Hallo Leute, am Samstag wurd ich in der Disko aufgefordert zu gehen. Die Begründung war dass ich meine "Genitalien" gezeigt haben soll- was natürlich nicht stimmt. Wir hatten auch VIP gemietet, was ich allerdings vergessen habe zu erwähnen bei dem Türsteher. Jedenfalls bin ich dem Türsteher zur Kasse gefolgt, wo er dann meinte ich sollte rausgehen- und ich mich geweigert habe eben aufgrund dieser Falschaussage mit dem Ausziehen, ich hatte desweiteren auch noch Sachen im VIP Bereich liegen.
Ich bin dann nachher einfach weggegangen von der Kasse und dann traf mich ein Schlag ins Gesicht von einem der Türsteher.
Nach mehreren rumfragen steht jetzt fest, dass dieser Türsteher mich mit einer Flasche!! von hinten ins Gesicht geschlagen hat.
Ich bin hingefallen und hatte ne circa 10 cm lange Wunde am linken Kopf, und ein stark angeschwollenes und eingedrücktes blaues Auge. Die Türsteher haben mich schnell ärztlich versorgt, mir nen Verband angelegt und Wohl nen KW gerufen.
Irgendjemand hat wohl auch Die Polizei gerufen, da hab ich direkt Strafanzeige gestellt.
Es gibt wohl außerdem Zeugen die etwas gesehen haben. Ich weiß allerdings selbst nicht wer mich geschlagen hat, nur dass es nen Türsteher war und dabei meine Brille auch noch kaputt gegangen ist.
Meine Frage: Sollte ich jz schon nen Anwalt herholen oder erst wenn die Strafanzeige glückt und wie stehen meine Chancen?
MFG
Schmerzensgeld/Strafanzeige nach Schlägerei
5. Juni 2016
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Frage vom 5. Juni 2016 | 22:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schmerzensgeld/Strafanzeige nach Schlägerei
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 5. Juni 2016 | 23:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
Zitat:Meine Frage: Sollte ich jz schon nen Anwalt herholen
Mit welchem Ziel denn?
Irgendwie ist die Schilderung recht unrund:
Zitat:Ich weiß allerdings selbst nicht wer mich geschlagen hat, nur dass es nen Türsteher war
Keien Ahnung wer es war, aber ein Türsteher muss es gewesen sein?
Zitat:mit einer Flasche!! von hinten ins Gesicht geschlagen hat.
Ich trage mein Gesicht vorne??
Zitat:Es gibt wohl außerdem Zeugen die etwas gesehen haben
Und die Zuegen haben was genau gesehen?
Sind die Zeugen namentlich bekannt?
#2
Antwort vom 6. Juni 2016 | 10:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
ja ich hab sogar schon nr ausgetauscht und nachgefragt ob sie sie als zeugen nennen kannZitatZitat:Meine Frage: Sollte ich jz schon nen Anwalt herholen :
Mit welchem Ziel denn?
Irgendwie ist die Schilderung recht unrund:
Zitat:Ich weiß allerdings selbst nicht wer mich geschlagen hat, nur dass es nen Türsteher war
Keien Ahnung wer es war, aber ein Türsteher muss es gewesen sein?
ich kenne/kannte den namen nicht- mittlerweile ist der name bekannt
Zitat:mit einer Flasche!! von hinten ins Gesicht geschlagen hat.
Ich trage mein Gesicht vorne??
er stand hinter mir und hat dann noch vorne ausgeholt
Zitat:Es gibt wohl außerdem Zeugen die etwas gesehen haben
Und die Zuegen haben was genau gesehen? 1. wie mich der türsteher geschlagen hatte 2. wie ich danach geblutet habe etc- also eig alles
Sind die Zeugen namentlich bekannt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Juni 2016 | 11:55
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:und ich mich geweigert habe eben aufgrund dieser Falschaussage mit dem Ausziehen, ich hatte desweiteren auch noch Sachen im VIP Bereich liegen.
