Schmerzensgeld nach Körperverletzung

20. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
am2639
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Körperverletzung

Zu meiner Person:
Ich bin 19 Jahre alt.
Zurzeit bin ich wieder Schüler. Zur Tatzeit war ich arbeitssuchend. (Ausbildung kurz vorher beendet)
Keine Vorbestrafungen. Nie Kontakt mit der Polizei gehabt. Daher bin ich auch sehr unerfahren und brauche eure Hilfe.


Vor 2 Monaten war in meinem Nachbardorf ein Fest. Ich war mit Freunden und meinem Bruder (23) dort. Es wurde Alkohol getrunken.
Nach ein Paar Stunden sah ich wie mein Bruder, der schon ziemlich betrunken war, mit einer mir unbekannten Person Streit hatte.
Als mein Bruder nach einem Stoß von ihm zu Boden fiel, ging sofort hin und schlug der Person aus Reflex ins Gesicht.

Zu meinem Pech kommt hinzu, das ich ein leeres Schnapsglas in der Hand hatte. Das Glas zersplitterte, meine Hand & sein Gesicht waren am Bluten. Ich half meinem Bruder auf und sah die Person weggehen.


2 Tage später rief die Polizei bei mir an. Es läuft eine Anzeige gegen mein Bruder, wegen Körperverletzung.
Ich erklärte der Polizei am Telefon wie es war - das ich zugeschlagen habe und nicht mein Bruder.
(Info: Mein Bruder hat 2mm kurze Haare und ich mittel lange Haare - beide Braun. Deutlicher Unterschied ist zu sehen)
Daraufhin wurde ich zur Polizei eingeladen um eine Aussage zu machen.
Der Polizist erzählte mir das die Anzeige gegen mein Bruder läuft. Das Opfer hat folgendes ausgesagt: ein Betrunkener hat ihn angerempelt, daraufhin haben ihn mehrere Leute Ihn von hinten festgehalten, und eine weitere Person (kurze Blonde Haare), soll mit einer Bierflasche zugeschlagen haben. Diese Person wurde von einem Zeugen als mein Bruder identifiziert

Ich erzählte dem Polizist wie es wirklich war (wie ich es auch oben angegeben habe). Auf seine Frage, ob ich betrunken war, antwortete ich, dass ich mich als wenig betrunken einschätze. Außerdem fragte der Polizist ob ich mich bei dem Opfer entschuldigen möchte und gab mir seine Telefonnummer.
Ich konnte ihn nicht erreichen also schrieb ich ihm eine Nachricht per Facebook, in der ich mich bei ihm entschuldigte und ihm gute Besserung wünschte. Es kam keine Antwort zurück.

Mein Bruder wurde am nächsten Tag auch zur Polizei eingeladen.
Er konnte sich an den Vorfall nicht mehr erinnern. Das sagte er auch aus.
Er sagte der Polizei noch, das es jemanden gibt, der bezeugen kann, das das Opfer nicht festgehalten wurde. (der Zeuge wurde bis heute noch nicht befragt)


Letzte Woche bekam ich einen Brief. Einladung zur Jugendgerichtshilfe.

Gestern kam ein Einschreiben von einem Rechtsanwalt, an mich und meinen Bruder gleichzeitig adressiert.
In diesem Brief wurde auch wieder die Situation falsch geschildert:
Ich soll seinen Mandanten attackiert haben und mein Bruder hat mit der Bierflasche zugeschlagen.
"Mein Mandant trug schwere Schnittverletzungen am rechen Ohr davon, welche im Krankenhaus ambulant behandelt werden mussten."

Schadensersatz und Schmerzensgeldanforderungen:
750€ Schmerzensgeld
+ Reingungskosten, Fahrtkosten ärztliche Behandlung....
= 850€
+ Kostenberechnung nach RVG (Kosten für den Anwalt)

= 1020€
Bezahlungsfrist bis zum 05.10.12

Der Termin bei der Jugendgerichtshilfe ist am 16.10.12.


