Hallo, ich hatte einen wie ich meine unverschuldeten Verkehrsunfall. Rechts vor links. Unfallgegner mit Pkw hat mir mit Mokick die Vorfahrt genommen. Ich lag 14 Tage im Krankenhaus. Hatte kleinen Lungenriss, Gehirnerschütterung und einen offenen Schien und Wadenbeinbruch dieser wurde bereits zweimal operiert. Momentan, d.h. die nächsten Wochen gehe ich mit Krücken habe einen Nagel mit Schrauben rein bekommen.
Nun meine Frage in welcher Höhe wird sich das Schmerzensgeld
das ich von der gegnerischen Versicherung bekomme wohl bewegen.
Ich war noch nicht beim Anwalt da das Gutachten für mein KKrad noch nicht fertig ist.
Danke für Eure Hilfe
Gruss Limmer
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Schmerzensgeld nach unverschuldetem Verkehrsunfall
9. August 2009
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Frage vom 9. August 2009 | 14:32
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
Schmerzensgeld nach unverschuldetem Verkehrsunfall
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#1
Antwort vom 9. August 2009 | 19:24
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 43x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 9. August 2009 | 22:25
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
Dieser Beitrag war wirklich sehr hilfreich für mich. Respekt
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#3
Antwort vom 10. August 2009 | 01:34
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
quote:
in welcher Höhe wird sich das Schmerzensgeld das ich von der gegnerischen Versicherung bekomme wohl bewegen
Meine Glaskugel liegt leider noch im Krankenhaus.
Im Ernst, wie soll man denn ohne genaue (!) Kenntnis deines Verletzungszustandes (Prognosen, Behandlungsdauer, Beeinträchtigungsverlauf) irgendetwas über die Höhe sagen können?
Wir wissen ja nicht mal, ob du in 14 Tagen schon wieder in der NBA spielen kannst oder eher noch 9 Monate mit höllischen Schmerzen herumhumpeln wirst.
Sowas kann dir nur ein Anwalt nach genauem Studium deiner Krankenakte sagen.
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#4
Antwort vom 11. August 2009 | 16:48
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1300x hilfreich)
Da die Anwaltskosten ohnehin von der Haftpflicht erstattet werden müssen, sollten Sie unverzüglich einen RA beauftragen.
Und dies möglichst bevor irgendwelche Zahlungen der Versicherungen geleistet werden, da dies die Gebühren des RA verringern würde (bei letztlich gleicher Arbeit für ihn).
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