Nur mal so ganz allgemein vorweg: das ist der Klassiker in einer Disco (vermutlich war auch noch Alkohol im Spiel?).
Der Türsteher kann nicht vor Ort einen "Prozeß" führen, wer nun recht hat und wer nicht, der will nur den möglichen Ärger für den Laden minimieren - also wird der Beschuldigte rausgeworfen. Sich dann renitent zu zeigen ist höchst unklug (Hausfriedensbruch) und die Ausrede "ich muß noch mal rein weil..." hat man dort auch schon tausendfach gehört.
Hätte der Türsteher einen also "normal" unsanft vor die Tür gesetzt, könnte man dagegen gar nichts tun (Ansprechpartner wäre dann derjenige, der einen falsch beschuldigt hat, den könnte man auf Schadensersatz in Anspruch nehmen).
Andersherum gibt es natürlich keine Rechtsgrundlage für den Türsteher, eine gefährliche KV zu begehen - immerhin sollten diese Leute geschult sein, renitente Gäste unter Kontrolle zu bringen, ohne sie schwer zu verletzen.
#4
Antwort vom 23. Juni 2016 | 14:15
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatDie Begründung war dass ich meine "Genitalien" gezeigt haben soll- was natürlich nicht stimmt. :
Evtl. von dieser Person Schadensersatz fordern...
ZitatIch bin dann nachher einfach weggegangen von der Kasse :
Ganz schlechte Idee. Das macht man nicht, da hier der Türsteher das Hausrecht hat.
Zitateiner Flasche!! von hinten ins Gesicht geschlagen hat. :
Wie muss ich mir das vorstellen? Sie laufen vorwärts, drehen ihren Kopf um 180! Grad in Richtung Türsteher und er schlägt dann zu?
Zitatcirca 10 cm lange Wunde am linken Kopf :
Sind Sie auf dem Weg der Besserung?
ZitatDie Türsteher haben mich schnell ärztlich versorgt, mir nen Verband angelegt und Wohl nen KW gerufen. :
Auch Türsteher haben ihre netten Momente. Fand ich nett von denen.
ZitatIch weiß allerdings selbst nicht wer mich geschlagen hat, :
Das ist schlecht!
ZitatSollte ich jz schon nen Anwalt herholen :
Welches Ziel verfolgen Sie?
Ich empfehle mich.
#5
Antwort vom 23. Juni 2016 | 16:11
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:Wie muss ich mir das vorstellen? Sie laufen vorwärts, drehen ihren Kopf um 180! Grad in Richtung Türsteher und er schlägt dann zu?
Ich vermute eher, der Täter schlug die Flasche von hinten so sehr seitlich an den Kopf des TE, daß ein Teil davon sein Gesicht traf.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 23.06.2016 16:15
#6
Antwort vom 23. Juni 2016 | 16:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Für eine Schmerzensgeldklage braucht man jemand, den man verklagen kann. Eine Klage gegen "Unbekannt" gibt es nicht. Und sollte irgendwann mal feststehen, daß es Türsteher XY war, brauchen Sie noch dessen Adresse.
Ich bin hingefallen und hatte ne circa 10 cm lange Wunde am linken Kopf Sie haben 2 Köpfe?
#7
Antwort vom 24. Juni 2016 | 08:41
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatIch bin hingefallen und hatte ne circa 10 cm lange Wunde am linken Kopf :
ZitatSie haben 2 Köpfe? :
ZitatFür eine Schmerzensgeldklage braucht man jemand, den man verklagen kann. Eine Klage gegen "Unbekannt" gibt es nicht :
In der Tat richtig.
Da würde eine strafrechtliche Verhandlung vorausgehen. Wenn hier der Täter durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wird und der Täter zweifelsfrei vom Richter belangt wird, könnte man im Anschluss versuchen, zivilrechtlich Schmerzensgeld heraus zu holen.
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