Hallo,
Anfang des Jahres hat leider ein Mädchen meinen inzwischen verstorbenen Hund einfach angefaßt der daraufhin kurz zugeschnappt hat.
Das Resultat eine ganz kleine Wunde am Finger, die ärztlich versorgt wurde.
Wir haben uns tausendfach entschuldigt und den Schaden der Versicherung gemeldet. Die hat inzwischen auch schon eine Pauschale gezahlt.
Trotzdem fährt die Geschädigte einen ziemlich harten Kurs. Sie hat zunächst meinen Freund wegen gefährlicher Körperverletzung verklagt. Glücklicherweise wurde die Klage abgewiesen.
Jetzt droht mir die Anwältin auch mit Klage weil ich die Hundebesitzerin war.
Ich soll bis zu einem bestimmten Termin Schuld eingestehen sonst würde sie die Klage einreichen. Ich bedaure den Vorfall zwar, sehe aber keine Schuld bei mir. Ich war a) nicht anwesend, b) der Hund war angeleint und c) hat sie vorher nicht gefragt ob sie ihn streicheln darf.
Ich verstehe das Ganze nicht.
Was droht mir jetzt im schlimmsten Fall?
Schmerzensgeld und Klage nach Hundebiss?
--- editiert vom Admin
Hatte auch gedacht, dass die Versicherung das komplett reguliert.
Hab da aber gestern angerufen.
Die sagen: eine Anzeige wäre Strafrecht und dafür sind Sie nicht zuständig und tragen auch keine Kosten!!!
Muss ich jetzt Anwalt und Schmerzensgeld zahlen???
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ziemlich sicher nein.
Die Klage gegen deinen Freund, der ja wohl anwesend war, ist doch auch schon abgewiesen worden.
Mach dir den Spass, nimm dir einen Anwalt, lass sie klagen. Sie darf dann nämlich auch für deinen Anwalt aufkommen, wenn sie verliert.
Schmerzensgeld müsste die Versicherung zahlen.
Selbst wenn eine Strafanzeige erfolgen sollte, wird es wohl kaum zu einer Anklage kommen, so dass ich von der Beaufragung eines Anwaltes vorerst abraten würde. Diese Kosten bleiben regelmäßig beim Auftraggeber hängen .
Ein irgendwie geartetes strafbares Verhalten ist nicht erkennbar.
ohje: Der Hund ist doch hoffentlich nicht an den Finger gestorben
-- Editiert von cuno am 27.09.2007 15:02:33
Sie brauchen gar nichts zu unternehmen.
Sie dürfen sogar gar nicht irgendeine zivilrechtliche Schuld eingestehen, da sie dann Ärger mit Ihrer Hundehaftpflichtversicherung bekommen.
Die Versicherung ist für die Regulierung zuständig. Sollte diese nach Meinung des Geschädigten nicht genug zahlen und sie deshalb verklagt werden ist die Versicherung auch zur Abwehr diese Klage zuständig. Sie wird also entstehende Rechtskosten tragen.
Sollte der Geschädigte eine Strafanzeige stellen hat dies mit der Regulierung nicht zu tun. Hierfür ist die Versicherung nicht zuständig.
Den Hinweis der Anwältin auf Einräumung einer Schuld und Klage ist aber die Androhung einer zivilrechtlichen Klage. Ansonsten hätte sie von einer (Straf)Anzeige gesprochen.
Insofern haben sie also derzeit überhaupt keinen Anlass zur Sorge. Also einfach Zurücklehnen und die Versicherung ihre Arbeit machen lassen. Sollte eine Klage kommen reichen sie diese sofort an die Versicherung weiter.
Ich möchte jetzt auch mal an alle Hundehalter appellieren , mehr auf ihre Hunde aufzupassen . Dann passieren weniger Unfälle dieser Art . Vielleicht ist einigen bis jetzt gar nicht klar , was ein Hundebiss für eine Verletzung machen kann . Ich habs selber erlebt und war deshalb 6 Wochen krank . Ich hatte nie Angst vor Hunden , doch jetzt wird mir bange , wenn ein größerer Hund in meine Nähe kommt .
Die Entschuldigung ist schon ok , aber habt Ihr Euch auch danach immer mal wieder erkundigt , wie es dem Mädchen geht ? Könnte auch eine Ursache für den harten Kurs sein .
Bis denne
Ich möchte mal an alle vernünftigen Menschen appellieren, nicht ungefragt und unaufgefordert jeden Hund anzufassen. Dann passieren viel weniger Unfälle dieser Art. Vielleicht ist einigen gar nicht klar, dass ein Hund sein Revier verteidigt und auch eine Schmerzgrenze hat. Ich hab selbst oft erlebt, wie Menschen ohne jeglichen Grund jeden Hund angrabschen müssen.
Weiah!
@ ohje,
Fakt ist aber auch, dass ein Hund der normal angefasst wird nicht beißen darf.
Revier verteidigen ist dafür keine Entschuldigung.
Solch ein Verhalten mag bei einem Wachhund hinter einem sicheren Zaun akzeptabel sein. Bei einem frei zugänglichen Hund nicht.
Insofern ist an der prinzipiellen Haftung für den Biss auch nichts auszusetzen.
