eine Schädelprellung, Beckenprellung, HWS Distorsion und Kratzer an Nase vor).
Polizei wurde nicht gerufen (wollte der Geschädigte damals nicht)und so wurde auch keine Strafanzeige gestellt.
Jetzt im Nachhinein nur die Forderung zum Bezahlen...

...dem Schreiben lag eine Quittung für ein ärztliches Attest bei. Habe dann dem Anwalt geantworet dass ich gerne Einblick bzw eine Kopie
Des ärztlichen Attests hätte, um mich auch von den wirklichen Verletzungen zu überzeugen (da der Anwalt ja viel schreiben kann).

Danach kam die Antwort, sie wären nicht befugt mir eine Kopie zuzusenden.

War aber bereits im Vorfeld bei meinem Anwalt um mich beraten zu lassen, dieser meinte, ich soll das Attest anfordern, da ich ein Recht dazu habe
(da ja schließlich ich auch dafür zahlen muss, dass das Attest erstellt wurde. Quittung lag ja dem ersten Schreiben bei.)

Würde halt gerne wissen, was wirklich für Verletzungen vorlagen. Der Beschädigte war wohl 5 Tage arbeitsunfähig.
Die Tat geschah Freitag Nacht bzw. Samstag morgen auf einem Fest. Am darauffolgenden Tag und dem darauffolgenden
War der Geschädigte noch munter auf dem Fest gesichtet worden. Ab Montag dann auf einmal krank, was mir ein bisschen komisch
Vorkommt.

Wer kann denn das Attest einsehen? Schreiben kann man ja viel. Was zählt ist ja was auf dem Attest steht oder? Der Geschädigte war nicht im KRankenhaus sondern dann Montags "nur" beim Hausarzt.

Danke für eure Einschätzungen und viele Grüße

Wer den Schaden hat...?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Danach kam die Antwort, sie wären nicht befugt mir eine Kopie zuzusenden.


Das mag sein, auch ein Anwalt darf nicht einfach "Krankenakten" durch die Gegend schicken (falls er sie überhaupt hat), es sollte aber nicht das Problem für den Anwalt sein, sich die Befugnis bei seinem Mandanten dazu einzuholen.

Wer eine Forderung stellt, sollte diese schon begründen können.

quote:
Am darauffolgenden Tag und dem darauffolgenden
War der Geschädigte noch munter auf dem Fest gesichtet worden. Ab Montag dann auf einmal krank, was mir ein bisschen komisch Vorkommt.


Gibt es da Zeugen für, auf die Du notfalls auch zurückgreifen könntest?

Falls ja würde ich dem gegnerischen Anwalt, dies genau so mitteilen.

p.s.
Wie sind die "Schäden" denn entstanden?
Ich frage deshalb, da nämlich normalerweise für solche Sachen die private Haftpflicht (falls vorhanden) einspringt. Denn Schäden entstehen fast immer aus Fahrlässigkeit. Es sollte sich möglichst nur nicht um grobe Fahrlässigkeit handeln.
Die Versicherung befasst sich dann auch genauer damit, ob die Forderung in Art und Höhe berechtigt ist.

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-- Editiert spatenklopper am 22.08.2014 12:09

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mich_lu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

danke dir für die antworten

zeugen, dass der geschädigte noch auf dem Fest war (die beiden folgetage) gibt es.
ich selbst war nicht mehr da, aber ichkenne einige die ihn gesehen haben dort.

ich sehe ja ein dass ich einen fehler gemacht habe und sehe auch ein diesen wieder gut zu machen. möchte aber nicht abgezockt werden, und dass kommt mir so vor bei der sache, da es doch sonst kein problem wäre, mir das attest vorzulegen (schliesslich soll ich dafür ja auch bezahlen)

die sache war diese:
ich war in alkoholisiertem zustand in eine ruhige ecke zum pinkeln gegangen. in dieser ecke war eine schaltafel (grosses brett) als absperrung. dahinter befanden sich wohl zwei personen. eine davon fing an mich zu beleidigen usw.
aufgrund dessen hatte ixch einen schwachen moment und hab gegen dieses brett getreten. dieses schmiss den dahinter stehenden geschädigten zu boden, wo er sich wohl diese verletzungen zugezogen haben soll.
jedoch ist das ganze meiner meinung nach fahrlässig, da ich weder wusste dass dieses teil umfällt, noch ob derjenige wirklich genau dahinter stand, da ich ja nur stimmen hörte. kann ja nicht durch ein brett hindurchsehen.
habe auch wirkilchnicht beabsichtigt, dass da was passiert. der tritt gegen das brett war eher wie ein "jetzt ist mal ruhe" gedacht.


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
jedoch ist das ganze meiner meinung nach fahrlässig, da ich weder wusste dass dieses teil umfällt, noch ob derjenige wirklich genau dahinter stand, da ich ja nur stimmen hörte. kann ja nicht durch ein brett hindurchsehen.


Es ist wohl eher *grob* fahrlässig bis bedingt vorsätzlich, irgendwo gegen zu treten in der Hoffnung, damit den A zu treffen und in Kauf zu nehmen, daß sich dahinter noch andere Personen befinden.

