Schmerzensgeld/Schadensersatz bei Körperverletzung

22. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Elijah123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld/Schadensersatz bei Körperverletzung

Hallo zusammen,

folgender hypothetischer Sachverhalt, der zum glück nicht eingetreten ist:


Als ich gestern in der Stadt rumgelaufen bin, wurde ich fast von einem Motorradfahrer überfahren, der falsch in die Einbahnstraße gefahren ist.
Selbiger Motorradfahrer wollte auch noch durch eine überfüllte Fußgängerpassage fahren, hat aber dann doch angehalten und da ich sowieso in die Richtung unterwegs war, hab ich ihm ein paar nette Worte an den Kopf geworfen und bin weiter gelaufen.

Auf einmal steigt er vom Motorrad ab, rennt auf mich zu und schubst mich zu Boden. Zum Glück haben in diesem Moment andere Passanten eingegriffen und der Motorradfahrer hat sich aus dem Staub gemacht.

Aber was wäre wenn niemand eingegriffen hätte, er mich krankenhausreif geschlagen hätte und ich aufgrund der physischen und psychischen Schmerzen mein Studien Semester nicht geschafft hätte und folglich um ein Semester verlängern müsste?

Aus diesem Grund würde ich logischerweise 6 Monate später ins Berufsleben eintreten und mir entgeht dadurch ein halbes Jahresgehalt.
Könnte ich das halbe Jahresgehalt dann als Schmerzensgeld oder Schadensersatz oder was auch immer fordern?

Auf der einen Seite hört sich die Herleitung dafür für mich ziemlich schlüssig an, aber auf der anderen Seite kommt mir der dadurch entstandene Betrag relativ hoch vor (wir sind ja nicht in den USA ^^)
Also ist der Betrag realistisch, oder an was bemessend sich die Höhe sonst?

GZ

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Elijah123):
Könnte ich das halbe Jahresgehalt dann als Schmerzensgeld oder Schadensersatz oder was auch immer fordern?

Kann man.
Bekommen wird man es eher nicht, denn man wird nicht den Nachweis erbringen können das man die Abschlussprüfung im ersten Anlauf geschafft hätte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Elijah123):
Könnte ich das halbe Jahresgehalt dann als Schmerzensgeld oder Schadensersatz oder was auch immer fordern?
Ja, denn fordern und verlangen kann man fast alles.
Ob mans auch bekommt---ist die Frage.
Es wäre Schmerzensgeld als auch Schadensersatz möglich.

Aber es würde ein langer zivilrechtlicher Prozess werden.

btw.
Einmal hat es in meinem Umfeld eine gerichtliche Entscheidung in Sachen Körperverletzung gegeben. Person A wurde von Person B im öffentl. Raum vorsätzlich so brutal zusammengeschlagen, dass ein ca. 3 wöchiger KH-Aufenthalt nötig war, danach etliche Monate lang etliche ambulante KH-Termine zur Weiterbehandlung der Gesichtsschäden...
Deshalb Ausbildungsbeginn erst 6 Monate später.
Da )(nur) Schädigungsfolgen von < 25 GdS verursacht wurden, wurde grad neulich auch der Antrag nach OEG abgelehnt. Es handelte sich um eine eindeutig rassistisch motivierte Tat.
Ergebnis: Haftantritt für den Täter, wenn Platz im Knast ist.

Außerdem: Der Schläger, ähh Täter B ist mittellos, erwerbslos, einschlägig vorbestraft wegen ähnlicher Delikte.
DA holt Person A nichts.
ergo: Fordern kann man alles.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Aus diesem Grund würde ich logischerweise 6 Monate später ins Berufsleben eintreten und mir entgeht dadurch ein halbes Jahresgehalt.

Im Prinzip ist der Schaden ersatzfähig.

Das Problem ist, dass Sie (a) beweisen müssten, dass Sie tatsächlich 6 Monate früher hätten starten können (Abschluss-Prüfung garantiert bestanden, garantiert sofort einen Job gefunden) und (b) beweisen müssen, dass die Verzögerung ausschließlich(!) auf den Vorfall zurückzuführen sind.

(b) ist schon schwer. Wenn man einen mehrwöchigen oder besser mehrmonatigen stationären Krankenhausaufenthalt nachweisen könnte, wird das was, sonst eher nicht.

(a) ist praktisch unmöglich. Sie müssten mindestens eine feste Stellenzusage vorweisen können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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