Hallo, mir ist ein echt dummer Fehler unterlaufen. Ich habe mich während eines Fastnachtsumzugs von meinem Nebenmann provozieren lassen. Bei der darauf folgenden Rangelei habe ich ihn
auf die Lippe getroffen die auch gleich aufplatzte und mit drei Stichen genäht wurde. Außerdem ist er auf seine Schulter gestürzt die er sich dabei geprellt hat. Jetzt fordert er Schmerzensgeld
von mir. Kann mir jemand sagen wie hoch für diese Verletzungen ein angemessenes Schmerzensgeld ist?
Schmerzensgeld nach Schlägerei - Schulter geprellt, Lippe aufgeplatzt
9. März 2004
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Frage vom 9. März 2004 | 20:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Schlägerei - Schulter geprellt, Lippe aufgeplatzt
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 10. März 2004 | 12:31
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Man müßte hier prüfen, inwieweit ein evtl. Schmerzensgeldanspruch gemindert wird durch eine mögliche Mitschuld (Provokation).
Das hängt von den genauen Umständen des Tatablaufes ab.
Mal als Extremfall: wenn der andere sagt "komm, schlag zu", dürfte er nur sehr geringe Ansprüche stellen können.
#2
Antwort vom 10. März 2004 | 20:16
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 23x hilfreich)
Es gibt Schmerzensgeldtabellen, nach denen das bestimmt wird. Hierbei wir des auch drauf ankommen, ob der andere längere Zeit Schmerzen hatte, nicht arbeiten konnte etc.
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