Schmerzensgeld !!

21. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hamaka99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld !!

Hallo,

Mein Sohn und ich hatte am 8.12 einen schweren Verkehrsunfall .Auf einer Landstraße kam mir jemand auf meiner Spur entgegen sodass ich nicht mehr ausweichen konnte. Nun würde ich gerne wissen mit welcher Höhe man an Schmerzensgeld rechnen kann. Natürlich habe ich einen Anwalt eingeschaltet doch der hält sich sehr bedeckt mir gegenüber .Vielleicht will er mir nicht einfach eine Zahl nennen um nachher als depp da zu stehen. Also nun zu den Verletzungen

Mein Sohn 14 Jahr ,leicht behindert, trägt einen doppelten Handgelenksbruch links und diverse Hämatome im Gesicht und am Körper davon.
3 Tage stationär behandelt ,danach 2 Monate Gips.zur Zeit noch psychische Probleme beim Autofahren.
Meine Verletzungen
Oberschenkel links Trümmerbruch mit Nagel und Schrauben fixiert, 2 mal operiert ,nach 4 Monaten immer noch nicht zusammengewachsen ,vorrausssichtlich weitere OP
Oberarmbruch rechts gebrochen,mit Platte versorgt, 1 x operiert
Handgelenk rechts doppelt gebrochen und verdreht, 1x operiert mit Platte .
3 Nerven geschädigt,Hand rechts taub bis auf kleinen Finger .zudem brennt die Hand seit 4 Monaten wie Feuer. Ende nicht absehbar
Diverse Hämatome am ganzen Körper
Schnittverletzung am Schienbein links
Knie links noch in Klärung ggf. Meniskus Schäden .Op sehr wahrscheinlich
Psychische Probleme
Schweres Polytrauma

Zudem übte ich den Job als kFZ Mechaniker aus ob dies noch weiterhin möglich ist steht noch nicht fest. Auf was muss ich mich beruflich einlassen ?Muss ich jeden anderen Job annehmen oder kann man ggf, auf halbtags gehen ?
Bin 43 und müsste Ja noch 24 Jahre arbeiten.

Fragen über Fragen.
Naja vielleicht hat Ja der ein oder andere einen Tip oder einen Anhaltspunkt für mich in welche Richtung es Schmerzensgeldmässig geht.

Danke im vorraus



-- Editiert von Hamaka99 am 21.03.2018 23:35

-- Editiert von Moderator am 22.03.2018 13:35

-- Thema wurde verschoben am 22.03.2018 13:35




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 491x hilfreich)

Ohne jetzt Hoffnungen zerstören zu wollen, aber amerikanische Verhältnisse gibt es in D nicht.

Ich würde mal auf einen mindestens mittleren oder hohen 4-stelligen Betrag tippen, eventuell auch schon 5-stellig.


-- Editiert von Lazyboy am 23.03.2018 08:32

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 612x hilfreich)

Wichtiger als das Schmerzensgeld wird sein, dass man nach der Genesung eine mögliche Erwerbsminderung abklären lässt. Was den Vermögensschaden bis dahin angeht (z.B. Differenz Krankengeld zum netto) ist auch die gegnerische Versicherung zuständig. Den Anwalt machen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Unter "bussgeldkatalog.org" finden sich ein paar Listen zur möglichen Höhe. Man darf nur nicht den Fehler machen, diese zu addieren.
Haben Sie da einen Fachanwalt? Merkwürdig, dass der die Fragen nicht beantworten will oder kann....

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42570 Beiträge, 14755x hilfreich)

Das kann man im Voraus doch gar nicht abschätzen. Da kommt noch etliches dazu, was evtl. in einer EM-Rente enden kann, zumindest einer Teilrente. In so Fällen ist der Anwalt vor Ort häufig überfordert. Ich hoffe, der "richtige" Anwalt ist mandatiert worden. Und dann ist da jeder, wirklich jeder Fall eine Individualentscheidung. Mit Zukunftsprognose. Mir wäre in so einem Fall z.B. wichtig, dass auch die Nachfolgeschäden finanziell abgesichert sind. Und das kann man alles nicht voraussagen.

Noch eine Anmerkung zu den USA-Urteilen, dort gibt es unserem EM-Rente z.B. nicht. Da müssen ganz andere Risiken in die Abfindung eingearbeitet werden. Und auch bei uns, wendet sich die Rentenversicherung durchaus an den Verursacher bzw. dessen Versicherung. Nur, das bekommt der Geschädigte nicht mit. Das ist der Unterschied.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13443 Beiträge, 4805x hilfreich)

Wichtig!

Nichts unterschreiben auf dem steht, dass mit der Zahlung von Summe XY alle Ansprüche abgegolten sind.
Grade in Hinsicht auf eine mögliche EM und andere Spätfolgen wäre das fatal.

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#6
 Von 
Hamaka99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die vielen Antworten,

Das Problem was ich habe ist das mein Anwalt sehr ruhig ist ,mir gegenüber.Und er schmeißt mit sehr niedrigen Summen um sich,die es oftmals für Armbrüche bekommt.Während ich hingegen das ein oder andere Urteil gelesen habe wo Leute mit ähnlichen Schäden 6stellige Beträge bekamen und/oder Rentenzahlungen.
Deswegen bin ich mir unsicher und frage mich ob der Anwalt der richtige ist oder er lieber tief stapelt als hohe Summen zu versprechen .

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3103x hilfreich)

Das können wir nicht wissen. Wir kennen die Akten nicht...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42570 Beiträge, 14755x hilfreich)

Der Anwalt muss bei einer Klage doch keine Summe nennen, die er haben will. Das kann er doch durchaus ins Ermessen des Gerichts stellen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19179 Beiträge, 10327x hilfreich)

Zitat:
Haben Sie da einen Fachanwalt? Merkwürdig, dass der die Fragen nicht beantworten will oder kann....

Na, so lange der Heilungsprozess gar nicht abgeschlossen ist, bzw. nicht klar ist, welche Dauerschäden bleiben, würde ich mich als Anwalt auch nicht zu einer Schmerzensgeld-Höhe äußern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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