Schmerzensgeld ja oder nein.

18. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nadim
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld ja oder nein.

Hallo,
Ich habe folgendes Problem.
Ein ehemaliger Kumpel hat einen Anwalt beauftragt mir eine Unterlassungserklärung zu senden.
Diese habe ich auch bekommen.
Ich habe mich bei meinem ehemaligen Kumpel schriftlich entschuldigt und einen Vergkeich angeboten in der ich vorschlug all das Gewünschte anzuerkennen und auch zu machen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Sein Anwalt hat mich quasie die ganze Zeit Erpresst mich als Lügnerbetitelt.mir gesagt ich würde alles und jeden manipulieren.
Dies ist offensichtlich eine Retourkutsche seitens meines Kumpels und des Anwalts,denn Ybeweisen können sie di3 Äußerungen nicht ich kann jedoch das Gefenteil beweisen.
Ich habe daraufhin gebeten sachlich zu bleibenund mich nicht ständig zubekeidigen,weil bei mir vor kurzem 3in Herzfehler festgestellt wurde,der noch operativ behandelt werden muss.
Dies habe ich auch mitgeteilt.
Zrotzdessen sagt der Anwalt ich sei völlig falsch in meinem Beruf ,wäre dafür völlig ungeeignet,solle diesen besser lassen, ich sei niderträchtig etc....
Ich verstehe das nicht,der Fal gibtkeinen Grund derart ausfallend zu werden,zumal ich durch Beweise im Recht bin....
seit den ständigen heabwürdigungen spinnt mein Herz total,ic/kann seitdem nicht mehr Autofahren,kann demnach wie Arbeit kaum noch verrichten.Muss mehr Zabletten als gewöhnlich nehmen, kann dadurch nicht mehr schlafen und es geht mir wahnsinnig an dir Nieren.
Habt ihr einen Rat?
Was kann ich tun um nicht weiter von den beiden gedemütigt und verletzt zuwerfen?
Danke Nadim

Wer den Schaden hat...?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Nadim):
c/kann seitdem nicht mehr Autofahren,kann demnach wie Arbeit kaum noch verrichten.Muss mehr Zabletten als gewöhnlich nehmen, kann dadurch nicht mehr schlafen und es geht mir wahnsinnig an dir Nieren.

Vermutlich wird man den Zusammenhang nicht beweisen können?



Zitat (von Nadim):
Habt ihr einen Rat?

Ein psychologisches Training zur "Abhärtung" könnte hilfreich sein - denn mit solchen Äußerungen muss man ja immer rechnen - auch im normalen Alltag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nadim
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, doch, nachweislich kann belegt werden,dass die Beschwerden seitdem schlagartig zugenommen haben,da ich Tachykardien habe und diese immer länger werden.
Ich bin ansonsten kein Mensch,dem so etwas so stark an die Nieren geht, jedoch geht es mir nicht darum irgedeineBetrag zubekommen,sondern der Gegeseite lediglich klar zu machen,dass man sachlich bleiben sollte 7nd niemanden demütigen sollte nur weil man eben verärgert ist

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16533 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich tun um nicht weiter von den beiden gedemütigt und verletzt zuwerfen?

Selbst auch einen Anwalt beauftragen.
Wenn Sie selbst die Sache so sehr beschäftigt, dass es Sie gesundheitlich belastet, müssen Sie jemand anderes beauftragen, der sich um die Sache kümmert.
Sie selbst sind nicht in der Lage, das zu können. Ignorieren ist keine Lösung. Also brauchen Sie jemand, der sich für Sie um die Sache kümmert. Rechtsangelegenheiten für andere übernehmen dürfen in Deutschland nur zugelassene Rechtsanwälte. D.h. Sie kommen um die Beauftragung einen Anwalts nicht drumherum.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Nadim):
Ich bin ansonsten kein Mensch,dem so etwas so stark an die Nieren geht, jedoch geht es mir nicht darum irgedeineBetrag zubekommen,sondern der Gegeseite lediglich klar zu machen,dass man sachlich bleiben sollte 7nd niemanden demütigen sollte nur weil man eben verärgert ist


Wenn es ihnen darum geht, dann schreiben Sie das doch der Gegenseite.
Ich würde das persönlich aber einfach komplett ignorieren. Eine Chance auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz sehe ich nicht

