Hi liebe Community. Habe damals meine Ex Freundin in einer Klinik kennengelernt. Sie war dort drin, aufgrund psychischer Probleme (familiär). Nach der Trennung habe ich ihr geschrieben, angerufen, was halt leider dazu gehört, wenn jemand Schluss macht. Habe aber desweiteren weder nur einmal bei ihr geklingelt, stand einmal vor ihrer Tür usw..
Für den ganzen Mist wird ich schon zur Rechenschaft gezogen. 300€ Strafe wegen Nachstellung.
Jetzt, ein halbes Jahr später bekomme ich eine Klage, dass sie Schmerzensgeld von mir verlangt, weil ich ihr eben geschrieben habe, sie angerufen habe usw..
Sie war in einer Klinik, da sie wieder einmal psychische Probleme hatte. Im Befund steht, dass sie unter Depressionen leidet, da die Beziehung zu ihrem Vater krachen gegangen ist. Im Nachgang steht dann noch, dass ihr Ex Freund sie gestalkt hat (ich). Mehr nicht.
Reicht das denn, um Schmerzensgeld bei mir geltend zu machen? Zumal sie ja wie gesagt schon einmal in der Klinik war, da sie familiäre Probleme hat.
Diagnose lt. ärztliches Gutachten.
- F33. 1
- F45. 30
Frau ... berichtet über eine depressive Symptomatik mit Überforderungsleben, zwangshaftem Grübeln und einer ausgeprägten Selbstwertproblematik sowie somatoformen Schwindel. Sie habe wieder einige sehr belastende Interaktionen mit ihrem Vater gehabt, könne sich aber von ihm nicht lösen. Ihr ehemaliger Freund habe sie gestalkt, bis sie eine einstweilige Verfügung erwirkt habe. Kein Anhalt für Gefährdungsmomente.
Vielen Dank im voraus