Schmerzensgeld nach Unfall

31. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb314060-47
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Unfall

Sachlage:

Vor fast einem Jahr fuhr ich mit ca. 100 km/h auf einer Landstraße in Richtung Heimat, als mir ein VW - Bus die Vorfahrt nahm in dem er für mich aus dem nichts auftauchte und mir vor das Auto fuhr. Ich wurde mit einer schweren Gehirnerschütterung, diversen Prellungen und Quetschungen in das Krankenhaus eingeliefert. Die Autos waren auf beiden Seiten ein Totalschaden, der Unfallgegner hatte kaum Verletzungen und auch ich hatte dabei sehr viel Glück, wenn man mein Auto gesehen hat könnte man nicht meinen der Fahrer hätte das überlebt.

Zur Sachbearbeitung:

Der Unfallverursacher hat die volle Schuld übernommen und die Schmerzensgeldsache wurde zusammen mit dem Sachschaden an dem Auto an einen Rechtsanwalt, Herr B., übergeben. Jetzt ist es so, dass Herr B. in Sachen Informationen noch nie auf mich zugekommen ist, sprich ich musste immer nachfragen und bei ihm anrufen, meistens wurde ich von der Sekretärin vertröstet, er würde zurückrufen, hat er aber nie. Mir wurde des öfteren zu gesagt der Fall wäre in "trockenen Tüchern" bis dann und dann, aber nie habe ich eine Rückmeldung bekommen, ohne dass ich mich melden musste. Des weiteren finde ich es mehr als komisch, dass mir Herr B. noch nie Unterlagen über den Schriftverkehr mit der gegnerischen Seite zukommen ließ. Die letzte Info die ich mir selber einholen konnte war, dass die gegnerische Versicherung nicht auf ihn reagiere, aber wenn eine Versicherung bei einem 100%tig klarem Schuldfall abblockt, frage ich mich was sie tut wenn es nicht eindeutig ist.

Lirum Larum, was soll ich tun? Nehme ich Herr B. den Fall weg ( wenn ich das überhaupt so einfach kann ) und übergebe diesen Fall einem engagierterem bzw. bissigerem Anwalt?

Ich bin ratlos und mittlerweile mehr als nur wütend über Herrn B. ´s Informationsdichte bzw. zweifle ich an seiner Seriösität.

MFG

Max



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-- Editiert fb314060-47 am 31.08.2011 11:39




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 436x hilfreich)

quote:
Nehme ich Herr B. den Fall weg ( wenn ich das überhaupt so einfach kann )


Ja, das kannst du jederzeit. Allerdings erzeugt das dann einige Kosten doppelt, da der alte Anwalt ja bisher nicht für lau gearbeitet hat und du zum neuen nicht sagen kannst "aber diese Gebühr ist doch schon bei meinem alten RA angefallen".

Wenn dein aktueller Anwalt nun so gar nicht spuren will, wird das auch die einzig sinnvolle Lösung sein. Zwingen kannst du ihn jedenfalls zu nichts, jedenfalls nicht sinnvoll (er würde vermutlich das Mandat niederlegen, wenn du dich bei der Anwaltskammer beschwerst oder ihn verklagst).

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