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#5
 Von 
Nadim
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antworten.ich habe mich nun an einen Anwalt für Strafrecht gewandt und die Schteiben des Anwalts vorgelegt.
Mir wurde in dem Fall dringend angeraten Strafantrag zu stellen,da hier laut meinem Anwalt mehrere Sachen zusammenkommen, die sich in keiner Grauzone befinden sondern bereits Straftaten darstellen.
Ich bin kein Großer Freund davon, allerdings werde ich vom gegnerischen Anwalt erpresst zu lügen,er gibt sich mit der friedlichen Einigung nicht zufrieden und ich soll konkret das unterschreiben was er mir zugeschickt hat, obwohl ich dazu lügen müsste, denn das was er behauptet ist nachweisbar falsch.da er sonst mit mehreren Sachen Sanktionen droht.
Auch wenn seine Behauptungen nachweislich falsch sind habe ich große Sorge,denn ich bin nicht Rechtsschutzversichert und habe daher auch Angst vor einem Prozess.
Ich habe ja schon gesagt ich unterlasse alles ohne Anerjennug der Rechtspflicht.
Das was mir vorgeworfen wird habe ich auch nie getan,würde aber des Friedens halber unterschreiben, dass ich dies nicht tun werde ohne Anerkennung.
Ich kann und möchte nicht lügen.
Danke

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Dann ist doch alles gut.

Zwei Anwälte verdienen ihr Geld und alle werden glücklich und zufrieden.

Zitat (von Nadim):
Ich kann und möchte nicht lügen.


Musst du nicht, das macht dein Anwalt ja jetzt für dich. Genauso wie der Anwalt deines Kumpels für ihn lügt.

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#7
 Von 
Nadim
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mich ja dazu entschieden um des Friedens Willen die Unterlassungserklärung mit dem Zusatz....ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu unterzeichnen.
Werde mich dann darunter schriftlich bei meinem Exkumpel noch entschuldigen.
Den Gegenanwalt soll ich jedoch nicht auszahlen,weil der Streitwert wohl zu überzogen sein soll.
Soweit ich weiß entscheidet dann ja die Rechtsanwaltkammer über dennStreitwert,denn ich dann definitiv zahlen muss.
Der Gegenanwalt hat den Streitwert bei 10.000 angesetzt.
Frage: kann es Suchseite,dass die Rechtsanwaltskammer sagtet Streitwert liegt bei 30.000 ?
Oder ist der vom Gegenanwalt geforderte Streitwert der Höchstwert?
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nadim
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wollt
Der Gegnerische Anwalt hat in seinem Verfahren gegen uns eine Untererlasdungserklärung mit Streitwert in Höhe von 10.000 gefordert.
Die Unterlassungserklärung wurde mit Zusatz ohne Anerkennung der Rechtspflicht abgegeben.
Das Honorar möchten wir nicht zahlen,da der Streitwert zu hoch angesetzt ist.
Da wir keine Rechtsschutzversicherung haben die Frage...
Er wird das ja einklagen und vor Geticht wird ja ein Gutachter prüfen wie hoch der Streitwert wirklich ist.....
Frage.....brauchen wir hier noch einen Anwalt und müssen wir die Gerichtskosten tragen?
Momentan verlangt er 890 Euro ca.
Selbst wenn das Gericht auf einen niedrigeren Streitwert kommt...
Wenn wir die Kosten vor Gericht und auch noch einen Anwalt für uns zahlen müssen würden wir dann nicht Evtl. Alles in allem mehr zahlen müssen?
Oder verläuft dasVerfahrendort anders?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16533 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Er wird das ja einklagen und vor Geticht wird ja ein Gutachter prüfen wie hoch der Streitwert wirklich ist.....

Die Festsetzung des Streitwerts erfolgt ohne Gutachter - das bekommt das Gericht auch alleine hin.

Zitat:
Wenn wir die Kosten vor Gericht und auch noch einen Anwalt für uns zahlen müssen würden wir dann nicht Evtl. Alles in allem mehr zahlen müssen?

Das könhte sein.
Deshalb ist es wahrscheinlich taktisch geschickt, den Teil der Forderung, den man als gerechtfertigt ansieht, zu bezahlen, bevor es vor Gericht geht. Bei einem Streitwert von 2000€ würden ca. 256€ Anwaltskosten anfallen. Wenn man die 256€ erstmal bezahlt, dann würde es vor Gericht "nur" noch um die Differenz zwischen "Streitwert 2000€" und "Streitwert 10000€" gehen. Das reduziert das Risiko - Ihr Anwalt wird Sie da aber beraten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nadim
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Prima,das hilft schonmal weiter,jedoch möchte unsere Anwältin nicht weitermachen,weil sie sagte alles weitere bringt ihr zu wenig ein....
Daher wollen wir das auch ohne Awalt versuchen zu regeln.
Brauchen wir für dieses Gerichtsverfahren denn noch einen Anwakt wenn das Gericht nur den Streitwert festlegen soll?
Ich danke wirklich allen,die Antworten,jede Antwort ist hilfreich

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Anwaltszwang herrscht nur vor dem Landgericht - also wenn es um Forderungen ab 5000 EUR geht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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