Schmerzensgeld nach Hundebiss

4. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
frantek
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Hundebiss

Im Zuge meiner beruflichen Aufgabe bin ich von meinem Arbeitgeber zur Baustelle geschickt worden, um sanierungstechnische Fragestellungen zu klären. Ein am Wohnwagen eines Bauarbeiters angeleinter Dobermann biss mir in den Oberschenkel, die Bisswunde musste notfallmäßig versorgt werden. Dies bescherte mir 10 Tage Arbeitsausfall. Nach Anfrage des Arbeitgebers beim Rechtsanwalt konnte bei der Versicherung kein Lohnausfall eingeklagt werden, da angeblich auf einem Schild auf einen Wachhund hingewiesen wurde.

Die Baustelle war frei begehbar, mindestens 3 verschiedene Baufirmen waren zeitgleich tätig, mein zu begutachtender Bereich führte direkt am angeleinten Hund vorbei.
Meine Frage lautet: Nach der Aussage der Rechtsanwältin meines Betriebes hat eine Klage auf Schmerzensgeld keine Aussicht auf Erfolg, da laut Hundebesitzer per Warnschild auf einen Wachhund hingewiesen wurde. Muss ich das so hinnehmen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Nein, das musst du nicht so hinnehmen, ein Warnschild rechtfertigt nicht, dass der Hund beisst ausserdem warst du ja in Deiner beruflichen Tätigkeit da. Der Hundebesitzer ist dafür verantwortlich, du kannst ihn sogar wegen Verletzung der Aufsichtspflicht anzeigen.
Hier muss die Hundehaftpflicht des Besitzers greifen.

Wurde der Vorfall der BG gemeldet?

Das ist zumindest als Besitzer eines Rottweilers meine Meinung, was glaubst du, wie ich aufpasse.


Gruss


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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

War das Schild Wachhund deutlich lesbar angebracht?

Des Weiteren gebietet es die Sorgfalt, dass der Wachhund während der Bautätigkeit keine Gefährdung für Dritte darstellt (Maulkorb, Zwinger etc.)

Ein deutlich sichtbares Warnschild direkt beim Hund könnte allenfalls ein Mitverschuldenseinwand sein.

Wegen der meiner Meinung nach vorliegenden Sorgfaltspflichtverletzung liegt prinzipiell eine Haftung des Halters vor.

Nicht ganz klar ist mir, ob das Ganze eventuell als Arbeitsunfall gewertet werden könnte welcher den Schmerzensgeldanspruch entfallen lässt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zwitsch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hab Ähnliches erlebt . Auf dem Weg früh zur Arbeit hat mich ein Hund ins Bein gebissen . Die Besitzerin hat mich gebeten , keine Anzeige zu erstatten . Hat mir dafür einen Betrag gezahlt . Später , als ich viel länger krank war , als anfangs gedacht , habe ich ihr noch mal ans Herz gelegt , noch ein wenig draufzulegen , da das Ganze doch länger dauert . Daraufhin wollte sie mich wegen Erpressung anzeigen oder hat mir nur damit gedroht . Dabei hab ich sie vor Schadensansprüchen meines AG geschützt und auch vor der BG .
Eigentlich ging es mir nie um Geld , sondern ich habe eher erwartet , daß sich diese Person ab und zu erkundigt , wie es mir geht . War allerdings nicht der Fall .

-- Editiert von Zwitsch am 15.10.2007 01:32:27

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