Schmerzensgeld vom Zahnarzt

15. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
osirisis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld vom Zahnarzt

Liebes Forum, ich brauche euren Rat dazu:

Dauerhafter Verlust des erhaltungsfähigen Zahns 24, dauerhafte Schädigung des lebenden Zahns 25, durch erfolglose bzw. zusätzliche Behandlung erlittene Schmerzen.

28.2.2019 Der Zahnarzt stellt fest, dass die Brücke 25-27 (von 2012) wackelt und am Zahn 25 eine WK-Behandlung nötig sei. Brücke 25-27 wird entfernt.
28.3.2019 25 WK-Behandlung
8.4.2019 25 WK aufgebohrt, WK gesucht, weil gekrümmt.
12.4.2019 25 WK weiter aufgebohrt und gefüllt, Schmerzen halten an.
6.6.2019 25 wird extrahiert, weil die Wurzelwand durchgebrochen war. Zahn 24 wird als Brückenpfeiler präpariert (war bereits überkront, aber lebend).
24.7.2019 neue Brücke fest eingesetzt. Großer Zwischenraum am Zahnfleisch, überstehende Kronenränder.
27.8.2019 Den Arzt angesprochen. Er schlägt vor, die Brücke rauszunehmen und nachzuarbeiten. Ich äußere Bedenken, dass die Zähne 24 und 27 beschädigt werden könnten. Der Arzt schließt das aus. Wenn die Brücke nicht rausgeht, will er sie zerstören.
6.9.2019 Der Arzt setzt eine Zange ein und fordert die ZA-Helferin, mit dem Hammer kräftig draufzuschlagen. Sie schlägt immer fester, die Brücke bricht ab und mit ihr ein Teil vom Zahn 24. Zahnpulpa liegt frei, eine WK-Behandlung und Glasfaserstift werden nötig und durchgeführt. Die Schmerzen halten weitere 8 Tage an. Ich habe große Bedenken, dass die neue Brücke wieder nicht passt.

Der Arzt versichert, dass die Nachbehandlung keine weiteren Kosten für mich haben wird, macht aber von sich aus kein Angebot bezüglich Schmerzensgeld. Den Verlust vom Zahn 25 kann ich noch bedingt nachvollziehen, aber der Schaden am Zahn 24 durfte nicht sein! Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Wenn ja, auf wieviel? Soll ich die Kosten für die Brücke bezahlen oder gegenrechnen (Eigenanteil ca. 950 € )? Oder wäre die Höhe anders?

Soll ich mich an meine KK oder an die Zahnärztekammer wenden? Wird der Arzt dann auch den KK-Anteil zurückzahlen müssen? Eigentlich tut er mir auch leid, ist immer ganz nett… Habe ich Nachteile, wenn ich es nur mit dem Arzt aushandle?

LG


-- Editiert von osirisis am 15.09.2019 14:50

-- Editiert von Moderator am 15.09.2019 16:24

-- Thema wurde verschoben am 15.09.2019 16:24

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ich würde mich entweder an die Krankenkasse oder eine Patientenberatung wenden. Nach Abschluss der Behandlung, wenn Sie wissen, was berechnet wird.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
osirisis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, ich weiß aber schon, was berechnet wird. Laut Kostenplan ist mein Eigenanteil für die Brücke 676,41 €. Soll mein Schaden damit abgegolten sein?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7116 Beiträge, 1486x hilfreich)

Sie haben also noch nicht mit der Krankenkasse / bzw. Ärztekammer gesprochen? Ich würde dies zuerst tun

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
osirisis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte zuerst wissen, ob jemand schon Erfahrungen mit solchen oder ähnlichen Fällen hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.595 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen