Schmerzensgeld - Schmerzensgeldhöhe ist bei Verbrennungen recht unübersichtlich?

8. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
edin_d
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Schmerzensgeld - Schmerzensgeldhöhe ist bei Verbrennungen recht unübersichtlich?

Hallo,

ich bin Koch und habe einen schweren Arbeitsunfall erlitten. Ein fast nagelneuer Dampfkessel ist explodiert und hat mir sowohl das Gesäß als auch beide Füße verbrüht. Ich habe Verbrennungen zweiten Grades erlitten und es werden laut Krankenhaus große Narben auf jeden Fall zurückbleiben. Meine Frage ist nun bzgl. Schmerzensgeld, ob jemand Erfahrung zur Höhe bei derartigen Verbrennungen hat. Die Herstellerfirma hat sich bisher nicht bei mir gemeldet. Insofern werde ich mir einen Anwalt oder Anwältin suchen müssen. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Kann mir jemand einen Anwalt oder Anwältin nennen, die auf dem Gebiet spezialisiert sind und nicht so hohe Rechnungen stellen, daß beim Vergleich mir gar nichts bleibt oder evtl. bei einem verlorenen Prozeß, bei Gericht weiß man ja nie, eine derart hohe Rechnung kriege, die ich gar nicht begleichen kann. Wollte es ja zuerst selbst versuchen, aber die Schmerzensgeldhöhe ist bei den Verbrennungen recht unübersichtlich.

Würde mich über Nachrichten freuen.

Danke Edin

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-- Editiert von Moderator am 09.07.2013 20:54

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7 Antworten
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#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und nicht so hohe Rechnungen stellen <hr size=1 noshade>


Die Gebühren sind ja nun gesetzlich vorgeschrieben.

quote:<hr size=1 noshade>oder evtl. bei einem verlorenen Prozeß, bei Gericht weiß man ja nie, eine derart hohe Rechnung kriege, die ich gar nicht begleichen kann <hr size=1 noshade>


Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen. Das aber vorab, das geht nicht mehr, wenn der Prozeß schon verloren wurde.

quote:<hr size=1 noshade>bei Gericht weiß man ja nie <hr size=1 noshade>


Es ist ja auch völlig unklar, wie die Beweislage ist. Du wirst sagen "Materialfehler", die Firma wird sagen "Bedienungsfehler" und was bei einem Gutachten herauskommt, ist unklar.

§1 IV S. 1 ProdHaftG : " Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. "

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edin_d
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

nun ja laut Hersteller, kann der Dampfkessel, gar nicht zum gare anfangen, wenn er nicht richtig verschlossen ist und der Dampfkessel arbeitet computergesteuert. Ein Bedienfehler kann also ausgeschlossen werden. Prozesskostenhilfe werde ich keine erhalten. Ich kann mir auch einen Anwalt leisten. Habe bloß keine Lust von meinen mühsam gesparten Ersparnissen dann 10.000 Euro für Anwälte und Gutachter aufzubringen, weil aus irgendeinen Grund der Prozess doch verloren geht. Aber eine Bedienfehler meinerseits kann ausgeschlossen werden.

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-- Editiert edin_d am 09.07.2013 17:05

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edin_d
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Materialfehler kann es auch keiner sein, da das Gerät erst 6 Monate bei uns ist und eine Neuentwicklung der Firma ist.

Ich kann ja mal bei der Polizei bzw. Berufsgenossenschaft anfragen, da diese Ermittlungen aufgenommen haben. Vielleicht kann ich mir so den Gutachter sparen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Materialfehler kann es auch keiner sein,

Das ist schlicht Unsinn.

Genau deshalb lohnt es sich Fachleute mit der Wahrnehmn seiner Rechte zu beauftragen ...



quote:
da das Gerät erst 6 Monate bei uns ist und eine Neuentwicklung der Firma ist.

Konstruktionsfehler kann es Deiner Logik nach dann ja auch nicht sein, ist ja ganz neu von Ingenieren entwickelt worden ...



quote:
Ich kann ja mal bei der Polizei bzw. Berufsgenossenschaft anfragen, da diese Ermittlungen aufgenommen haben. Vielleicht kann ich mir so den Gutachter sparen.

Das wäre eine Gute Idee, eventuell gibt es da tatsächlich verwertbare in den Akten nach Abschluss der Ermittlungen.

Einen Gutachter könnte man sich sparen wenn die Firma das angemessen außergerichtlich regeln möchte.
Vor Gericht wird man jedoch um einen Sachverständigen nicht herumkommen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
edin_d
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

naja mittlerweile scheint sich die Sache ja ohne Gericht zu regeln. Habe mir jetzt einen Anwalt genommen, bei dem ich morgen einen Termin habe. Kaum hatte ich den Termin vereinbart, hat sich die Firma auch noch bei mir gemeldet und mitgeteilt, daß sie zu Ihren Fehlern stehen will und den Schaden bzw. hier die Schmerzen regulieren will. Sie wollten zwar den Dampfgarkessel für Untersuchungen, wo der Konstruktionsfehler bei der Entwicklung liegt. Aber mein Anwalt hat gesagt, das Gerät darf erst herausgerückt werden, bis die Sache entweder durch Gutachter untersucht wurde oder vorab außergerichtlich abgeschlossen wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edin_d
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Konstruktionsfehler können bei neuen Geräten sehr wohl vorliegen. Nicht umsonst müssen oft im KFZ Bereich neue Fahrzeugmodelle zurückgerufen werden. Bei Neuentwicklungen kommt es sehr oft zu Konstruktionsfehlern. Ein Bekannter hat mir erzählt, der bei Magna arbeitet, daß Fiat unbedingt irgendwelche Teile für ihren glaub ich Brava oder wie er heißt haben wollte, wo es bei Magna ausdrücklich hieß, daß diese Teile bei dem Modell total unbrauchbar bzw. schädlich sind aber sie werden trotzdem montiert.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Aber mein Anwalt hat gesagt, das Gerät darf erst herausgerückt werden, bis die Sache entweder durch Gutachter untersucht wurde oder vorab außergerichtlich abgeschlossen wurde.


Klar. Sonst geht das Teil "verloren" und man kann keinen Anspruch mehr beweisen...

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