Schmerzensgeld/Regulierungsgespräch

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Christina2110
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld/Regulierungsgespräch

Hallo!

ich hatte vor 2 1/2 Jahren einen Unfall. Ich wurde (während ich auf dem fahrradweg lief) von einem Auto angefahren.
Die Autofahrerin trägt die volle Schuld.

Ich hatte mehrere Verletzungen der linken Schulter, Bruch des linken Unterschenkels und ein Schleudertrauma.

Nun habe ich mehrere Einschränkungen und Dauerschäden (zB schwillt das Bein bei leichter Belastung sofort an, Schulter ist in der Außenrotation eingeschränkt, was wiederum mehrere Probleme mit sich bringt und spätere Folgeschäden sind nicht auszuschließen).

Nun habe ich ein ärztliches Gutachten vor mir liegen in dem steht, dass das Bein und die Schulter jeweils zu 1/5 gebrauchsgemindert ist. Das entspricht doch theoretisch 20% für jeweils Bein und Schulter, oder irre ich mich?

Als tatsächliche MDE sind allerdings nru 10% angegeben, was ich nicht verstehe.
Kann mir das einer erklären oder liegt hier ein Fehler vor?

Meine 2. Frage bezieht sich auf die gegnerische Versicherung.
Diese hatte ein Schreiben meines Anwalts erhalten mit einer Forderung der Zahlung des Schmerzensgeld.
Nun weigern sie sich, da diese angegebenen 10% MdE ja nur "Bagatellverletzungen" sind.
In den nächsten Wochen wird daher ein Regulierungsgespräch stattfinden.
Kann mir einer erklären, wie das abläuft und ob ich mich da irgendwie drauf vorbereiten muss?

Meinen Arzt und meinen Anwalt kann ich leider erstmal nicht erreichen, da beide im Urlaub sind...

Über Antworten würde ich mich daher sehr freuen!

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Als tatsächliche MDE sind allerdings nru 10% angegeben


Eine Gebrauchsminderung zweier Körperteile um jeweils 20% bedeutet ja nicht, daß man im Gesamtergebnis um 20% gebrauchsgemindert ist.
Mal als dummes Beispiel, wenn ein Arm um 100% gebrauchsgemindert ist (etwa, weil er ab ist), wird man dadurch ja nicht zu 100% erwerbsunfähig - man kann immer noch alle Jobs machen, für die man nicht zwingend zwei Arme gleichzeitig braucht.




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