Guten Tag an Euch!
Ein Bekannter von mir, 63 Jahre, wurde mit dem Rad von einer sich öffnenden Autotür getroffen, überschlug sich und erlitt eine Kniegelenksprellung, eine Prellung am Mittelhandknochen, sowie mehrere Schürf- und Schnittwunden an Knie und Bein. Auch das Rad ist zwar noch fahrtauglich, aber dennoch sehr verbeult.
Er hat seit 10 Wochen starke Bewegungseinschränkungen und Schmerzen.
Der Fahrer des Wagens gab seine Schuld zu, mein Bekannter stellte Strafanzeige, weil er gesagt bekam, das sei notwendig um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Jetzt ist die Frage wie es weitergeht.
Muss er, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, klagen?
Oder sollte die Versicherung des Verursachers auf ihn zukommen?
Gibt es außer der Celler Tabelle andere Übersichtslisten, aus denen hervorgeht, wieviel Schmerzensgeld
wofür "normal" bzw. üblich ist?
wir würden uns sehr über Eure Infos freuen!
danke
Maria
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Schmerzensgeld - wie ist das Procedere?
29. August 2009
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Frage vom 29. August 2009 | 12:46
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)
Schmerzensgeld - wie ist das Procedere?
#1
Antwort vom 30. August 2009 | 10:56
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 168x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 30. August 2009 | 11:10
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2473x hilfreich)
Und das Fahrrad zu einen Fahrradhändler der soll nen Kostenvoranschlag machen.
Das zahlt der Gegener auch.
K.
P.S. Die Strafanzeige ist nicht nötig
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Und jetzt?
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