Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Frau trägt ab und zu als "Springer" die Zeitung aus (kennt also die Strecke nicht in- und auswendig)
Sie stürzt ca. 4:15 morgens über einen ca. 30cm hohen Stein der auf einem gepflasterten Durchgangsweg steht. (muss den Weg gehen um Briefkästen zu erreichen)
Der Stein steht am linken Rand des gepflasterten Weges (ca. 30cm hoch und 30 cm breit),Weg ca. 1,50 m breit.
Sie trägt Gesichtsprellungen,gebrochenes Handgelenk und an der anderen Seite einen ausgerenkten Finger davon - stationäre Behandlung für mindestens 1 Woche.
Kann man die Wohnungsgenossenschaft auf Schmerzensgeld
verklagen?
Danke fürs Lesen und Antworten
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Schmerzensgeld nach Sturz?
11. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 11. April 2011 | 13:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Sturz?
#1
Antwort vom 12. April 2011 | 01:17
Von
Status: Unbeschreiblich (130342 Beiträge, 41516x hilfreich)
Gibt es ein Foto von der Stelle?
Eventuell das Foto hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein
Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Fotos hierhin verlinken kann.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 12. April 2011 | 17:01
Von
Status: Bachelor (3726 Beiträge, 1171x hilfreich)
quote:.
Der Stein steht am linken Rand des gepflasterten Weges (ca. 30cm hoch und 30 cm breit),Weg ca. 1,50 m breit
Der Schmerzensgeldanspruch ist nicht dazu da, einem jedes Lebensrisiko zu versüßen. Im Grundsatz ist zunächst einmal jeder für sich selbst verantwortlich – auch dafür wohin und wogegen er läuft.
Ob der hier am Wegesrand liegende Stein eine Gefahrenquelle ist, die der Grundstückseigentümer hätte sichern müssen, kann wohl nur bei genauer Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten beurteilt werden. Nach dem hier geschilderten Sachverhalt ist ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht jedenfalls denkbar.
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