Schmerzensgeld einfordern??

26. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Eber-Jimmy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld einfordern??

Hallo,

A ist Schüler und 16 Jahre alt
B ist Schüler in der selben Klasse von A und 15 Jahre alt

A sowie B und einige andere Klassenkameraden waren in der Pause im Klassenraum. A hatte B machmal mit dem Fuß angetickert aber auch etwas später aufgehört. B nahm jedoch den rechten Fuß von A und zog ihn vom Tisch. A versuchte mit den anderen Fuß B zu treten damit er den rechten Fuß loslässt. Jedoch zog B weiter. A fiel vom Tisch und konnte sich gerade noch mit der rechten Hand abfangen, bevor der Kopf auf dem Boden geknallt wäre.
B hatte danach gelacht.
A hatte tierische Schmerzen und war erst ein Tag später beim Arzt. Dieser meinte, dass ein Bruchim Handgelenk sein könnte, jedoch er sich nicht sicher sei. (Es wurde nur eine Bandage sowie Salbe am Handgelenk umgewickelt). Der Arzt wollte dies eine Woche später nochmal röntgen. Der Unfall passierte Mittwoch am Donnerstag war A beim Arzt. Nun war A wieder Montag bei einem anderen Arzt (der eigentliche hatte Fortbildung) und dieser war sich zu 90% sicher, dass am Handgelenk ein Bruch sein könnte. (Es wurde am gleichen Tag nochmals geröntgt)
Das Handgelenk wurde mit einer Gipsschiene stabilisiert, damit es ruhig liegt und die Schmerzen die A hat besser werden. Diese soll 8 Tage anliegen bleiben danach soll das Handgelenk nochmal geröntgt werden.
A ist Rechtshänder und kann derzeit nichts ausführen, auch wollte A eine Veranstaltung planen, dies muss jedoch verschoben werden.

Nun zu den eigentlichem Fragen:

Kann A B wegen Körperverletzung anzeigen, sowie Schmerzensgeld einfordern?
Sollte ein Anwalt erstmal versuchen außergerichtlich Schmerzensgeld einfordern?
Was wäre da überhaupt möglich?
Wieviel Schmerzensgeld wäre da bestenfalls möglich?

Freue mich auf Antworten.

Viele Grüße
Jimmy

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Eine Anzeige ist möglich, wird aber nichts bringen, da es sich um eine gegenseitige Rauferei handelte, die A sogar begonnen hatte.
Schmerzensgeld gibt es auch nicht. Wer sollte es zahlen?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Eber-Jimmy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

A hatte nur B mit einem Bein angetickt mehr nicht und hat auch aufgehört, da begann B ja aufeinmal zu treten und zu "lachen" danach zog er A vom Tisch runter ohne das A nichts mehr gemacht hat.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Kinderkram

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#4
 Von 
Eber-Jimmy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

lol?

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