Schmerzensgeld für Spätfolgen Verkehrsunfall

29. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
TooClose
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld für Spätfolgen Verkehrsunfall

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, weil ich nicht wirklich sicher bin, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt..
Ich hatte im Winter 2013 einen Autounfall als Beifahrer. Mein Kumpel (Fahrer) war an dem Unfall schuld und wir sind quer (Mit Beifahrerseite voraus) in den Gegenverkehr gerutscht und uns ist frontal ein anderes Auto direkt auf meiner Höhe reingefahren.
Es wurde HWS diagnostiziert, damals auch Schmerzensgeld dafür gezahlt von seiner Versicherung.
Jetzt ist das Thema, dass sich seit letztem Winter (auch im Sommer) eine Angst entwickelt hat, bei anderen Leuten mitzufahren. Nicht mal bei meiner langjährigen Freundin kann ich ohne Angst auf dem Beifahrersitz sitzen. Auch bei mir selbst hat sich eine gewisse Angst vor dem Autofahren bei schlechtem Wetter entwickelt.

Besteht hier ein Anspruch auf Schmerzensgeld im Nachhinein wenn sich die Symptome erst entwickelt haben?
Gibt es hier gewisse Verjährungsfristen, die ich beachten muss?

Vielen Dank für Antworten jeglicher Art :)

MfG

Too Close

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wichtig ist, dass Sie in ihren Unterlagen abchecken, ob da nicht irgendwo der Satz versteckt wurde, das mit der Zahlung sämtliche zukünftigen Ansprüche abgegolten sind. Wenn dem so ist, dann können Sie gleich aufgeben.

Wenn dieser Satz nicht zu finden ist, dann wird es schwer. Schadensersatz bezieht sich normalerweise *hauptsächlich* auf körperliche Folgeschäden. Körperliche Folgeschäden haben in den allermeisten Fällen den Vorteil, dass sie in bildgebenden Verfahren nachweisbar sind. Oder halt anderweitig diagnostizierbar, und zwar in den allermeisten Fällen jenseits von Zweifel.

Bei psychischen Folgen ist das ganz anders. Sie müssten also ganz konkret die Kausalität zwischen dem Unfall und Ihrer Angst darstellen können und dies auch von einem Facharzt entsprechend befundet bekommen. Überdies würde Ihnen mit absoluter Sicherheit seitens der Versicherung eine entsprechende Begutachtung blühen. Auch hier gibt es natürlich diverse Stolpersteine.

Alles in allem, es wäre ganz und gar nicht einfach und Sie müssten sich höchstwahrscheinlich durch die Instanzen klagen und versuchen, Recht zu bekommen. Eine Angst kann sich halt grundsätzlich immer und vor allem entwickeln, der Unfall ist jetzt nicht zwangsläufig die Ursache für diese Angst, so wird die Versicherung argumentieren. Und dies zu widerlegen wird nach dieser langen Zeit mindestens schwierig.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
und dies auch von einem Facharzt entsprechend befundet bekommen.


Und bevor man sich befunden lässt, *mit zweifelhaftem Ausgang*, sollte man für sich selbst den Facharzt zwecks Therapie aufsuchen.
Phobien sind recht gut zu behandeln, zumindest soweit, dass man ohne Panikattacken gut und ohne große Einschränkungen damit leben kann.

Zu den *

Der zweifelhafte Ausgang bezieht sich einmal auf die Ansprüche an sich und die Durchsetzung derer gegenüber der Versicherung, und vorab der Weg dorthin.

Eine Begutachtung zur Feststellung von psychischen Schadenersatzansprüchen ist ein ganz andere Hausnummer als man sich vermutlich denkt.
Es soll ja festgestellt werden ob da eine Schraube locker ist (bitte nicht zu ernst nehmen!), das Prozedere dazu kann durchaus eine enorme zusätzliche psychische Belastung bedeuten und ist für eine ratsame Therapie eher kontraproduktiv.

0x Hilfreiche Antwort

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