Hallo,
wurde in der nacht von Freitag, den 10.10.2009 auf Samstag von 2 Türken schwer zusammengeschlagen.
Es war gegen 2.20 als ich von einer Abiparty zu einer privatparty ging.
Sie haben mir mehrmals ins Gesicht geschlagen und ich erlitt dabei eine Nasenbeinprellung sowie eine Schädelprellung. Dazu sind 2 Zähne (linker Schneidezahn, und Zahn links daneben) ebenso in mitleidenschaft gezogen worden. Meine Lippe war geschwollen wie sonst was, wusste net das eine Lippe so fett werden kann.
Ich kann nicht richtig essen, da ich die beiden betroffenen Zähne so gut wie nicht belasten bzw. verwenden und somit etwas abbeißen kann. Habe natürlich die Polizei gerufen und werde die Straftat morgen zur Anzeige bringen. Krankenwagen kam auch.
Bin dann ins Krankenhaus und wurde geröngt. Im Befund steht : "Schwellung über dem Nasenbein, kein DS, keine Crepitation, kein DS über den Maxillen. Zähne sind intakt, nicht gelockert, die Oberlippe ist stark angeschwollen, oberfl. Schürfwunden an der Oberlippe" usw usw.
Der Arzt hat in der Diagnose allerdings nur Nasenbeinprellung und Schädelprellung aufgeführt.
Für was kann ich nun Schmerzensgeld
fordern???
Und ich denke die finanzielle Lage sieht bei den beiden nicht so gut aus. Der eine hat zwar einen Pitbull (Hund) und diese viecher kosten ja auch schon mal ihre 500 eus. Beim anderen sieht es eher mau aus.
Kann es passieren, dass gesagt wird "Pech gehabt. Bei denen ist nichts zu holen" und ich im endeffekt mit leeren Händen dastehe und nix bekomme??
Kann ich auch für die Schädigung meiner zähne schmerzensgeld fordern?
Mit wie viel Geld dürfte ich rechnen??
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Schmerzensgeld nach Schlägerei auch für die Schädigung meiner Zähne?
12. Oktober 2009
Thema abonnieren
Frage vom 12. Oktober 2009 | 16:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Schlägerei auch für die Schädigung meiner Zähne?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2009 | 16:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Achso...Zeugen habe ich 2. Meine Freunde.
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#2
Antwort vom 13. Oktober 2009 | 14:42
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Kann es passieren, dass gesagt wird "Pech gehabt. Bei denen ist nichts zu holen" und ich im endeffekt mit leeren Händen dastehe und nix bekomme?
Jein.
Wenn du einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch hast, kannst du auch einen gerichtlichen Titel darauf erwirken, auch wenn die Gegenseite völlig pleite sein sollte.
Ob du den Titel dann auch vollstrecken kannst, ist eine andere Frage. Aber immerhin hast du dann 30 Jahre Zeit, immer wieder mal einen Vollstreckungsversuch zu unternehmen; in 30 Jahren sollte die Gegenseite ja genug Geld beisammen bekommen. Außer sie zieht wieder in die Türkei.
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