Hallo,
Person A möchte in der Strafsache gegen Person B (Körperverletzung) in der kommenden Gerichtsverhandlung Schmerzensgeld
geltend machen.
Im Infoblatt von Person A, dass von der Polizei bei Anzeigenerstattung ausgehändigt wurde, steht geschrieben, dass im Antrag dargelegt werden muss, was man fordert und warum.
Person A ist jetzt ein wenig überfragt, wie man soetwas auflistet.
Person A weiß außerdem, was es in etwa an Schmerzensgeld gibt,
aber ist sich nicht sicher, ob nicht ein wenig mehr angegeben werden soll,
weil der Anwalt (falls vorhanden) von Person B evtl. verhandeln wird?
Person A hat sich keinen Anwalt genommen, da A die Kosten für B nicht unnötig
in die Höhe treiben möchte und auch Gefahr besteht, dass A auf den Kosten sitzen bleibt.
Person A hat kein Rechtsschutz.
Soll A nun ungefähr so auflisten?
Schmerzensgeld XXX €
Notfallgebühr Krankenhaus XXX €
Zeitaufwand (3/4 Std. Polizei, 2,5 Std Krankenhaus) XXX €
Denkzettel verpassen XXX €
Kann man das so auflisten?
Vielen Dank im Vorraus für eure Mithilfe.
-----------------
""
Schmerzensgeld geltend machen
1. November 2011
Thema abonnieren
Frage vom 1. November 2011 | 16:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld geltend machen
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 1. November 2011 | 18:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Person A und B kennen sich nicht, sind also keine Freunde, waren keine Freunde und werden auch niemals Freunde ;-)
Für welche Punkte gibt es denn keine Gesetzesgrundlage?
Denkzettel und ggf. Zeitaufwand?
Zeitaufwand könnte man es vll. umformulieren in Aufwandsentschädigung?
Gibt es da nicht einen Pauschalbetrag?
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.182
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten