Schmerzensgeld.

10. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)
Schmerzensgeld.

Am Samstag bekam ich ohne Vorwarnung und vorahnung einen Fausschlag ins Gesicht, die linke Gesichtshälfte ist angeschwollen und schmerzt, jedoch ist nach Aussage der Ärzte im Krankenhaus nichts gebrochen.

Ich habe nach der Attacke direkt Anezige bei der Polizei erstattet, da der Täter 2mal versuchte zu flüchten, und bin dann ins Krankenhaus gefahren, heute war ich noch beim Zahnarzt der mich wegen: "Zustand nach Pulpitis regio 21-24 nach starkem Trauma" krank geschrieben hat.

Ich habe seid dem Morgen mehrmals täglich einige Fotos von emienm Gesicht gemacht um den Zustand zu dokumentieren und es wird immer schlimmer, jedoch hatte ich heute nciht mehr die Zeit noch zum HNO zu gehen.

Ich möchte jetzt gerne wissen, wie emine Chancen aussehen, wenn ich keine Zeugen habe? Und muss ich zusätzlich noch einen Anwalt einschalten der auf Schmerzensgeld klagt oder läuft das alles über die Anzeige bei der Polizei?

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14 Antworten
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#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
wie emine Chancen aussehen, wenn ich keine Zeugen habe


Eine glaubwürdige Aussage kann auch genügen. Sonst wären ja Straftaten ohne Zeugen ein nettes Hobby. ;)

quote:
muss ich zusätzlich noch einen Anwalt einschalten der auf Schmerzensgeld klagt


Das kannst du auch ohne Anwalt (wenn es weniger als 5000 EUR sind), aber in der Regel ist fachlicher Rat besser; du willst doch keinen eindeutigen Anspruch durch irgendwelche Laienfehler versemmeln.

quote:
oder läuft das alles über die Anzeige bei der Polizei


Nein, denn Schmerzensgeld/Schadensersatz = Zivilrecht, das hat mit strafrechtlichen Konsequenzen für den Täter nichts zu tun. Du könntest allerdings mal schauen, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich gemacht werden kann bzw. ob der Täter anderweitig freiwillig zahlt, dann sparst du dir die Klage.

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#2
 Von 
guest-12312.05.2010 10:28:41
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:
Du könntest allerdings mal schauen, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich gemacht werden kann bzw. ob der Täter anderweitig freiwillig zahlt, dann sparst du dir die Klage.


Aber dazu müsste ich auch erst einen Anwalt einschalten richtig?
Gibt es Anwälte die darauf spezialisiert sind? und wenn ja wie finde ich diesen, denn ich habe mich schon bei google dumm und dämlich gesucht und auch einige angerufen jedoch nur Absagen bekommen, da alle nur auf Schadensersatz nach Unfällen etc spezialiesiert sind.

Ich habe noch eine Frage zur Höhe des Schmerzensgeldes, denn ein Anwalt mit dem ich in Kontakt war hat mir geraten ersteinmal zu gucken ob bei dem Täter "was zu holen ist" oder nicht, da ich sonst auf den Anwaltskosten sitzen bleiben würde, ich weiss dass der Täter eine Zimmermannsausbildung macht und somit selber kein großes Einkommen hat aber die Eltern schienen genug Geld zu habe, wird das irgendwie angerechnet oder nur sein Auszubildendengehalt?

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#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
aber die Eltern schienen genug Geld zu habe


Eltern haften aber nicht für ihre Kinder.

quote:
wird das irgendwie angerechnet


Wenn die Eltern noch unterhaltspflichtig sind, dann in gewissen Grenzen ja.

quote:
habe mich schon bei google dumm und dämlich gesucht


Versuch es doch mal ohne Tippfehler, vielleicht klappt es dann.

quote:
dazu müsste ich auch erst einen Anwalt einschalten richtig?


Nein, das kannst du auch selbst. Allerdings reagieren Menschen nach meiner Erfahrung eher instinktiv abwehrend auf schlechte Rechtschreibung und könnten eine "soll der doch, der ..."-Haltung einnehmen. Aber du könntest dich ja auch eines rechtschreibkundigen Verwandten oder Freundes bedienen.

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#5
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Ja das könnte ich machen und ich finde es sehr schön wie "Ausländerfeindlich" manche Menschen in diesem Forum sind, wenn mir nach jeden Beitrag geschrieben wird, dass ich auf meinen satzbau oder meine Rechtsschreibung achten soll. ich möchte euch gerne sehen wie eure Rechtsschreibung auf serbisch ist nach 4 Jahren und dann können wir uns weiterunterhalten.

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#6
 Von 
gz
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

"ich finde es sehr schön wie "Ausländerfeindlich" manche Menschen in diesem Forum sind"

Hauptsache nochmal die Nazikeule ausgepackt.
Es kann wohl niemand riechen, dass du Serbe bist. Ansonsten ist deine Herkunft natuerlich eine tolle Ausrede fuer miserable Rechtschreibung. :>

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#7
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Das sei mal alles dahingestellt, ich will mich hier nicht streiten. Wie fined ich den richtigen Anwalt für solche angelgenheiten? Wenn ich danach google ist der nächste ca. 80km entfernt, in meiner nähe habe ich 2 gefunden bei denen Schadensersatz stand, diese haben mich abgelehnt, mit der Begründung, dass sich diese auf Schadensersatz nach Unfällen und Operationsfehlern etc spezialisiert haben nicht auf das was ich suche.

