Hallo!
Der Bruder B verursacht einen Autounfall, bei dem seine Schwester S als Mitfahrer zu Schaden kommt: Schleudertrauma, Gehirnerschütterung, Prellungen, mehrere Wochen krankgeschrieben (arbeitsunfähig). Für einige Behandlungen und Medikamente muss S privat bezahlen, da kommt einiges zusammen.
Kann S B auf Schadensersatz verklagen? S möchte B auf keinen Fall persönlich und finanziell schaden!!
- Übernimmt die Versicherung von B das Schmerzensgeld?
- Holt sich die Versicherung das Geld bei B wieder?
- Ändert sich für B der Versicherungsbeitrag?
- Bekommt B eine Strafanzeige?
- Was kommt auf B evtl. noch zu?
Vielen Dank für eure Antworten!
Jocelin
Schmerzensgeld vom Bruder ??
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
S hat u.a. einen Schmerzensgeldanspruch gegen B, welche die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Durch diese Regulierung findet natürlich eine Rückstufung statt, d.h. nächstes Jahr wird es teurer.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
zu 1: Ja
zu 2: Nein
zu 3: Ja (Rückstufung, aber die hat er ja sowieso)
zu 4: Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, wissen die ja eh schon bescheid.
zu 5: keine Ahnung
Ergänzung: S muss den B nicht 'verklagen'. Verklagen tut man einen ja erst, wenn eine gütliche Einigung scheitert. machen Sie ihre verletzungen bei der Versicherung geltend, die zahlen dann schon freiwillig, da die schuld ja eindeutig ist.
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Kurze Ergänzung zu 4.
Sollte der Unfall der Polizei nicht gemeldet sein, erfährt dies die Polizei nicht durch die Regulierung des Schadens, da die Versicherung diesen nicht der Polizei meldet.
Also wie vorgeschlagen einfach die Versicherung zur Zahlung auffordern.
Sie können sich auch einen Anwalt nehmen. Diesen zahlt die Versicherung ebenfalls.
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