Liebes Forum, ich brauche euren Rat dazu:
Dauerhafter Verlust des erhaltungsfähigen Zahns 24, dauerhafte Schädigung des lebenden Zahns 25, durch erfolglose bzw. zusätzliche Behandlung erlittene Schmerzen.
28.2.2019 Der Zahnarzt stellt fest, dass die Brücke 25-27 (von 2012) wackelt und am Zahn 25 eine WK-Behandlung nötig sei. Brücke 25-27 wird entfernt.
28.3.2019 25 WK-Behandlung
8.4.2019 25 WK aufgebohrt, WK gesucht, weil gekrümmt.
12.4.2019 25 WK weiter aufgebohrt und gefüllt, Schmerzen halten an.
6.6.2019 25 wird extrahiert, weil die Wurzelwand durchgebrochen war. Zahn 24 wird als Brückenpfeiler präpariert (war bereits überkront, aber lebend).
24.7.2019 neue Brücke fest eingesetzt. Großer Zwischenraum am Zahnfleisch, überstehende Kronenränder.
27.8.2019 Den Arzt angesprochen. Er schlägt vor, die Brücke rauszunehmen und nachzuarbeiten. Ich äußere Bedenken, dass die Zähne 24 und 27 beschädigt werden könnten. Der Arzt schließt das aus. Wenn die Brücke nicht rausgeht, will er sie zerstören.
6.9.2019 Der Arzt setzt eine Zange ein und fordert die ZA-Helferin, mit dem Hammer kräftig draufzuschlagen. Sie schlägt immer fester, die Brücke bricht ab und mit ihr ein Teil vom Zahn 24. Zahnpulpa liegt frei, eine WK-Behandlung und Glasfaserstift werden nötig und durchgeführt. Die Schmerzen halten weitere 8 Tage an. Ich habe große Bedenken, dass die neue Brücke wieder nicht passt.
Der Arzt versichert, dass die Nachbehandlung keine weiteren Kosten für mich haben wird, macht aber von sich aus kein Angebot bezüglich Schmerzensgeld. Den Verlust vom Zahn 25 kann ich noch bedingt nachvollziehen, aber der Schaden am Zahn 24 durfte nicht sein! Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Wenn ja, auf wieviel? Soll ich die Kosten für die Brücke bezahlen oder gegenrechnen (Eigenanteil ca. 950 € )? Oder wäre die Höhe anders?
Soll ich mich an meine KK oder an die Zahnärztekammer wenden? Wird der Arzt dann auch den KK-Anteil zurückzahlen müssen? Eigentlich tut er mir auch leid, ist immer ganz nett… Habe ich Nachteile, wenn ich es nur mit dem Arzt aushandle?
LG
-- Editiert von osirisis am 15.09.2019 14:50
-- Editiert von Moderator am 15.09.2019 16:24
-- Thema wurde verschoben am 15.09.2019 16:24
Schmerzensgeld vom Zahnarzt
15. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 15. September 2019 | 14:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld vom Zahnarzt
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 15. September 2019 | 17:26
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Ich würde mich entweder an die Krankenkasse oder eine Patientenberatung wenden. Nach Abschluss der Behandlung, wenn Sie wissen, was berechnet wird.
#2
Antwort vom 16. September 2019 | 11:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort, ich weiß aber schon, was berechnet wird. Laut Kostenplan ist mein Eigenanteil für die Brücke 676,41 €. Soll mein Schaden damit abgegolten sein?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. September 2019 | 11:49
Von
Status: Schlichter (7116 Beiträge, 1486x hilfreich)
Sie haben also noch nicht mit der Krankenkasse / bzw. Ärztekammer gesprochen? Ich würde dies zuerst tun
#4
Antwort vom 16. September 2019 | 12:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich wollte zuerst wissen, ob jemand schon Erfahrungen mit solchen oder ähnlichen Fällen hat.
Und jetzt?
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