Da ich nicht wirklich über finanzielle Mittel verfüge, kann ich wegen dieser Sache auch mit diesem Beratungsschein nach einem Anwalt suchen also das Geld für diesen sparen, wenn ich den Schein beantrage?

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#8
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

Das sollte ja nun wirklich jeder Feld-Wald-Wiesen-Anwalt hinbekommen. Einen Schadensersatzspezialisten brauchst du erst, wenn so komplexe Dinge wie ärztliche Kunstfehler oder eine unklare Verschuldensfrage vorliegen (etwa wenn deiner Verletzung von einer heruntergefallenen Fensterscheibe herrührt und unklar ist, ob nun Bauherr, Architekt, Glaser oder sonstwer haften müßte).

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#9
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Okay aber wen soll ich fragen wenn ich dauernd abgelehnt werde weil die ANwälte nur die komplexen Sachen machen?

und

Da ich nicht wirklich über finanzielle Mittel verfüge, kann ich wegen dieser Sache auch mit diesem Beratungsschein nach einem Anwalt suchen also das Geld für diesen sparen, wenn ich den Schein beantrage?

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#10
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Würd mich freuen wenn mir noch jemand antwortet und ich wollte noch fragen, ob es irgendeine verjährungsfrist gibt die ich einhalten muss, bis die Sache beim Rechtsanwalt landeet, es ist jetzt mittlerweile schon 17 Tage her, dass ich Anzeige bei der Polizei erstattet habe, jedoch habe ich noch nichts erhalten.

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#11
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
aber wen soll ich fragen wenn ich dauernd abgelehnt werde weil die ANwälte nur die komplexen Sachen machen


Wie ich schon schrieb, klapper die Anwälte ab, bis du einen findest. Wenn du natürlich nur zu den Schadensersatzspezis gehst, ist klar, daß die sich ungern mit Peanuts abgeben.

quote:
kann ich wegen dieser Sache auch mit diesem Beratungsschein nach einem Anwalt suchen


Du kannst einen beantragen, ja. Ob du dann die Voraussetzungen erfüllst, wird sich zeigen. Zum Glück wissen die ja nichts von deinen ganzen komischen Geschäften, die du so nebenher treibst.

quote:
ob es irgendeine verjährungsfrist gibt die ich einhalten muss


Zivilrechtliche Ansprüche verjähren nach 3 Jahren, in deinem Fall also zum 31.12.2013.

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#12
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:
Du kannst einen beantragen, ja. Ob du dann die Voraussetzungen erfüllst, wird sich zeigen. Zum Glück wissen die ja nichts von deinen ganzen komischen Geschäften, die du so nebenher treibst.



Ich würde zugern wissen was ihr meint, jetzt wirklich, zur Info:
Wie schon 100mal erwähnt war das Auto nicht für mich, ich habe das Geld nur in der Zeit gesehen, als ich es bezahlt habe und von dem anderen bekommen habe, das mit den PCs: Ich habe mir mit einem bekannten einen ganz normalen PC gekauft also ich einen und er einen und das sogar sehr günstig denn ich denke 500€ für einen PC ist nicht viel.

Wenn ihr noch was habt dann erklär ich es euch gerne, ich wüsste nur zugern worauf ihr euch da immer bezieht.

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#13
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:
Zivilrechtliche Ansprüche verjähren nach 3 Jahren, in deinem Fall also zum 31.12.2013.


Also sagt mal wäre es dann evtl. besser zu warten bis der Schläger seine Ausbildung fertig hat und übernommen wird, weil er dann ja mehr verdient?

Oder hat das mit der sache nichts zu tun, da es ja jetzt passiert ist, oder habe ich dann schlechtere Chancen, weil sich die beteiligten oder Zeugen nicht mehr sogut daran erinnern können?


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#14
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

quote:
Ja das könnte ich machen und ich finde es sehr schön wie "Ausländerfeindlich" manche Menschen in diesem Forum sind, wenn mir nach jeden Beitrag geschrieben wird, dass ich auf meinen satzbau oder meine Rechtsschreibung achten soll. ich möchte euch gerne sehen wie eure Rechtsschreibung auf serbisch ist nach 4 Jahren und dann können wir uns weiterunterhalten.



Hallo,

da stellt sich doch die Frage, was SIE den Usern hier so für "schöne Begrifflichkeiten" an den Kopf werfen, bzw. schon geworfen haben.

Und wenn Sie in Deutschland studieren, bzw. studieren wollen, dann sollte
man deutsch können....

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Zum Thema;
Wie bereits von einem Ihrer befragten Anwälte erwähnt ist das mit den Kosten nicht ganz unproblematisch. Sie wissen ja(sicherlich) NICHT, was der Schläger schon für Schulden hat, etc. pp. Und wie sich bei dem Schläger die Zukunft entwickeln wird, wissen Sie auch nicht....

So wie Ihr Posting zu verstehen ist, kennen Sie aber Anschrift/Name, etc. von dem Schläger. Mit diesen Daten würde ich mich mal persönlich an IHRE Krankenkasse wenden. Die IHRIGE Krankenkasse hat nämlich ein Interesse daran, wegen der ganzen Behandlungskosten, welche durch die Schlägerei entstanden sind. Vielleicht kann Ihnen die IHRIGE KK auch mit einer Adresse (Anwalt) helfen.

Was den Beratungsschein und die Prozesskostenhilfe angeht, so KÖNNTEN Sie damit durchaus "baden gehen". Ihre Käufe und Verkäufe werden zumindest sehr kritisch hinterfragt werden.

Gruss

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