Schmerzensgeld nach Autounfall in welcher Höhe

12. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Karin203
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Autounfall in welcher Höhe

Hallo,

ich hatte im März 2014 ein Autounfall, indem ich als Fußgänger von einem PKW ungebremst auf einer Industriestraße angefahren wurde. Ich selber habe keine Erinnerungen und soll angeblich zu 75% an dem Geschehen selber schuld haben. Nunmehr nach 3,5 Jahren sind alle meine Verletzungen so weit es geht abgeschlossen und es steht jetzt der Abschluss mit der Versicherung an, wo es um eine Abschlusssumme gehen soll. Zu meinen Verletzungen: Polytrauma, Fraktur an zwei Rückenwirbel, Op zur Implantateentnahme, rechts Sprunggelengsfraktur glatt und links komplett Fraktur mit Op zur Implantateentnahme, ISG-Gelenk Fraktur, Op zur Implantateentnahme, Oberschenkelhalsbruch sowie Becken, da ist die Knochendurchbauung nicht komplett vorangeschritten ist, soll der Marknagel lang und die Beckenschrauben bestehen bleiben, Knie Muskelabriss rechts, Op nach 2 Jahren wegen Knorbelschaden und Bluterguss, dabei wurde festgestellt, dass auch hier das Knie gebrochen gewesen war, 5 Rippenbrüche und eine große Schnittwunde am rechten Arm. Meine Frage an Euch: mit welcher Schadensersatzsumme, ausgehend von 100%, kann ich von der Versicherung verlangen und an was muss ich bei solch einem Abschluss denken, damit Folgeschäden mit abgegolten sind?

Wer den Schaden hat...?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Karin203):
Hallo,

ich hatte im März 2014 ein Autounfall, indem ich als Fußgänger von einem PKW ungebremst auf einer Industriestraße angefahren wurde. Ich selber habe keine Erinnerungen und soll angeblich zu 75% an dem Geschehen selber schuld haben. Nunmehr nach 3,5 Jahren sind alle meine Verletzungen so weit es geht abgeschlossen und es steht jetzt der Abschluss mit der Versicherung an, wo es um eine Abschlusssumme gehen soll. Zu meinen Verletzungen: Polytrauma, Fraktur an zwei Rückenwirbel, Op zur Implantateentnahme, rechts Sprunggelengsfraktur glatt und links komplett Fraktur mit Op zur Implantateentnahme, ISG-Gelenk Fraktur, Op zur Implantateentnahme, Oberschenkelhalsbruch sowie Becken, da ist die Knochendurchbauung nicht komplett vorangeschritten ist, soll der Marknagel lang und die Beckenschrauben bestehen bleiben, Knie Muskelabriss rechts, Op nach 2 Jahren wegen Knorbelschaden und Bluterguss, dabei wurde festgestellt, dass auch hier das Knie gebrochen gewesen war, 5 Rippenbrüche und eine große Schnittwunde am rechten Arm. Meine Frage an Euch: mit welcher Schadensersatzsumme, ausgehend von 100%, kann ich von der Versicherung verlangen und an was muss ich bei solch einem Abschluss denken, damit Folgeschäden mit abgegolten sind?



Was sagt dein Anwalt dazu?
Oder willst du alleine gegen einen Versicherungskonzern vorgehen?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Karin203
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist es warum ich mich hier melde. Mein Anwalt meint, dass die 40.000€ angemessen sind und wir hier nicht in Amerka sind. Diese Aussage fand ich erschreckend zumal ich jedes Mal, wenn ich ihn aufsuche, wieder und wieder erzählen muss, was bei mir passiert ist. Ich denke ich habe einen falschen Anwalt gewählt

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Karin203):
mit welcher Schadensersatzsumme, ausgehend von 100%, kann ich von der Versicherung verlangen und an was muss ich bei solch einem Abschluss denken, damit Folgeschäden mit abgegolten sind?

Nun in Deutschland sind die Summen nicht besonders hoch, wenn man an solche aus den USA denkt. Der Rechtsanwalt wird auf jeden Fall auch Zugriff auf die gezahlten Beträge in vergleichbaren Fällen haben.
Jedoch sollte man das hier bedenken:
Zitat (von Karin203):
soll angeblich zu 75% an dem Geschehen selber schuld haben.

Wenn es Zeugen oder ein Unfallgutachter damit den Nachweis erbracht haben, wird wohl auch erst die Versicherung ein Angebot unterbreiten. Oder möchte man das vor Gericht ausfechten?
Vieles wird auf den Unfallhergang einen Einfluss haben, kann auch plötzlich von 75% auf 100 % Schuld hinaus laufen.
Nur das alles sollte wohl der eigenen Rechtsanwalt schon vorher beraten.

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#4
 Von 
Karin203
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Karin203):
mit welcher Schadensersatzsumme, ausgehend von 100%, kann ich von der Versicherung verlangen und an was muss ich bei solch einem Abschluss denken, damit Folgeschäden mit abgegolten sind?

