Schmerzensgeld - Unfall in Wohnung Österreich

13. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Constantin15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld - Unfall in Wohnung Österreich

Guten Tag folgendes Problem:

- In Österreich
Ich war in der Küche habe mir Frühstück gemacht bei einem Griff nach oben kam ich leicht gegen die Abzugshaube, welche daraufhin von der Wand fiel und mich am Finger verletzte, die Herdplatte darunter ist gesprungen (400€ laut Vermieterin welche sie mir von der Kaution abziehen wollte).
Ich musste mehrere Male ins Krankenhaus (Verbandswechsel etc.) Heilungsdauer betrug unter mittleren gegen Ende leichten Schmerzen ca. 3 Wochen. Allerdings bleibt das obere Glied meines Ringfingers 6-12 Monate ohne Gefühl bzw. taub.
Die Abzugshaube wurde meines Erachtens auf der Seite wo ich gegengekommen bin nicht ausreichend fixiert, wovon ich auch Fotos habe. Der Dübel in dem die Schraube saß wurde zusätzlich noch mit einer Schraube von der Seite fixiert. Man hat also offensichtlich schon beim Einbau gemerkt, dass die Abzugshaube in der Wand mit den mitgelieferten Dübeln/Schrauben schlecht halten wird und hat gepfuscht anstatt hochwertigere Dübel zu verbauen. Deshalb will ich von der Vermieterin Schmerzensgeld verlangen und frage mich in wieweit das möglich ist und welcher Betrag angemessen ist.

Wer den Schaden hat...?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

du solltest deine Frage in einem Österreichischem Forum für österreichisches Recht stellen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Constantin15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

habe leider keins gefunden was nicht 50€+ kostet... bin halt nur Student und dachte es ist sich ohnehin ähnlich.
Kennst du eins?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Auch in Österreich gibt es meines Wissens keine verschuldensunabhängige Haftung von Vermietern.
Man müsste also den Beweis bringen, dass die Vermieterien von der Gefahr wusste.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Constantin15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Haftet die Vermieterin nicht aber auch für Gehilfen? Der Tischler muss das Problem mit der Wand ja erkannt haben sonst hätte er es kaum mit einer weiteren Schraube verstärken wollen. Die Frage ist halt reicht das aus...
Irgendetwas genauer zu beweisen wird schwierig.

Danke schon mal für die Antwort!

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Constantin15):
Ich war in der Küche habe mir Frühstück gemacht bei einem Griff nach oben kam ich leicht gegen die Abzugshaube, welche daraufhin von der Wand fiel
Und als Vermieter würde ich antworten: "DIe Abzugshaube hängt schon viele Jahre dort, wurde fachmännisch befestigt und hat auch bei keiner Reinigung gewackelt. Es ist daher anzunehmen, dass Sie als Mieter fest gegen die Abzugshaube geschlagen haben. Daher fordere ich von Ihnen Schadenersatz für die defekte Abzugshaube, das defekte Kochfeld sowie für die Kosten der Instandsetzung."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Constantin15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ja Fotos davon wie "fachmännisch" sie befestigt wurde, nämlich mit einer zusätzlichen Schraube nur auf einer Seite - ganz klar Pfusch, den Dübel von der Seite noch mit einer Schraube irgendwie "fest" machen (steht auch schon oben). Außerdem wurde die ganze Wohnung vor 1 Jahr renoviert. Und der Tischler, der es eingebaut hat, meinte sogar in meinem Beisein (nach dem Unfall) die Wand sei das Problem.

-- Editiert von Constantin15 am 14.11.2019 20:19

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Constantin15):
Deshalb will ich von der Vermieterin Schmerzensgeld verlangen und frage mich in wieweit das möglich ist und welcher Betrag angemessen ist.
Zu deiner eigentlichen Frage hier meine Antwort:
Ja, du kannst Schmerzensgeld verlangen. Natürlich ist das möglich. Du kannst eine Summe verlangen, die du für angemessen hältst.

Ich meine, es hat nichts mit Schrauben oder Tischlern oder der Wand zu tun. Es geht nicht um Ursachen.
Du willst Schmerzensgeld.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Constantin15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Constantin15):
Deshalb will ich von der Vermieterin Schmerzensgeld verlangen und frage mich in wieweit das möglich ist und welcher Betrag angemessen ist.
Zu deiner eigentlichen Frage hier meine Antwort:
Ja, du kannst Schmerzensgeld verlangen. Natürlich ist das möglich. Du kannst eine Summe verlangen, die du für angemessen hältst.

Ich meine, es hat nichts mit Schrauben oder Tischlern oder der Wand zu tun. Es geht nicht um Ursachen.
Du willst Schmerzensgeld.


