Schmerzensgeld vom Bruder ??

6. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jocelin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld vom Bruder ??

Hallo!

Der Bruder B verursacht einen Autounfall, bei dem seine Schwester S als Mitfahrer zu Schaden kommt: Schleudertrauma, Gehirnerschütterung, Prellungen, mehrere Wochen krankgeschrieben (arbeitsunfähig). Für einige Behandlungen und Medikamente muss S privat bezahlen, da kommt einiges zusammen.

Kann S B auf Schadensersatz verklagen? S möchte B auf keinen Fall persönlich und finanziell schaden!!

- Übernimmt die Versicherung von B das Schmerzensgeld?
- Holt sich die Versicherung das Geld bei B wieder?
- Ändert sich für B der Versicherungsbeitrag?
- Bekommt B eine Strafanzeige?
- Was kommt auf B evtl. noch zu?



Vielen Dank für eure Antworten!

Jocelin

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

S hat u.a. einen Schmerzensgeldanspruch gegen B, welche die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Durch diese Regulierung findet natürlich eine Rückstufung statt, d.h. nächstes Jahr wird es teurer.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

zu 1: Ja
zu 2: Nein
zu 3: Ja (Rückstufung, aber die hat er ja sowieso)
zu 4: Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, wissen die ja eh schon bescheid.
zu 5: keine Ahnung


Ergänzung: S muss den B nicht 'verklagen'. Verklagen tut man einen ja erst, wenn eine gütliche Einigung scheitert. machen Sie ihre verletzungen bei der Versicherung geltend, die zahlen dann schon freiwillig, da die schuld ja eindeutig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Kurze Ergänzung zu 4.
Sollte der Unfall der Polizei nicht gemeldet sein, erfährt dies die Polizei nicht durch die Regulierung des Schadens, da die Versicherung diesen nicht der Polizei meldet.

Also wie vorgeschlagen einfach die Versicherung zur Zahlung auffordern.

Sie können sich auch einen Anwalt nehmen. Diesen zahlt die Versicherung ebenfalls.

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