Eine andere Frage ist, warum man so "schlau" war, das zuzugeben. Hätte man gesagt, man wäre gegen das Brett gestürzt, hätte auch niemand etwas fordern können...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mich_lu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Theoretisch hab ich es nie zugegeben, nur hatte ich mich halt entschuldigt via Facebook.Und da hatte ich geschrieben dass ich nicht wollte dass das Brett umfällt als ich da dagegen trat.
Das war kurz nach der Tat, da tat es mir natürlich leid. Wusste ja nicht was da auf mich zukommt,
da der Geschädigte ja keine Polizei wollte.
Gesehen hat es niemand...

ich wollte ja gar niemand treffen. Für mich war das Brett wie eine Art Wand. Wie wenn man gegen die Wand klopft wenn der Nachbar zu laut ist.
Das Brett war ziemlich groß (also soch hoch, dass man nicht darüber sehen konnte)und zwischen zwei Wänden geklemmt, als Absperrung eben. Hätte nie gedacht dass das Teil umfällt.



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-- Editiert Mich_lu am 22.08.2014 13:18

-- Editiert Mich_lu am 22.08.2014 13:28

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Danach kam die Antwort, sie wären nicht befugt mir eine Kopie zuzusenden. <hr size=1 noshade>

Etwas befremdlich, der Sinn eines Attestes ist es ja gerade, das man es im Zweifel Dritten vorlegt ... ?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mich_lu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Werde jetzt nochmals einen Brief verfassen, in welchem ich Bitte, sich die Befugnis bei dem Mandant einzuholen,
mir das Attest vorzulegen.

Weis jemand ob der Gegner VERPFLICHTET ist das Attest zu zeigen? Sollte doch so sein, sonst kann man ja Verletzungen
Aufzählen wie es einem passt. Man muss mir doch auch beweisen, welche Verletzungen tatsächlich vorlagen und
Auch dokumentiert sind. Was zählt ist doch das was auf dem Attest steht und nicht was der Geschädigte alles erzählt
???


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Weis jemand ob der Gegner VERPFLICHTET ist das Attest zu zeigen?


Erst, wenn er Klage erhebt, dann muß er Beweise beibringen. Er riskiert allerdings, wenn er seine außergerichtliche Forderung nicht belegt, daß der Beklagte sofort anerkennt und der Kläger auf den Kosten sitzen bleibt, weil der Beklagte "keinen Anlaß zur Klage gegeben" hat (weil er eben nur deswegen die außergerichtliche Forderung zurückgewiesen hat, weil sie beweislos "ins Blaue" erhoben wurde).

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mich_lu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke. Werde jetzt nochmals das Attest einfordern bzw. die Anwältin auffordern bei Ihrem Mandanten die Befugnis zur Weiterleitung
Einzuholen. Sollte wieder nichts kommen werde bzw. Kann ich auch nichts zahlen. Werde euch wissen lassen wenn eine Antwort eingetroffen ist


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mich_lu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo,
es gibt neuigkeiten (aber weis nicht ob die gut sind?!)
habe jetzt nochmals das attest angefordert, zum zweiten mal.
wieder hat der anwalt es mir nicht geschickt, sondern nur
einen brief, in dem wieder darauf hingewiesen wird, dass sie es mir nicht schicken, sondern nur im Klageverfahren zeigen werden. Aber dass die von ihnen aufgeführten Symptome und Verletzungen nicht erfunden sind, sondern den ärztlichen Unterlagen entsprechen. Sie geben mir jetzt nochmal 12 Tage Zeit die Sache außergerichtlich mit meiner Zahlung zu regeln.
Was soll ich davon halten? ist die Frage erlaubt was ihr tun würdet?
Wenn doch das Attest die ganzen vorgeworfenen und durch mich verursachten Verletzungen enthält, wäre es nicht für die Gegenseite sinnvoller diese zu senden, eben um noch mehr Druck zu machen?
Verstehe die Vorgehensweise nicht. Für mich heisst das eher, dass im Attest nicht so viel drin steht wie sie behaupten ...

Danke im Voraus und viele Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Ich bin auch eher skeptisch, wenn ein Fordernder keine Beweise vorlegt.

Du könntest in dem Fall auch abwarten; wenn mit der Klageschrift erstmals ein Beweis (Attest) vorgelegt wird, könntest du den Anspruch sofort anerkennen, dann wird das Gericht in der Regel die Kosten dem Kläger auferlegen, weil du als Beklagter "keinen Anlaß zur Klage gegeben" hast (weil du logischerweise eine lediglich ins Blaue aufgestellte Behauptung ignoriert hast).

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mich_lu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

DA in den meisten Fällen nie ein Ergebnis hier mitgeteilt wird (was sehr schade ist) werde ich das anders machen!

Bei mir ist die Sache jetzt erledigt. Habe die Vorwürfe der angeblich entstandenen Verletzungen schriftlich zurückgewiesen (da mir
Nie ein Attest vorgelegt wurde) und habe auf Anraten meines Anwaltes eine geringere Zahlung angeboten, und auch gleichzeitig
Überwiesen. Dies sollte zur Abgeltung aller Ansprüche sein und wurde ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht getätigt.

Zwei Wochen später kam ein Schreiben des Anwaltes, dass der Mandant mein Angebot angenommen hat und die Sache nun erledigt ist.
So schnell kanns gehen. Ohne eine Zahlung hab ich es zwar nicht geschafft, aber es auf Gericht ankommen zu lassen, wär mich wahrscheinlich im Endeffekt
genau so teuer oderNoch teurer gekommen, da ich ja meinen Anwalt hätte zahlen müssen und an den Geschädigten mit Sicherheit auch noch etwas.
Ist halt wie immer ein Pokerspiel....

Danke Euch allen für die Hilfe!


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung ...

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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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