Schmerzensgeld nach Hundebiss, erfolgschancen?

4. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
TheUnlimited64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Hundebiss, erfolgschancen?

Guten Tag,

ich wurde im Februar 2024 von einem Hund während meiner Arbeit in den Oberschenkel gebissen. Meine Arbeit war es Daten von Wohngebäuden aufzunehmen, diese wurden Terminlich vorher abgesprochen mit dem Mieter.

Für meine Aufgabe wurde ich dann erstmal von der Mieterin in den Keller geschickt, um dort die Daten aufzunehmen, danach kam ich hoch und sprach mit ihr und dann biss mich der Hund plötzlich.

Tat ziemlich weh, aber aber schnell die Tour beendet und bin dann zu einem D-Arzt, welcher dann eine kleine Ambulante OP durchführte da dies laut ihm eine Riss-Quetschwunde war. Etwa 1x2cm groß.

Ich habe die Halterin daraufhin angeschrieben, dass wir das Außergerichtlich gerne Klären können und schickte mir per E-Mail ein Formular, wo ich meinen Teil ausfüllen sollte. Das tat ich und schickte dies zurück inkl. Krankschreibung und ein Paar Belege die ich damals hatte.

Hörte nun aber nicht mehr von der Sache, daher vermute ich entweder, dass die Versicherung auf Stumm schaltet, oder die Halterin das nie abgeschickt hat. Was davon stimmt weiß ich aber nicht.

Ich habe heute noch immer eine etwas große Narbe. 1x2cm etwa die noch Blau/Rot ist. Die juckt/ziept gelegentlich mal, wird aber über die Montate immer weniger.

Da stellt sich nun die Frage, hat ein Rechtliches Vorgehen eine Sichere Chance? Ich habe gelesen, dass ******** das wohl kostenlos macht, stimmt das?


Zeugen gabs nur die Personen die in der Wohnung waren. Ein Ärztlichen Bericht, wo drin steht, dass das ein Tierbiss ist habe ich jedoch und meine Firma (bei der ich allerdings nicht mehr Arbeite) kann sicherlich auch bestätigen, dass ich um diese Uhrzeit einen Termin vor Ort hatte.

Die Mail mit dem Formular besitze ich noch und könnte ggf. als "Beweismittel" für den Biss angesehen werden. Auch weil im Formular bereits eine Schadensnummer hinterlegt ist.

Wie schätzt ihr die Sache ein? Mein Vorgesetzter hatte damals mir davon abgeraten zum Anwalt zu gehen, aber ich hab ein wenig das Gefühl, dass das nur gesagt wurde, da unsere Firma die Mieter nicht verärgern will, damit es mit dem Auftraggeber keine Probleme gibt. Er meinte damals, dass er mit einem Juristen (Freund) gesprochen hatte und dass das eh zu nichts führen würde.

Laut eigener Recherche trifft BGB 253 sowie 833 zu. Nur man hört ja oft, recht haben und recht kriegen sind 2 verschiedene paar Schuhe.

-- Editiert von Moderator topic am 4. Januar 2025 16:49

-- Thema wurde verschoben am 4. Januar 2025 16:49

-- Editiert von Moderator topic am 4. Januar 2025 17:12




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von TheUnlimited64):
Da stellt sich nun die Frage, hat ein Rechtliches Vorgehen eine Sichere Chance?

Nö.



Zitat (von TheUnlimited64):
Hörte nun aber nicht mehr von der Sache, daher vermute ich entweder, dass die Versicherung auf Stumm schaltet, oder die Halterin das nie abgeschickt hat

Die Mail ist wohl nicht angekommen, von daher können weder Halterin noch Versicherung was machen.



Zitat (von TheUnlimited64):
Ich habe gelesen, dass ******** das wohl kostenlos macht, stimmt das?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Sinnigerweise fragt man das ******** selber bzw. liest sich die vertraglichen Vereinbarungen mit ******** dazu durch.
Wenn es keine caritative Organisation ist, würde ich jedenfalls kein vollumfängliches "kostenlos" erwarten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
TheUnlimited64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab nun das Portal mal angefragt und prompt eine Antwort erhalten.

Da ich die Versicherungsdaten habe, ist der Auftrag für mich kostenlos, da sie direkt mit der Versicherung das abrechnen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von TheUnlimited64):
Da ich die Versicherungsdaten habe, ist der Auftrag für mich kostenlos, da sie direkt mit der Versicherung das abrechnen.

Ok, sehr gut.

Und was ist, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert? Wer zahlt dann? Du als Auftraggeber?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
TheUnlimited64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Und was ist, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert? Wer zahlt dann? Du als Auftraggeber?


Das ist eine gute Frage, also in der E-Mail steht, dass die Beauftragung Kostenlos sei, da ich die Versicherungsdaten habe.

Zitat:

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass unsere Beauftragung für Sie kostenlos ist, wenn Ihnen die Versicherungsdaten der Hundehalterhaftpflichtversicherung bekannt sind, da Sie an dem Vorfall schuldlos sind. Die Rechtsprechung hat insoweit festgelegt, dass jeder Geschädigte das Recht hat, sich bei einem Unfall anwaltlich vertreten zu lassen. Dies deshalb, weil aufgrund der Vielzahl an Ansprüchen und Rechtsproblemen nur ein Anwalt gewährleisten kann, dass der Geschädigte tatsächlich alle im zustehenden Ansprüche von der Versicherung auch ersetzt bekommt. Aus diesem Grund ist der gegnerische Hundehalter bzw. dessen Versicherung verpflichtet, die Rechtsanwaltsgebühren komplett zu übernehmen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Da hat man elegant drumherum geschrieben, was passiert, wenn die Versicherung nicht zahlungspflichtig ist.
Juristen eben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
TheUnlimited64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich würde das so lesen, dass sie mir bestätigen, dass ich schuldlos bin und weil ich die Versicherungsdaten habe ists für mich Kostenlos, der Absatz stellt ja keine Abhängigkeit her, dass sie nicht zahlen (nehme ich zumindest als Laie an)

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