hallo, ich hatte in der nacht nacht von samstag auf sonntag einen verkehrsunfall, die schuldfrage ist sag ich mal geklärt, der fahrer des anderen wagens eines älteren jeeps was angetrunken mit nachgewiesenen 1,1 promille im blut, kam mit seinem auto auf die gegenfahrbahn wo ich dummerweise gerade von unsrer weihnachtsfeier (im gegensatz zu ihm nüchtern^^)kam womit die ganze sache ein arbeitsunfall ist. er hat mich trotz ausweichversuchs von mir ziemlich frontal erwischt, beide autos totalschaden, bei ner addierten unfallgeschwindigkeit 50+50=100 auch kein wunder.habe das obligatorische schleudertrauma der halswirbelsäule und ein gurttrauma das sich mit drei hübschhässlichen flecken zeigt einmal bauchmitte und beide hüftknochen inkl. abschürfungen. bin jetzt erstmal krankgeschrieben für ne woche und völlig ratlos was ich jetzt zu tun habe, war mit dem firmenwagen unterwegs, das heisst alle materiellen schäden wird mein chef managen, was muss ich tun wenn ich Schmerzensgeld
fordern will ? muss ich erstmal anzeige erstatten, muss ich mich an die versicherung des unfallgegners wenden oder muss ich zuerst mal privat einen anwalt aufsuchen? schmerzensgeld in welcher höhe wäre realistisch ?
vielen dank für eure antworten, bin bisher unfallfrei unterwegs gewesen und bin ein bisserl ratlos
frontalzusammenstoss
Schmerzensgeld nach unverschuldetem Unfall ?
26. November 2007
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Frage vom 26. November 2007 | 18:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach unverschuldetem Unfall ?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 26. November 2007 | 19:59
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Ab zum Anwalt, kann man da nur sagen! Gerade bei einer Körperverletzung.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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