Schmerzensgeld/Strafanzeige nach Schlägerei

5. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
hitrun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schmerzensgeld/Strafanzeige nach Schlägerei

Hallo Leute, am Samstag wurd ich in der Disko aufgefordert zu gehen. Die Begründung war dass ich meine "Genitalien" gezeigt haben soll- was natürlich nicht stimmt. Wir hatten auch VIP gemietet, was ich allerdings vergessen habe zu erwähnen bei dem Türsteher. Jedenfalls bin ich dem Türsteher zur Kasse gefolgt, wo er dann meinte ich sollte rausgehen- und ich mich geweigert habe eben aufgrund dieser Falschaussage mit dem Ausziehen, ich hatte desweiteren auch noch Sachen im VIP Bereich liegen.
Ich bin dann nachher einfach weggegangen von der Kasse und dann traf mich ein Schlag ins Gesicht von einem der Türsteher.
Nach mehreren rumfragen steht jetzt fest, dass dieser Türsteher mich mit einer Flasche!! von hinten ins Gesicht geschlagen hat.
Ich bin hingefallen und hatte ne circa 10 cm lange Wunde am linken Kopf, und ein stark angeschwollenes und eingedrücktes blaues Auge. Die Türsteher haben mich schnell ärztlich versorgt, mir nen Verband angelegt und Wohl nen KW gerufen.
Irgendjemand hat wohl auch Die Polizei gerufen, da hab ich direkt Strafanzeige gestellt.
Es gibt wohl außerdem Zeugen die etwas gesehen haben. Ich weiß allerdings selbst nicht wer mich geschlagen hat, nur dass es nen Türsteher war und dabei meine Brille auch noch kaputt gegangen ist.
Meine Frage: Sollte ich jz schon nen Anwalt herholen oder erst wenn die Strafanzeige glückt und wie stehen meine Chancen?
MFG

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage: Sollte ich jz schon nen Anwalt herholen

Mit welchem Ziel denn?



Irgendwie ist die Schilderung recht unrund:

Zitat:
Ich weiß allerdings selbst nicht wer mich geschlagen hat, nur dass es nen Türsteher war

Keien Ahnung wer es war, aber ein Türsteher muss es gewesen sein?


Zitat:
mit einer Flasche!! von hinten ins Gesicht geschlagen hat.

Ich trage mein Gesicht vorne??



Zitat:
Es gibt wohl außerdem Zeugen die etwas gesehen haben

Und die Zuegen haben was genau gesehen?
Sind die Zeugen namentlich bekannt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hitrun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Meine Frage: Sollte ich jz schon nen Anwalt herholen
Mit welchem Ziel denn?


Irgendwie ist die Schilderung recht unrund:

Zitat:Ich weiß allerdings selbst nicht wer mich geschlagen hat, nur dass es nen Türsteher war
Keien Ahnung wer es war, aber ein Türsteher muss es gewesen sein?

ich kenne/kannte den namen nicht- mittlerweile ist der name bekannt

Zitat:mit einer Flasche!! von hinten ins Gesicht geschlagen hat.
Ich trage mein Gesicht vorne??

er stand hinter mir und hat dann noch vorne ausgeholt

Zitat:Es gibt wohl außerdem Zeugen die etwas gesehen haben
Und die Zuegen haben was genau gesehen? 1. wie mich der türsteher geschlagen hatte 2. wie ich danach geblutet habe etc- also eig alles
Sind die Zeugen namentlich bekannt?
ja ich hab sogar schon nr ausgetauscht und nachgefragt ob sie sie als zeugen nennen kann

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
und ich mich geweigert habe eben aufgrund dieser Falschaussage mit dem Ausziehen, ich hatte desweiteren auch noch Sachen im VIP Bereich liegen.


Nur mal so ganz allgemein vorweg: das ist der Klassiker in einer Disco (vermutlich war auch noch Alkohol im Spiel?).
Der Türsteher kann nicht vor Ort einen "Prozeß" führen, wer nun recht hat und wer nicht, der will nur den möglichen Ärger für den Laden minimieren - also wird der Beschuldigte rausgeworfen. Sich dann renitent zu zeigen ist höchst unklug (Hausfriedensbruch) und die Ausrede "ich muß noch mal rein weil..." hat man dort auch schon tausendfach gehört.
Hätte der Türsteher einen also "normal" unsanft vor die Tür gesetzt, könnte man dagegen gar nichts tun (Ansprechpartner wäre dann derjenige, der einen falsch beschuldigt hat, den könnte man auf Schadensersatz in Anspruch nehmen).

Andersherum gibt es natürlich keine Rechtsgrundlage für den Türsteher, eine gefährliche KV zu begehen - immerhin sollten diese Leute geschult sein, renitente Gäste unter Kontrolle zu bringen, ohne sie schwer zu verletzen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von hitrun):
Die Begründung war dass ich meine "Genitalien" gezeigt haben soll- was natürlich nicht stimmt.

Evtl. von dieser Person Schadensersatz fordern...

Zitat (von hitrun):
Ich bin dann nachher einfach weggegangen von der Kasse

Ganz schlechte Idee. Das macht man nicht, da hier der Türsteher das Hausrecht hat.

Zitat (von hitrun):
einer Flasche!! von hinten ins Gesicht geschlagen hat.

Wie muss ich mir das vorstellen? Sie laufen vorwärts, drehen ihren Kopf um 180! Grad in Richtung Türsteher und er schlägt dann zu?

Zitat (von hitrun):
circa 10 cm lange Wunde am linken Kopf

Sind Sie auf dem Weg der Besserung?

Zitat (von hitrun):
Die Türsteher haben mich schnell ärztlich versorgt, mir nen Verband angelegt und Wohl nen KW gerufen.

Auch Türsteher haben ihre netten Momente. Fand ich nett von denen.

Zitat (von hitrun):
Ich weiß allerdings selbst nicht wer mich geschlagen hat,

Das ist schlecht!

Zitat (von hitrun):
Sollte ich jz schon nen Anwalt herholen

Welches Ziel verfolgen Sie?

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Wie muss ich mir das vorstellen? Sie laufen vorwärts, drehen ihren Kopf um 180! Grad in Richtung Türsteher und er schlägt dann zu?


Ich vermute eher, der Täter schlug die Flasche von hinten so sehr seitlich an den Kopf des TE, daß ein Teil davon sein Gesicht traf.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 23.06.2016 16:15

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Für eine Schmerzensgeldklage braucht man jemand, den man verklagen kann. Eine Klage gegen "Unbekannt" gibt es nicht. Und sollte irgendwann mal feststehen, daß es Türsteher XY war, brauchen Sie noch dessen Adresse.
Ich bin hingefallen und hatte ne circa 10 cm lange Wunde am linken Kopf Sie haben 2 Köpfe?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von hitrun):
Ich bin hingefallen und hatte ne circa 10 cm lange Wunde am linken Kopf

Zitat (von muemmel):
Sie haben 2 Köpfe?

:) :) :) :)

Zitat (von muemmel):
Für eine Schmerzensgeldklage braucht man jemand, den man verklagen kann. Eine Klage gegen "Unbekannt" gibt es nicht

In der Tat richtig.
Da würde eine strafrechtliche Verhandlung vorausgehen. Wenn hier der Täter durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wird und der Täter zweifelsfrei vom Richter belangt wird, könnte man im Anschluss versuchen, zivilrechtlich Schmerzensgeld heraus zu holen.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.199 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen