Schmerzensgeld geltend machen

1. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
30102011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld geltend machen

Hallo,

Person A möchte in der Strafsache gegen Person B (Körperverletzung) in der kommenden Gerichtsverhandlung Schmerzensgeld geltend machen.
Im Infoblatt von Person A, dass von der Polizei bei Anzeigenerstattung ausgehändigt wurde, steht geschrieben, dass im Antrag dargelegt werden muss, was man fordert und warum.

Person A ist jetzt ein wenig überfragt, wie man soetwas auflistet.
Person A weiß außerdem, was es in etwa an Schmerzensgeld gibt,
aber ist sich nicht sicher, ob nicht ein wenig mehr angegeben werden soll,
weil der Anwalt (falls vorhanden) von Person B evtl. verhandeln wird?
Person A hat sich keinen Anwalt genommen, da A die Kosten für B nicht unnötig
in die Höhe treiben möchte und auch Gefahr besteht, dass A auf den Kosten sitzen bleibt.
Person A hat kein Rechtsschutz.

Soll A nun ungefähr so auflisten?

Schmerzensgeld XXX €
Notfallgebühr Krankenhaus XXX €
Zeitaufwand (3/4 Std. Polizei, 2,5 Std Krankenhaus) XXX €
Denkzettel verpassen XXX €

Kann man das so auflisten?

Vielen Dank im Vorraus für eure Mithilfe.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
30102011
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Person A und B kennen sich nicht, sind also keine Freunde, waren keine Freunde und werden auch niemals Freunde ;-)

Für welche Punkte gibt es denn keine Gesetzesgrundlage?
Denkzettel und ggf. Zeitaufwand?
Zeitaufwand könnte man es vll. umformulieren in Aufwandsentschädigung?
Gibt es da nicht einen Pauschalbetrag?


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