Hallo, ich bin ziemlich verzweifelt. Mein Sohn, 19 Jahre alt, hat mit Freunden auf einer Wiese gefeiert, wo auch Feuer gemacht wurde. Dabei wurde handelsüblicher Grillanzünder in flüssiger Form verwendet. Alle haben damit rumhantiert. Als mein Sohn diesen benutzen wollte, löste sich der Sicherheitsverschluss und ein Freund erlitt schwere Verbrennungen, weil es dadurch zu einer Stichflamme kam. Nun will dieser meinen Sohn auf Schmerzensgeld
verklagen. Mein Sohn war ja nicht allein beteiligt und es lag auch keine Absicht vor. Muss er damit rechnen, dass er voll zahlen muss ? Er hat ja die finanziellen Mittel gar nicht so eine Förderung zu begleichen.
-- Editiert von Moderator am 16.07.2018 02:51
-- Thema wurde verschoben am 16.07.2018 02:51
Schmerzensgeld nach Grillunfall
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Er hat ja die finanziellen Mittel gar nicht so eine Förderung zu begleichen. Das ist ja nun kein Argument - erfreulicherweise darf man auch Geld von Leuten fordern, die keins haben. Unter dem Namen "Schulden" ist dieses Phänomen recht verbreitet...
Der Privathaftpflicht melden.
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Zitat:Als mein Sohn diesen benutzen wollte, löste sich der Sicherheitsverschluss und ein Freund erlitt schwere Verbrennungen, weil es dadurch zu einer Stichflamme kam.
Ihr Sohn hat also diesen Anzünder auf eine offene Flamme gerichtet? Das ist in meinen Augen grob fahrlässig.
Eins vorneweg: DU brauchst nicht zu verzweifeln. Da dein Sohn volljährig ist, bist du auf jeden Fall nicht haftbar.
Für deinen Sohn sieht das allerdings nicht ganz so rosig aus. Allerdings scheinst du mir bei der Schilderung einiges weg zu lassen.
Insbesondere die Tatsache, dass ihr euch nur um Schmerzensgeld und nicht um den Straftatbestand der Körperverletzung Gedanken macht, verwundert mich nämlich schon.
Es wäre natürlich möglich, dass dein Sohn aufgrund eines Alkoholpegels oder Ähnlichem gar nicht mehr straffähig war und daher "nur" die Zivilklage bleibt - dann kann er doch schon mal froh sein!
Und "nur" Schmerzensgeld, aber keine Erstattung von Krankenhauskosten etc. - das schmälert die anfallenden Schulden ja noch mal ganz erheblich.
Oder wisst ihr noch gar nicht, was kommen wird und habt euch den - meiner Ansicht nach unwesentlichsten - Aspekt herausgesucht, weil der Verletzte heult?
Also als erstes, wie schon vom Vorredner gesagt, solltet ihr den Vorfall schleunigst der Privathaftpflicht melden. Wenn ihr keine habt: schließt wenigstens für die Zukunft eine ab, um Himmels willen!
Dann kann man ergooglen, wie hoch Schmerzensgelder in Deutschland sind. Es ist ziemlich lächerlich, wenn da nicht gerade bleibende Schäden außer Narben bleiben, das schafft dein Sohn schon im Laufe des Lebens abzuzahlen: ist meistens weniger als ein neuer PKW.
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