Meine Fragen:

Wie schätzt Ihr die Situation ein? Wie soll ich mich verhalten?

Ist es nicht sehr ungewöhnlich das der Brief vom Anwalt an mich und mein Bruder gleichzeitig adressiert ist?

Sollte ich ein Anwalt einschalten, obwohl ich nicht dafür versichert bin?

Muss ich die Forderungen auf jeden Fall und sofort bezahlen? Kann man das Schmerzensgeld runterhandeln?

Wenn ich bezahlen würde. Ist dann alles geklärt? Oder kommt dann auf jeden Fall noch eine Gerichtsverhandlung?

Wie läuft das ab bei der Jugendgerichtshilfe? Wäre es für mich sinnvoll den Termin auf einen früheren Zeitpunkt zu verschieben?


Ich will die Sache endlich aus meinem Leben schaffen. Es war ein dummer Fehler den ich sehr bereue. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank!


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Ist es nicht sehr ungewöhnlich das der Brief vom Anwalt an mich und mein Bruder gleichzeitig adressiert ist?


Nein, das ist normal.

quote:
Sollte ich ein Anwalt einschalten, obwohl ich nicht dafür versichert bin?


Viel wichtiger wäre ein Anwalt im Strafverfahren und weniger bei der zivilrechtlichen Auseinandersetzung.

quote:
Muss ich die Forderungen auf jeden Fall und sofort bezahlen?


Sie "müssen" gar nichts. Wenn Sie nicht zahlen, besteht die Gefahr, dass der Anwalt Sie verklagt.

quote:
Kann man das Schmerzensgeld runterhandeln?


"Können" tut man alles. Ob man damit Erfolg hat, ist eine andere Sache.

quote:
Wenn ich bezahlen würde. Ist dann alles geklärt?


NEIN! Es gibt ja noch ein Strafverfahren, das sollten Sie nicht vergessen. Wenn Sie jetzt voreilig Schmerzensgeld bezahlen, dann wirkt das als Schuldeingeständnis. Bevor es kein Strafurteil gibt, sollten Sie daher nichts zahlen. Schreiben Sie dem Anwalt kurz und bündig, dass Sie zunächst das Strafverfahren abwarten, bevor Sie sich über etwaiges Schmerzensgeld unterhalten.

quote:
Oder kommt dann auf jeden Fall noch eine Gerichtsverhandlung?


Strafrechtlich sicherlich.

quote:
Wie läuft das ab bei der Jugendgerichtshilfe? Wäre es für mich sinnvoll den Termin auf einen früheren Zeitpunkt zu verschieben?


Nein, wie sschon gesagt, sagen Sie dem Anwalt, dass Sie zuerst das Strafverfahren abwarten.

Der beste Tip wäre hier ggf. in der Tat, selbst einen Anwalt (Strafverteidiger) zu engagieren.



-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Zur Jugendgerichtshilfe: Man wird sich dort mit Ihnen über Ihre Lebensumstände unterhalten und dem Gericht entsprechend vorschlagen, Sie nach dem Jugend- oder dem normalen Strafrecht zu verurteilen. Mit 19 sind Sie nämlich "Heranwachsender" - es kann daher Jugendstrafrecht angewandt werden, muß aber nicht. Da der Tatvorwurf gegen Sie auf "gefährliche Körperverletzung" lauten, wo die Mindeststrafe im normalen Strafrecht bei 6 Monaten Haft (mit oder ohne Bewährung) liegt, wäre die Anwendung von Jugendstrafrecht für Sie vorteilhaft. Das sollte in der Tat derzeit Ihre Hauptsorge sein, nicht die Schmerzensgeldforderung. Einen Anwalt für das Strafverfahren müßten Sie übrigens selbst bezahlen.

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" "

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Das ist falsch. Fordern kann man immer - ob der Andere sich dann auf die Forderung einläßt, ist die Frage. Und auch im Falle einer Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 StPO ist eine Schmerzensgeldforderung möglich und kann Erfolg haben - um mal einen typischen Fall ohne strafrechtliches Urteil herauszugreifen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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