Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall

5. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
blümchen2017
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall

Ich bräuchte Auskunft zu folgender Situation:

Im Juni 2016 hatte ich einen Arbeitsunfall. Ich war in einer stationären Einrichtung (Kinderheim) tätig.
Ein 9-jähriger Junge ist ausgerastet und hat mir mit voller Wucht ein paar Mal mit Turnschuhen gegen das Schienbein getreten.
Die Verletzung nahm solche Ausmaße an, dass die ersten beiden Hautschichten zerstört wurden, sich entzündeten und ich sogar 8 Tage im Krankenhaus verbringen musste.
Nun meine Frage: Bekomme ich Schmerzensgeld? Es lief ja alles über die Berufsgenossenschaft. Aber kann man von der Versicherung der Familie des Jungen oder vom Heim an sich etwas fordern?
Mir wurde von einigen Personen gesagt, da bekommst du nichts, der Junge ist ja erst 9 Jahre alt. Kann das sein?

-- Editiert von Moderator am 05.02.2017 14:29

-- Thema wurde verschoben am 05.02.2017 14:29

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15 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6488x hilfreich)

Gegen das Heim hättest du dann ggf. Forderungen zu stellen, wenn deinem AG ein Versäumnis nachzuweisen sein sollte.
Gegen den Jungen: Nein. Eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern wird auch nicht vorliegen, weil die Aufsichtspflicht ja offenbar zu dem Zeitpunkt beim Heim lag.

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

@ blaubär

Warum nicht dem Kind gegenüber? Das Kind ist über 7.

LG

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6488x hilfreich)

... das Nein beim Kind ist einigermaßen spekulativ, weil nicht Arbeitsrecht. Dieser Teil wäre wohl besser in einem anderen Forum zu fragen. Meine Vermutung also ist, dass bei dem Kind doch nichts zu holen sein wird, auch wenn es schon über 7 J alt ist. Zum einen ist die Frage speziell gestellt zur Schmerzensgeldthematik (Genuggtuung für immaterielle Schäden), zum anderen müssten die näheren Umstände wohl einbezogen werden, insbesondere die Rolle und das Verhältnis von blümchen zum bzw. ggü . dem Kind.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Aber kann man von der Versicherung der Familie des Jungen oder vom Heim an sich etwas fordern? Wer sagt denn, das die Familie versichert ist? Und was das Heim anbelangt, so hat es Ihnen nichts getan und schuldet Ihnen folglich kein Schmerzensgeld.
Meine Vermutung also ist, dass bei dem Kind doch nichts zu holen sein wird, auch wenn es schon über 7 J alt ist. Meine auch. Und meine weitere Vermutung ist auch, das aus ihm nie ein Zahnarzt oder sonstiger Gutverdiener werden wird...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

TomRohwer

Ein Hund ist wohl sicher was anderes wie ein Kind.

Wenn die Erziehung so gut läuft, dass ein Kind aus Agressivität gegen das Schienbein tritt, dann läuft da was schief.

Wäre interessant wie es vor Gericht endet.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat (von asd1971):

Wenn die Erziehung so gut läuft, dass ein Kind aus Agressivität gegen das Schienbein tritt, dann läuft da was schief.

Das stimmt nicht. Eine vielleicht richtige Aussage wäre an der Stelle: Wenn ein Kind gegen das Schienbein tritt, dann ist irgendwann in der Erziehung was richtig schief gelaufen. Kinder aus Gewaltfamilien übernehmen halt die erlernten Muster, um sich durchzusetzen.
Die letzte Pädagogin, die hier Opfer wird, als Täter hinzustellen, ist einfach nur völlig falsch!

Angesichts der lächerlichen Summen, die als Schmerzensgeld gezahlt werden und Ihres Aufwands und der Ihnen entstehenden Kosten scheint mir jedes Schmerzensgeldverfahren als wenig aussichtsreich.

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#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Welche Arbeit hatten Sie denn in dem Heim?
Ich würde sagen, die Reinigungsfachkraft oder Hauswirtschafterin, die das Essen austeilt, oder oder. Die muss nicht umgehen können mit problematischen Kindern. Da hätte dann meiner Ansicht eine Fachkraft dabei sein müssen. Daher würde ich unter Umständen schon denken, dass evtl. das Heim herangezogen werden kann.
Waren sie allerdings die pädagogische Fachkraft, dann sehe ich da keine Chance.

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#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Zitat (von asd1971):

Wenn die Erziehung so gut läuft, dass ein Kind aus Agressivität gegen das Schienbein tritt, dann läuft da was schief.

Das stimmt nicht. Eine vielleicht richtige Aussage wäre an der Stelle: Wenn ein Kind gegen das Schienbein tritt, dann ist irgendwann in der Erziehung was richtig schief gelaufen. Kinder aus Gewaltfamilien übernehmen halt die erlernten Muster, um sich durchzusetzen.
Die letzte Pädagogin, die hier Opfer wird, als Täter hinzustellen, ist einfach nur völlig falsch!