Nun in Deutschland sind die Summen nicht besonders hoch, wenn man an solche aus den USA denkt. Der Rechtsanwalt wird auf jeden Fall auch Zugriff auf die gezahlten Beträge in vergleichbaren Fällen haben.
Jedoch sollte man das hier bedenken:
Zitat (von Karin203):
soll angeblich zu 75% an dem Geschehen selber schuld haben.

Wenn es Zeugen oder ein Unfallgutachter damit den Nachweis erbracht haben, wird wohl auch erst die Versicherung ein Angebot unterbreiten. Oder möchte man das vor Gericht ausfechten?
Vieles wird auf den Unfallhergang einen Einfluss haben, kann auch plötzlich von 75% auf 100 % Schuld hinaus laufen.
Nur das alles sollte wohl der eigenen Rechtsanwalt schon vorher beraten.


Vielen Dank für die Antwort. Doch frage ich mich, ob 40.000€ angemessen sind. Mein Anwalt ist mir echt keine große Hilfe und hatte auch keine vergleichbaren Fälle. Er griff erst nach dem Buch, wo ich ihm fragte, ob denn die Summe okay sei und dann fand er noch nicht mal die richtigen Seiten. Ich bin ratlos und möchte ungern etwas unterzeichnen, was nicht angemessen ist, für das was ich durchgemacht habe und noch habe

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Karin203):
Mein Anwalt meint, dass die 40.000€ angemessen sind



Dann kam diese Angebot also von der Versicherung?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
Karin203
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, dieses Angebot bekam ich von der Versicherung

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#7
 Von 
Karin203
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Karin203):
Ja, dieses Angebot bekam ich von der Versicherung


Davon dann 25%

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Karin203):
Doch frage ich mich, ob 40.000€ angemessen sind.

Es wird in der Regel nicht eine Position allein betrachtet, sondern eine Gesamtbetrachtung erstellt.
https://www.schmerzensgeldtabelle.net/
Hier kann man erkennen, ein Sprunggelenk geht in der Spanne von 1000€ bis 13.000€ wenn bleibende Schäden vorhanden sind.
Wenn man die Mittelwerte der Tabelle betrachtet ist die Summe vermutlich ok, ohne jetzt die Betrachtung, was die Ärzte als Folgen ansehen. Wenn das Angebot von der Versicherung kam, und man wäre damit nicht einverstanden müsste man sich vor Gericht streiten. Und die Chancen sollte der eigene Anwalt wohl am besten beurteilen können.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Mir scheint, das es sich bei dem Anwalt nicht um einen Fachanwalt für solche Fälle handelt?
Eventuell sollte man sich überlegen, den Anwalt zu wechseln - auch wenn es erst mal Geld kostet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Karin203
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist auch mein Gedanke, doch ist dies finanziell nicht gerade drin, daher frage ich hier um vielleicht hier meine Fragen beantwortet zu bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Karin203):
daher frage ich hier um vielleicht hier meine Fragen beantwortet zu bekommen

Das dürfte problematisch werden, zumindest um realistische Bewertungen zu erhalten.

Es fängt ja schon damit an, ob man den tatsächlich zu 75% schuld ist.

Und User im Forum können die Akten nicht wirklich studieren.
Fachanwälte aus dem Bereich haben auch oft Ärtzte an der Hand die ihnen bei verstehen der medizinischen Akten helfen.



Aber einfach mal abwarten, eventuell meldet sich ja noch jemand.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Bei Schmerzensgeld kommt es aber nicht nur auf die Verletzung an, sondern auch auf die Folgen:
- Wie lange Arbeitsunfähig gewesen
- und sind jetzt noch Beeinträchtigungen vorhanden
- werden dauerhafte Beeinträchtigungen zurückbleiben

Die Verletzungen sind zwar schwer, aber wenn letztendlich doch eine Gesundung eingetreten ist oder eintreten wird (also keine langfristigen / dauerhaften Beeinträchtigungen zurückgeblieben sind), dann sind 40 k€ ein Angebot, was durchaus im üblichen Bereich liegt. Mit etwas Feilscherei wird man möglicherweise noch 45 bis 50k€ herausholen können. Aber wesentlich mehr ist unrealistisch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das Problem ist, dass man bei Schmerzensgeld nicht in eine Tabelle schauen und die Summen dort Mal so eben addieren kann. Das führt zu unrealistischen Ergebnissen, sowohl nach unten wie auch nach oben.

Es hängt alles von den erlittenen Schmerzen ab, ob Folgeschäden verbleiben, wie gravierend diese jeweils sind, ob Spätschäden zu erwarten sind, mit welcher Wahrscheinlichkeit und so weiter und so fort. Dazu kommen ggf Haushaltsführungsschäden und sowas. Ohne spezialisierten Anwalt kommen Sie nicht weiter.

Die Summe der Versicherung würde ich als Angebot sehen, Sie könnten mit einer Ihnen angemessen erscheinenden Summe antworten und warten, was passiert. Aber wie gesagt, als Privatperson gegen eine Versicherung ohne Unterstützung...da sehe ich schwarz.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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