Es wurde ja gehaftet seitens der Hundehalterversicherung.
Damit dürfte sich der Fall erledigt haben.
Man sollte schon seinen Kindern sagen, sie sollen keinen Hund anfassen ohne den Besitzer gefragt zu haben. Man bringt ihnen ja auch bei sonst nicht alles ungefragt anzufassen.
Trotzdem pass ich höllisch auf.
Gruss
nochmal grundsätzlich zum thema hundebiss:
ich finde es auch nicht gut was geschehen ist und es tut mir sehr leid dass jemand schmerzen durch meinen hund hatte. ich möchte auch dass die geschädigte angemessen entschädigt wird und habe alles mir mögliche dafür getan.
NUR:
ich hätte nicht gewußt, wie ich es hätte verhindern sollen.
der hund hatte sich noch nie aggressiv gezeigt, war gut sozialisiert und solche situationen gewohnt.
dass das geschehen könnte war einfach nicht zu erwarten.
meiner meinung nach hat sich mein hund erschrocken als die hand von oben kam. er konnte nicht ausweichen und auch nicht weg denn er war ja an der leine. außerdem lag er unter dem tisch und dort war kaum platz.
der hund hat auch nicht gebissen, sondern nur geschnappt. wenn er richtig zugebissen hätte, wäre die verletzung deutlich heftiger gewesen. die geschädigte hatte nur eine minimale wunde vom oberen fangzahn.
wir haben dann die geschädigte zum arzt gefahren und ihr alle erdenkliche hilfe angeboten.
trotzdem hat sie eine strafanzeige gemacht, in der sie angegeben hat, der hund hätte sie angefallen. wir haben zwei zeugen dafür dass das nicht stimmt. sie hat die regulierung bei der versicherung behindert weil sie ihre arztbelege monatelang nicht einreichen wollte. sie hat teilweise falsche arztbelege abgegeben und die aufwände völlig übertrieben dargestellt. und seit monaten nervt mich ihre anwältin mit klageandrohungen und zahlungsaufforderungen.
DAS ALLES WEIL SIE MEINEN HUND STREICHELN WOLLTE.
irgendeine einsicht zur eigenverantwortung gibt es aber von ihrer seite bis heute nicht. im gegenteil.
Das die Geschädigte vollkommen überzogen reagiert hat steht auch für mich fest.
Eine Strafanzeige war fehl am Platz.
Vermutlich hat die Mutter gedacht, dass bei einer Strafanzeige das Schmerzensgeld höher wäre. Manche denken sogar dass es ansonsten gar kein Schmerzensgeld gebe.
Ich kann nur dringend raten keinerlei weitere Korresponenz mit der Geschädigten zu führen. Verweisen Sie die Anwältin an Ihre Versicherung.
Sollte eine Klage kommen reichen Sie diese an die Versicherung weiter. Diese wird sich um Ihre Vertretung kümmern.
Dem ist nichts hinzuzufügen!
Naja. vieleicht eine Kleinigkeit. Schreib der Mutter doch einfach, daß sie dich in Ruhe lassen soll, da du ansonsten das Jugendamt informieren wirst, weil du befürchtest die Mutter sei mir der Erziehung der Tochter überfordert und sie würde auch nicht auf ihre Tochter aufpassen. Wie könne es nämlich sonst sein, daß ein Kind (im Beisein ihrer Mutter?) einfach zu einem fremden Hund geht und diesen anfasst
Die wird dann bestimmt total ausflippen, aber das wäre mir der Spaß wert.
Viele Grüße, Michael
naja, nach einigem nachdenken fällt mir noch das dazu ein:
mein hund war ja deutschem recht eine sache und damit mein persönliches eigentum. demzufolge hätte sie mich auf jeden fall vorher fragen müssen, ob sie ihn anfassen darf.
man faßt ja auch keine fremden kinder oder gegenstände anderer einfach so an, oder?
'mein hund war ja deutschem recht eine sache und damit mein persönliches eigentum. demzufolge hätte sie mich auf jeden fall vorher fragen müssen, ob sie ihn anfassen darf.'
Es gibt aber kein Verbot etwas anzufassen.
Man kann allenfalls darüber spekulieren ob hierdurch ein Mitverschulden eingetreten ist.
>>>Es gibt aber kein Verbot etwas anzufassen.
meine Frau anzufassen ist verboten
--- editiert vom Admin
@powerseller
dir ist schon klar, daß der Fragesteller gar nicht bei dem Vorfall anwesend war?
Somit wird man auch keine Schuld oder Unfähigkeit anerkennen.
[qoote]Neben dem was tatsächlich passiert sein soll, muss man beachten das generell Hundeangrife sehr in der Kritik sind und somit ein öffentliches begründetets Interesse besteht.
Panikmache nützt niemandem! Einen Pekinesen kann man nicht mit einem Rottweiler vergleichen. Ich vermute einfach mal, daß es kein Kampfhund war den das Kind streicheln wollte.
Viele Grüße, Michael
-- Editiert von Salfena am 10.11.2007 23:36:11
Obwohl ein Rottweiler (ausser in den falschen Händen) wahrscheinlich lieber ist als ein Pekinese. Also bitte keine Diskriminierung
Und jetzt?
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