Von A wurde in der Zeitung ein Bild veröffentlicht. Es zeigt nur ihn. Er hat weder in die Veröffentlichung eingewilligt, noch ist er eine Person der Zeitgeschichte! Aufgrund dieser Veröffentlichung wurde er von Menschen aus seinem Bekanntenkreis verspottet.
A will nun Schmerzensgeld
von der Zeitung. Er will zum Anwalt!
Wenn es nun zu einer Klage kommen sollte, weil die Zeitung neben einer Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht bereit ist einen Schmerzensgeldbetrag zu zahlen, kann A dann auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten einklagen bzw. zu beantragen von diesen Kosten freigestellt zu werden?
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-- Editiert M. Denker am 02.05.2013 12:44
Schmerzensgeld... vorgerichtliche Anwaltskosten?
2. Mai 2013
Thema abonnieren
Frage vom 2. Mai 2013 | 12:42
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 28x hilfreich)
Schmerzensgeld... vorgerichtliche Anwaltskosten?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 2. Mai 2013 | 12:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32851 Beiträge, 17254x hilfreich)
Das scheint Ihnen aber recht häufig zu passieren: http://www.123recht.net/Foto-einer-Familie-in-der-Zeitung-__f392367.html
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 2. Mai 2013 | 13:06
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 28x hilfreich)
Das sind keine "Selbsterlebnisse", sondern Themen, mit denen man sich in der Rechtsfortbildung beschäftigen muss ;-)
Haben Sie denn auch neben Ihrem Kommentar eine Antwort parat, die mich in dieser Problematik weiterbringen würde?
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#3
Antwort vom 2. Mai 2013 | 22:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119628 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
kann A dann auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten einklagen bzw. zu beantragen von diesen Kosten freigestellt zu werden?
Ja, das kann A
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