Hallo,
meine Mutter wurde von einem Hund gebissen und ist daraufhin seit über 5 Wochen bereits krank. Anzeige wurde erstattet.
Nun will sie Schmerzensgeld
/ Schadenersatzansprüche gegen den Halter geltend machen. Dieser hat es angeblich seiner Versicherung gemeldet (gibt aber keine Informationen zu Versicherungsnummer oder Schadensnummer heraus). Ein Anruf bei der Versicherung brachte auch nichts, da diese keine Informationen über den Halter herausgeben dürfen. Die Mitarbeiterin sagte nur, sie empfehle einen Anwalt einzuschalten. Daher gibt es Zweifel, dass der Halter es nicht gemeldet hat, oder garnicht versichert war.
Nun möchte meine Mutter einen Anwalt einschalten. Da der Fall klar ist, muss im Normalfall auch der Hundehalter die Anwaltskosten meiner Mutter tragen.
Jetzt kommt das große Aber: Wenn der Hundehalter kein Geld hat (und danach sieht es aus), wer kommt dann für die Anwaltskosten auf? Muss meine Mutter diese vorstrecken und sich dann mühsam von Hundehalter zurückholen (oder evtl. drauf sitzen bleiben), oder stellt der Anwalt meiner Mutter die Kosten direkt dem Hundehalter (insofern er rechtskräftig verurteilt wird) in Rechnung?
Danke
Schmerzensgeld nach Hundebiss / Anwaltskosten
wer kommt dann für die Anwaltskosten auf?
Der, der den Anwalt beauftragt hat.
oder stellt der Anwalt meiner Mutter die Kosten direkt dem Hundehalter (insofern er rechtskräftig verurteilt wird) in Rechnung?
Sowas kann man mit seinem RA vereinbaren, einen Anspruch darauf hat man jedoch nicht.
Wie sich jetzt herausgestellt hat, lagen wir mit unserer ersten Vermutung richtig, der Hund ist nicht versichert (wegen Geldmangel). Nun bleibt bleibt wirklich nur noch der Rechtsweg.
>oder stellt der Anwalt meiner Mutter die
>Kosten direkt dem Hundehalter (insofern er
>rechtskräftig verurteilt wird) in Rechnung?
>
>Sowas kann man mit seinem RA vereinbaren,
>einen Anspruch darauf hat man jedoch
>nicht.
Wie hoch ist angesichts der Tatsache, dass der Hundehalter kein Geld (aber ein altes Haus) hat die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein RA wirklich darauf einlässt?
Wären Prozeßkostenfinanzierer eine Alternative? Gibt es irgendwelche Erfahrungen damit?
-- Editiert von Multitim am 28.04.2008 11:28:17
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Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand noch folgende Frage beantworten:
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes eigentlich festgestellt?
Gibt es hierfür Gutachter?
Danke für die Antworten
Und jetzt?
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