Schmerzensgeld nach Grillunfall

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dani L
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Grillunfall

Hallo, ich bin ziemlich verzweifelt. Mein Sohn, 19 Jahre alt, hat mit Freunden auf einer Wiese gefeiert, wo auch Feuer gemacht wurde. Dabei wurde handelsüblicher Grillanzünder in flüssiger Form verwendet. Alle haben damit rumhantiert. Als mein Sohn diesen benutzen wollte, löste sich der Sicherheitsverschluss und ein Freund erlitt schwere Verbrennungen, weil es dadurch zu einer Stichflamme kam. Nun will dieser meinen Sohn auf Schmerzensgeld verklagen. Mein Sohn war ja nicht allein beteiligt und es lag auch keine Absicht vor. Muss er damit rechnen, dass er voll zahlen muss ? Er hat ja die finanziellen Mittel gar nicht so eine Förderung zu begleichen.

-- Editiert von Moderator am 16.07.2018 02:51

-- Thema wurde verschoben am 16.07.2018 02:51

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Er hat ja die finanziellen Mittel gar nicht so eine Förderung zu begleichen. Das ist ja nun kein Argument - erfreulicherweise darf man auch Geld von Leuten fordern, die keins haben. Unter dem Namen "Schulden" ist dieses Phänomen recht verbreitet...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Der Privathaftpflicht melden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7116 Beiträge, 1486x hilfreich)

Zitat:
Als mein Sohn diesen benutzen wollte, löste sich der Sicherheitsverschluss und ein Freund erlitt schwere Verbrennungen, weil es dadurch zu einer Stichflamme kam.


Ihr Sohn hat also diesen Anzünder auf eine offene Flamme gerichtet? Das ist in meinen Augen grob fahrlässig.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Eins vorneweg: DU brauchst nicht zu verzweifeln. Da dein Sohn volljährig ist, bist du auf jeden Fall nicht haftbar.

Für deinen Sohn sieht das allerdings nicht ganz so rosig aus. Allerdings scheinst du mir bei der Schilderung einiges weg zu lassen.
Insbesondere die Tatsache, dass ihr euch nur um Schmerzensgeld und nicht um den Straftatbestand der Körperverletzung Gedanken macht, verwundert mich nämlich schon.
Es wäre natürlich möglich, dass dein Sohn aufgrund eines Alkoholpegels oder Ähnlichem gar nicht mehr straffähig war und daher "nur" die Zivilklage bleibt - dann kann er doch schon mal froh sein!
Und "nur" Schmerzensgeld, aber keine Erstattung von Krankenhauskosten etc. - das schmälert die anfallenden Schulden ja noch mal ganz erheblich.
Oder wisst ihr noch gar nicht, was kommen wird und habt euch den - meiner Ansicht nach unwesentlichsten - Aspekt herausgesucht, weil der Verletzte heult?

Also als erstes, wie schon vom Vorredner gesagt, solltet ihr den Vorfall schleunigst der Privathaftpflicht melden. Wenn ihr keine habt: schließt wenigstens für die Zukunft eine ab, um Himmels willen!
Dann kann man ergooglen, wie hoch Schmerzensgelder in Deutschland sind. Es ist ziemlich lächerlich, wenn da nicht gerade bleibende Schäden außer Narben bleiben, das schafft dein Sohn schon im Laufe des Lebens abzuzahlen: ist meistens weniger als ein neuer PKW.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.597 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen