Schmerzensgeld?

27. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Andrew19
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld?

Hallo zusammen,

vor drei Wochen ist mir folgendes passiert:

Ich kam mit Freunden aus der Disco und sah wie sich ein junger Mann auf einen mir bekannten Freund stürzte (ihm ins Gesicht schlug). Daraufhin bin ich hingegangen, aber nur um zu Schlichten, ich hatte keinerlei andere Absichten und war auch nicht agressiv. Nachdem ich auf den "Schläger" eingeredet hatte versuchte er mir ins Gesicht zu schlagen, ich riss die Arme hoch und ging zu Boden. Danach trat er so heftig auf Kopf und Körper ein, das meine Schulter aus dem Gelenk sprang -> Schulter Luxation. Erst als meine Freundin sich auf mich schmiss lies er ab. Ich wurde dann ins Krankenhaus gebracht. Fazit: schwere Halswirbelprellung, Prellungen im Gesicht, Schulter ausgekugelt (unter Vollnarkose wieder eingerenkt), eine Woche Arbeitsausfall und 3 Wochen Krankengymnastik.

Nun zu meiner Frage: Ich besitze leider keine Rechtsschutzversicherung, ich weiß das das dumm ist, aber bisher kam bei mir nie der Zweifel auf eine solche Versicherung mal in Anspruch nehmen zu müssen.
Wie teuer wird es wenn ich mir einen Anwalt nehme, bzw. wie werden die Aussichten auf eine erfolgreiche Schmerzensgeld Klage gesehen? Zeugen dafür gab es genügend. Am Montag muss ich meine Aussage bei der Polizei machen.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Wie teuer wird es wenn ich mir einen Anwalt nehme


Das kommt drauf an, auf wieviel du klagen willst.

quote:
wie werden die Aussichten auf eine erfolgreiche Schmerzensgeld Klage gesehen


Wenn die Sache beweisbar ist, in der Regel gut. Es könnte natürlich sein, daß die Gegenseite unpfändbar pleite ist, dann bleibst du auf den Kosten erst mal sitzen, kannst aber effektiv unendlich lange vollstrecken, wenn die Gegenseite mal wieder zu Geld kommt.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34274 Beiträge, 17735x hilfreich)

WENN ist allerdings das entscheidende Wort im letzten Satz von SC. Und er muß auch zu soviel Geld kommen, daß er die Pfändungsfreigrenze knackt - derzeit sind das so 1000 Euro für eine kinderlose Person...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3497x hilfreich)

Tipp:

1) Gegenwart

s. Adhäsionsverfahren!


2) Zukunft

Eigene Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfall abschließen (die meisten Vers. haben hier eine SB i.H.v. 2.500,-- € pro Schadensfall - die Haftpflichtkasse Darmstadt m.E. jedoch nicht!)

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#4
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)



quote:
hamburger-1910 schreibt:
Eigene Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfall abschließen (die meisten Vers. haben hier eine SB i.H.v. 2.500,-- € pro Schadensfall - die Haftpflichtkasse Darmstadt m.E. jedoch nicht!)




Es gibt auch andere Versicherer bzw. Tarife, die keine oder eine deutlich geringere SB anbieten.

Was aber hinsichtlich solcher Fälle wie dieser viel wichtiger ist:
Hier sollte man dann auch bezüglich des Ausschlusses von vorsätzlichen Taten nachschauen.

Die Haftpflichtkasse schliesst diese allerdings in der Ausfalldeckung ein :) ...wie auch manch anderer Versicherer/Tarif :engel:


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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3497x hilfreich)

quote:
Es gibt auch andere Versicherer bzw. Tarife, die keine oder eine deutlich geringere SB anbieten.

Was aber hinsichtlich solcher Fälle wie dieser viel wichtiger ist:
Hier sollte man dann auch bezüglich des Ausschlusses von vorsätzlichen Taten nachschauen.

Die Haftpflichtkasse schliesst diese allerdings in der Ausfalldeckung ein
...wie auch manch anderer Versicherer/Tarif




Nur zur Klarstellung:

Ich bin kein Versicherungsvertreter / Ich arbeite bei keiner Versicherung! Ich habe also durch meinen Hinweis auf die Haftpflichtkasse Darmstadt keinen Vorteil!

Selbstverständlich mag es auch andere Vers. geben.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


OFFTOPIC


Hallo hamburger-1910!

quote:

hamburger-1910 schreibt:

Nur zur Klarstellung:
Ich bin kein Versicherungsvertreter / Ich arbeite bei keiner Versicherung! Ich habe also durch meinen Hinweis auf die Haftpflichtkasse Darmstadt keinen Vorteil!



Und ich wollte keinesfalls den Eindruck erwecken, dass ich das von Ihnen denke ;)

Meine Ergänzung zu Ihrem Beitrag war hauptsächlich auf den Ausschluss bei Vorsatz bzw. dem möglichen Wiedereinschluss in der Forderungsausfalldeckung bezogen.
Ihr Hinweis war doch ansonsten richtig!


Lieben Gruß!


PS: Achso! Ich bin übrigens auch kein Einfirmen-Versicherungsvertreter, und muss daher keine anderen Produkte verteidigen ;)

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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

-- Editiert in.sure.ace am 29.09.2012 08:48

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#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3497x hilfreich)

@von in.sure.ace

Alles paletti!

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