Angesichts der lächerlichen Summen, die als Schmerzensgeld gezahlt werden und Ihres Aufwands und der Ihnen entstehenden Kosten scheint mir jedes Schmerzensgeldverfahren als wenig aussichtsreich.


Wo habe ich die Pädagogin als Täter hingestellt? Ich schrieb generell, dass die Erziehung schief gelaufen ist. Hier sehe ich natürlich die Eltern in der Verantwortung. Da aber jeder Volldepp ein Kind machen kann, wird es leider immer Kinder als Opfer geben.

Das Kind ist 9. Wird wohl weiterhin erzogen. Oder ist etwa die Entwicklung mit 9 schon durch?

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14003x hilfreich)

Wenn ein Kind nicht zu Hause erzogen wird, dann ist es gestört. Das kann daran liegen, dass die Eltern keine Erziehungsfähigkeit haben, es kann aber auch andere Gründe haben. Es gibt Kinder mit Entwicklungsstörungen, etwa Autismus, die unkontrolliert reagieren, bis hin zur Gewalt. Der Zappel-Philipp aus dem Struwwelpeter ist doch ein typisches Beispiel. Also hier Eltern zu diskriminieren, das ist absolut unpassend.

So, und jetzt zum arbeitsrechtlichen Problem. Grundsätzlich ist Schmerzensgeld ausgelschlossen, wenn es nicht außerordentliche Vorfälle gibt. Und die liegen bei einem gestörten Kind nun mal im Berufsrisiko. Ich sehe da wenig Chancen, irgendwas zu bekommen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da es sich hier um einen Arbeitsunfall handelt, müssten auch noch die Haftungsbeschränkungen aus dem SGB VII berücksichtigt werden.

Der Unternehmern = das Heim/der Träger sind gemäß § 104 SGB VII nur bei Vorsatz oder bei einem Wegeunfall, der durch den Unternehmer verursacht wurde, zum Ersatz verpflichtet. Darunter fällt auch Schmerzensgeld. Für Arbeitskollegen gilt im Prinzip die gleiche Haftungsbeschränkung. Die folgt dann nur aus § 105 SGB VII .

Da wir hier von Vorsatz und einem Wegeunfall weit weg sind, ist so oder so nichts mit Schmerzensgeld von Heim (oder Arbeitskollegen). Bliebe dann nur das Kind und da wird dann gerne mal § 823 Abs. 3 BGB vergessen. Da stellt sich die Frage, ob das Kind überhaupt die erforderliche Einsicht hatte im Hinblick auf die Erkenntnis der Verantwortlichkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn ein Kind nicht zu Hause erzogen wird, dann ist es gestört. Das kann daran liegen, dass die Eltern keine Erziehungsfähigkeit haben, es kann aber auch andere Gründe haben. Es gibt Kinder mit Entwicklungsstörungen, etwa Autismus, die unkontrolliert reagieren, bis hin zur Gewalt. Der Zappel-Philipp aus dem Struwwelpeter ist doch ein typisches Beispiel. Also hier Eltern zu diskriminieren, das ist absolut unpassend.

So, und jetzt zum arbeitsrechtlichen Problem. Grundsätzlich ist Schmerzensgeld ausgelschlossen, wenn es nicht außerordentliche Vorfälle gibt. Und die liegen bei einem gestörten Kind nun mal im Berufsrisiko. Ich sehe da wenig Chancen, irgendwas zu bekommen.

wirdwerden


Ist durchaus passend. Die Eltern haben das Kind a) gewollt (ok, teilweise) und b) haben die natürlich die Verantwortung.

Deine Argumentation wird interessant, wenn das Kind ein Messer nach der Pädagogin wirft. Weiterhin Berufsrisiko?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Deine Argumentation wird interessant, wenn das Kind ein Messer nach der Pädagogin wirft. Weiterhin Berufsrisiko?


Für Ansprüche gegen Heim und evtl. Arbeitskollegen tatsächlich immer noch unbeachtlich wegen §§ 104 , 105 SGB VII .

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14003x hilfreich)

@ asd: Sippenhaft ist seit dem 3. Reich abgeschafft. Die zivilrechtliche Haftung der Eltern ist gem. § 828 BGB begrenzt. Also, nix mit Verantwortung der Eltern.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ asd: Sippenhaft ist seit dem 3. Reich abgeschafft. Die zivilrechtliche Haftung der Eltern ist gem. § 828 BGB begrenzt. Also, nix mit Verantwortung der Eltern.

wirdwerden


Warum du ständig die Hitlerzeit und deine armen Mieter erwähnst...

Kein Wunder, wenn die Erziehung so läuft, wie das der Fall ist. Denn immer mehr Eltern ist es egal, was mit dem Kind wird.

@ Eidechse
Ist mir klar. Die Frage ist dennoch gestattet, ob das so statthaft ist. Bzw. ob das die gesellschaftliche Meinung widerspiegelt.

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