Aber Schmerzensgeld setzt doch ein verschulden voraus, sonst könnte man ja von jedem einfach Geld verlangen sobald man einen Schaden hat...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Constantin15):
könnte man ja von jedem einfach Geld verlangen sobald man einen Schaden hat...
Ja, das kann man ja auch...
Denn: Verlangen kann man alles und von jedem --- nur mit dem Bekommen siehts dann oft mau aus.

...mal ganz anders gedacht:
Du wohnst dort, du nutzt häufig die Küche, schaltest auch häufig die A-Haube ein und aus.
Noch nie hat bisher die *schuldige* Wand oder die schlampige Tischlerarbeit zum Abfallen der A-Haube oder anderer Hängeschränke geführt.
Nun ists passiert. Könnte durchaus allein dein Verschulden sein... :sad:

Und wer könnte noch Schuld haben an dem tauben Ringfingerglied?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Constantin15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Constantin15):
könnte man ja von jedem einfach Geld verlangen sobald man einen Schaden hat...
Ja, das kann man ja auch...
Denn: Verlangen kann man alles und von jedem --- nur mit dem Bekommen siehts dann oft mau aus.

...mal ganz anders gedacht:
Du wohnst dort, du nutzt häufig die Küche, schaltest auch häufig die A-Haube ein und aus.
Noch nie hat bisher die *schuldige* Wand oder die schlampige Tischlerarbeit zum Abfallen der A-Haube oder anderer Hängeschränke geführt.
Nun ists passiert. Könnte durchaus allein dein Verschulden sein... :sad:

Und wer könnte noch Schuld haben an dem tauben Ringfingerglied?



Also nur weil noch nie was passiert ist, ist ok wenn es dann passiert? Muss der Unfall direkt nach dem Einbau passieren oder wie ist deine Argumentation zu verstehen?
Wie ich geschrieben habe bin ich leicht bei einem gewöhnlichen Griff nach oben in das Regal daneben gegen gekommen, meiner Meinung nach sollte das eine Abzugshaube aushalten - was sie wahrscheinlich aufgrund der schlampigen Anbringung nicht getan hat.
Ist halt denke ich mal abhängig davon wie der Richter das sieht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Constantin15):
Ist halt denke ich mal abhängig davon wie der Richter das sieht.
Genau. Ob dir Schmerzensgeld gezahlt wird, und wenn ja, wie viel.

Oben hast du gefragt und ich habe dir geantwortet. Du willst Schmerzensgeld verlangen, also mach das.
Evtl. wird irgendwann ein Richter etwas dazu entscheiden. DAS setzt allerdings einen Rechtsstreit voraus.
Das einfache Verlangen von Schmerzensgeld genügt dafür nicht.

Löse dich doch mal von der A-Haube--- passiert ist passiert--- und begib dich zu deinem Plan, Schmerzensgeld zu verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Constantin15):
Also nur weil noch nie was passiert ist, ist ok wenn es dann passiert? Muss der Unfall direkt nach dem Einbau passieren oder wie ist deine Argumentation zu verstehen?


Die Argumentation zielt in meinen Augen darauf ab, dass Dein Vortrag mit dem nur leichten drankommen unglaubwürdig wird, wenn das Teil schon jahrelang an der Wand hängt und zig Mieter unbeschadet überstanden hat.

Auch Dein Hinweis auf nicht fachgerecht ist verfehlt, weil es darauf nicht ankommt.
Gerade der Umstand das das Dübelloch durch eine Schraube verengt wurde ist Indiz dafür, dass die eingeschraubte Schraube richtig fest saß.

Käme es zum Rechtsstreit, könnte der Vermieter darüber hinaus auch das Vorhandensein der Schraube bestreiten. Deine Fotos beweisen nur den Zustand zum Zeitpunkt der Aufnahme.

Zitat (von Anami):
Löse dich doch mal von der A-Haube--- passiert ist passiert--- und begib dich zu deinem Plan, Schmerzensgeld zu verlangen.
so sollte es sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Constantin15
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Berry ich weiß wirklich nicht wo du rausliest, dass die A-Haube schon jahrelang dort hängt... die ganze Wohnung wurde inklusive aller Küchengeräte erst vor einem Jahr renoviert. Alles ist neu und wurde neu angebracht.

Das Foto ist am Tag des Unfalls entstanden, was sich auch belegen lässt und vorher hätte ich es ja schlecht abfotografieren können. Also wie man das bestreiten will ist mit fraglich und sicher auch so nicht möglich.

Werde denke versuchen mich außergerichtlich mit ihr zu einigen.

Danke

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