Schmerzensgeld nach Faustschlag

25. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
becksbecker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Faustschlag

Hallo,

am Sonntag morgen ist folgendes vorgefallen.

Ich war mit Freunden in einer Disco.
2 meiner Freunde haben sich einen Eiswürfel zugeworfen.
Dieser Eiswürfel ist dann auf dem Nachbartisch gelandet.
Einer der Jugendlichen an diesem Tisch ist aufgesprungen,
hat gerufen "jetzt reichts", hat sein Glas auf den Tisch geworfen und ist losgestürmt.
Da ich grad aussen am Tisch gesessen habe, ging der Schlag wohl gleich in mein Gesicht. Bis dahin war ich in diese ganze Sache überhaupt nicht involviert.
Nun liege ich im Krankenhaus mit 3 Brüchen (Jochbein, unterm Auge und auf Höhe des Oberkiefers.
Anzeige wurde gleich in der Disco aufgenommen, da es uns möglich war den Täter dazubehalten.

Meine Frage ist nun ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten um eventuell ein bisschen Geld zu bekommen. Ich hab ja nun nichts getan, was auch mehrere Leute bezeugen können. Und so wie der Typ zugeschlagen hat war es nicht das erste mal. Wäre auch gut möglich, dass er Boxer ist oder eine andere Kampfsportart ausübt.

mfg

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten um eventuell ein bisschen Geld zu bekommen


Durchaus, sofern der Schläger nicht pleite ist und du auf allen Kosten sitzen bleibst.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

er muß nicht mal pleite sein, er muß nur unter der Pfändungsfreigrenze liegen (ca. 1000 Euro/Monat). Das dürfte aktuell mit Sicherheit der Fall sein, und wie es in Zukunft aussieht, kann ja nun keiner vorhersehen. Eine entsprechende Klage kostet IHR Geld, und ob Sie das jemals wiederkriegen - siehe oben. Im Übrigen würde ich zumindest den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Ob der Mensch sowas schon öfter gemacht, spielt für den Schadenersatz keine Rolle, für das Strafverfahren aber schon.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
becksbecker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

naja, ich hoffe mal nicht dass er kein Geld hat bzw. zu wenig verdient.
Ansonsten bleibt nur zu hoffen, dass er eine gute Versicherung hat.
Den Anwalt zu bezahlen ist kein Problem, da ich zur Zeit Hartz4 beziehe und die würden die Kosten übernehmen.
Ausserdem habe ich auch noch eine Rechtsschutzversicherung falls die was bringen sollte.
Gewinnen werde ich diesen Fall auf jeden Fall. Also mache ich mir um die Kosten erstmal keine Sorgen.

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#4
 Von 
guest-12326.10.2010 09:33:19
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Allerdings ist der HartzIV- Satz offenbar doch nicht so gering, wenn es auch noch für den Diskobesuch reicht?


Da im Hartz-Satz für
Freizeit, Unterhaltung, Kultur (Fernseher, Sport, Urlaub): 39,96 Euro
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 7,16 Euro
angesetzt werden wüsste ich nicht, was gegen einen Diskobesuch spricht. Oder müssen Hartz-IV-Bezieher jetzt am Wochenende im Dunkeln auf der Couch sitzen?

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"gruß azrael"

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#7
 Von 
becksbecker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

echt toller Beitrag. Nur weil man Hartz 4 bekommt heisst es ja nicht gleich, dass man sich nicht mehr amüsieren darf. aber nunja...egal.

da ich zur Zeit mittellos bin, gibt es genug Möglichkeiten einen Anwalt zu finden, den man nicht persönlich bezahlen muss ;-)

und nun bitte nur noch Beiträge, die auf die Sache hier bezogen sind..

Danke..

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#8
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
antjerosenthal
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

also an deiner stelle würde ich einfach zum anwalt gehen und zivilrechtlich geld rausschlagen immerhin hast du die schmerzen und die ganzen laufereien und die entstandenen kosten von deinem anwalt muss die gegenseite zahlen ausserdem gibt es beim anwalt eine liste was du bei schmerzensgeld für folgende verletzungen bekommst such dir einen der einen fall gebrauchen könnte es gibt halt welche die sich mit solchen kleinigkeiten nicht aufhalten möchten aber das sollte dich nicht davon abhalten diesesn ranzukriegen viel glück und noch was harz 4 bedeutet nicht zu hause bleiben byyyyyyyyyyyy

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
die entstandenen kosten von deinem anwalt muss die gegenseite zahlen


Nein, die muß die Gegenseite *erstatten*. Vorstrecken muß man erst mal selbst. Und wenn die Gegenseite pleite ist, wie oben gesagt...

Im übrigen spende ich dir mal ein paar Satzzeichen, so einen stream of consciousness kann ja kein Mensch lesen: .......,,,,,,,,,,,,,,,,,,;;;!?



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.10.2010 17:26:09
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 13x hilfreich)

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