Schmerzensgeld - unschuldig in Haft und dadurch krank geworden

26. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Agnieszka
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld - unschuldig in Haft und dadurch krank geworden

Hallo, ich brauch jemanden hilfe, es handelt sich um meinen Vater. Der wurde wegen Einschleußung von Ausländern angeklagt wo er beim ersten verfahren Freigeschprochen wurde, doch weil er ein Pole ist mit der Deutschen Statsbürgeschaft, hat die statsanwaltschaft nicht nachgegeben obwohl die keine Beweise vorlagen, die wollten nie nachgeben.
jetzt nach der Ärztlichen Untersuchung vom Gericht angefordert ist es rausgekommen das mein vater reiseunfähig ist und das er beim gericht bei ne verhandlung nur 3 stunden verbringen kann, er hat nen Herzschrittmacher, weil er ca 65% seiner gesundheit verlohren hat, nach dem wo er in U-Haft gesessen hat ist es noch schlimmer passiert, der zustand hat sich verschlächtert und er mußte trotzdem sitzen, er wurde sogar an Leipzig in das Haft-Krankenhaus verlägt und dort an das bett gefässelt, wie ein verbrächer obwohl er nie auf dem rücken die ganze zeit liegen sollte. nach dem ganzem drum und her ist es fast nach nen jahr zu einer einschläffung von dem ganzem gekommen doch wie ich erfahren hat bekommt er kein Schmerzensgeld wegen gesundheitsverlösste, mir wurde mitgeteil das man solche endschädigung nie bekommen kann, bitte hilft mir das aufzuklären ob das wahr ist, ob mein vater wirklich keinen anschpruch drauf hat, wurde sehr dankbar sein weil wir haben schon viel zu viel durchgemacht...Bitte

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
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#1
 Von 
Mussil
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Etwas schwierig, zu dem geschilderten Sachverhalt Stellung zu nehmen. Wenn ich es richtig zusammenfasse geht es darum, dass der Gesundheitszustand Ihres Vaters in der Untersuchungshaft nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden hat, was zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes geführt hat.

Dieser Sachverhalt kann in erster Linie nur von einem Mediziner bewertet werden. Kommt er anhand der vorliegenden Unterlagen (Krankenakte etc.) zu dem Ergebnis, dass Ihre Vermutung zutrifft, wäre der nächste logische Schritt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

M. E. kann dieses Forum keine befriedigenden Anworten auf Ihre Fragen leisten.

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#2
 Von 
Agnieszka
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja doch, ich weiß, hab das etwas undeutlich geschildert, mein vater seit ca 11 jahren hat nen herzschrittmacher und 65% verlöst an der Gesundheit, ist arbeit´s unfähig, doch nach dem ganzen hat sich sein zustand nochmehr verschlächtert und bei ihm mußte noch ne diode bei dem herzschrittmacher ausgewechselt werdet weil das seinen Leben gefährdert hat, nach dem Stress, nach der U-Haft!! die ärzte aus der U-Haft und im Leipzig im dem Haft Krankenhaus hatten ja alle unterlagen vorliegen, die wussten wie der zustand ist doch weil der Stastanwalt nie nachgeben wollte, er wollte meinen Vater hinter Gittern sehen, obwohl er UNSCHULDIG war und ist!!!
der Anwalt den wir genohmen haben hat uns auch nie geholfen, er meint das ja doch erst wenn wir uns an Straßburg wändeten, wegen menschenrechten usw ist es dazu gekommen das mein Vater rausgekommen ist, jetzt wurde mir auch mitgeteil das die Endschädigung NUR für die U-Haft er ca nach nen Jahr bekommt, das kann doch nie sein; ich kann ja verstehen, leute die was verbrochen haben, irgendwelche straffsachen, das sie ja so behandelt werden, der jenige der für die sache wo mein vater gesessen hat, verantwortlich war hat nie gesessen weill er ein famieleien unternehmen gehabt hat nie gesessen hat, und mein Vater wo alle wussten das sein leben davon abhängt ob er frei ist oder nie MUßTE SESSEN, wieso? kein ärzt und kein gericht hier wollte meinen Vater nie beschutzen, Das heißt, das sie nicht´s gemacht haben das mein vater nur zumindest frei ist aber unter aufsicht, wollte niemand nur die fremden leute aus Straßburg usw dazu geführt haben das er wieterhin im stress leben soll doch FREI, seitdem ganzen ist der zustand von meinen vater noch schlechter, ich such deswegen hilfe bei euch weil ich auf unseren anwalt nie zählen kann, er will nur geld, das ist mein eindruck, und dazu kommt noch das mein vater nur ca 200€ monatlich zu leben hat wo er noch nebenkosten tragen muß für die wohnung usw, das kann doch nie sein, wieso ist das recht nie auf unserer seite nur gegen uns, wir haben noch nie was verbrochen, wir sind ganz normale bürger die nur ohne probleme leben möchten, und wollten und hatten nie etwas mit dem straffrecht zu tun, haben nie was gemachtm doch bloß durch einen mann der sich meinen Vater ausgesucht hat als nen Esel, wie so viel durchmachen mußten; bitte um hilfe, jetzt wollten wir ALLEN zeigen das wir das nie auf uns sitzen lassen; können wir schmerzensgeld wirklich beantragen?
das viele die polen mit der Deutschen Stadtsbürgerschaft nie akzeptieren das haben wir schon mitgekriegt, doch wir sind auch nur menschen, die stadtsbürgerschaft hat meinen vater das leben damals geretten und die eltern, meine Großeltern sind ja von geburt ja Deutsche, das heißt das mein Vater auf irgendwelche seite auch;
bitte um rat, danke im Voraus

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#3
 Von 
Mussil
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn Ihr Vater in Haft musste, wurde vorher sicherlich seine Hafttauglichkeit überprüft. Insofern liegt auch eine ärztliche Begutachtung vor, die im Zweifel die Hafttauglichkeit bestätigt hat.

Ist das soweit zutreffend, würde ich hier einen Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich als nicht gegeben ansehen.

Sollte Ihr Vater zu Unrecht in Untersuchungshaft gesessen haben, erfolgt eine Entschädigung durch den Staat für den Zeitraum der Inhaftierung.

Insoweit wäre auch von Ihrem Anwalt zu prüfen, inwieweit Ihre Kosten für den Rechtsanwalt übernommen werden.

Sollte Ihr Vater geringe Einkünfte haben, hätten Sie bzw. Ihr Anwalt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Agnieszka
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mir bitte jemand erklären wem schmerzensgeld zusteht?!
ob das nur bei Privatpersonen gilt oder auch bei strafsachen?
wer beurteilt das genau?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mussil
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Grundsätzlich beurteilt das ein Richter.

Der Schmerzensgeldanspruch ist in § 253 BGB geregelt.

Da Sie bereits einen Anwalt eingeschaltet haben, sollten Sie mögliche Ansprüche über ihn prüfen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Agnieszka
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

er hat uns mitgeteilt das meinen vater keine ansprühe zustehen, er bekommt kein schmerzensgeld für das alles was er durchgemacht hat, und das unter dessen auch seine gesundcheit geliten hat will auch keiner ins kentniss nehmen, wir haben sogar nachweisse... das verstehe ich nie...

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#7
 Von 
Mussil
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Dann wechseln Sie den Anwalt, wenn Sie mit der Auskunft Ihres Anwaltes nicht einverstanden sind.

Wie soll in diesem Forum ohne Unterlagen und ärztliche Gutachten eine Einschätzung vorgenommen werden, ob ein Schmerzensgeldanspruch erfogreich sein könnte oder nicht?

Wenn Ihnen Ihr Anwalt schon mitteilt, dass den Behörden beim Umgang mit Ihrem Vater kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist, können Sie daraus bereits ableiten, dass die von Ihnen avisierten Ansprüche schwer durchsetzbar sind, mal abgesehen von dem langen Rechtsstreit, den Sie erst mal führen müssten.

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